19.01

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auch ich werde mich bemühen, mich kurz zu halten. Als SPÖ-Fraktion finden wir es grundsätzlich in Ordnung, diese Möglichkeit befristet auf ein halbes Jahr weiter aufrecht­zuerhalten.

Zugegeben: Als wir vor jetzt mittlerweile etwas mehr als zwei Jahren mit der Pandemie konfrontiert wurden, hätten wir uns alle nicht ausmalen können, dass es so lange dauert, und da es in der Zwischenzeit die 15. Angelobung, den dritten Gesundheitsminister und innerhalb von zwei Monaten den dritten Bundeskanzler gegeben hat, also es recht instabil ist, muss ich sagen, ist es zumindest einmal wichtig, dass man im Bereich der Verwaltung – in diesem Fall jetzt im Bereich der Justiz – eine gewisse Stabilität im Sinne von Möglichkeiten, schnell zu reagieren, gibt, wenn sich jetzt die Ansteckungsgefahr in der Pandemie durch eine höhere Zahl von Infizierten erhöhen sollte.

Meine Vorrednerinnen und mein Vorredner haben teilweise von guten Lösungen gere­det, die man ins Dauerrecht übernehmen sollte. Wir wissen, dass bestimmte Anhörun­gen und Verhandlungen per Video möglich gemacht werden sollen, ja, und es gibt auch etwas – und das ist etwas, bei dem ich einfach um Ihre Aufmerksamkeit bitte ‑, bei dem ich absolut einen Ansatz finde, das ins Dauerrecht zu übernehmen, nämlich die Gebüh­renfreiheit von Unterhaltsvorschussgewährungen, nämlich die Möglichkeit, auch ohne einen Exekutionstitel einen Unterhaltsvorschuss zu erlangen.

Darüber hinaus – der Vollständigkeit halber sei es gesagt – sollte man, wenn die Zahlen steigen, natürlich diese virtuelle Versammlung von Vereinen und Gesellschaften grund­sätzlich möglich machen.

Ich betone: im ersten und im letzten Punkt befristet auf ein halbes Jahr, aber im Fall der Unterhaltsbevorschussung sollten wir wirklich endlich einmal etwas, dem wir – alle poli­tischen Parteien – 2017 mit dem Hochhalten von Täfelchen zugestimmt haben, nämlich dem Ja zur Unterhaltsgarantie, umsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben jetzt zwei Jahre lang gesehen, dass das zumindest eine Erleichterung für Betroffene, alleinerziehende Elternteile – in der Regel zu über 80 Prozent Frauen – be­deutet hat. Ihnen hat man die Last ein bisschen leichter machen und abnehmen können, wir wissen aber auch, dass jedes zweite Kind, das einen Anspruch auf Geldunterhalt hat, keinen einzigen Euro zu sehen bekommt, und das ist wirklich beschämend.

Es hat sich gezeigt, dass sich diese Armutsbetroffenheit und -gefährdung in den vergan­genen zweieinhalb Jahren noch einmal verstärkt hat, und da sind wir gefordert. Bei die­sem Punkt würde ich wirklich an Sie, Frau Ministerin, appellieren – Sie nicken zustim­mend, ich hoffe aber, dass Sie auch Ihren Koalitionspartner überzeugen können ‑, da endlich einen guten Schritt zu gehen, nämlich Kinderarmut abzuschaffen. Den Diskus­sionsrahmen gibt es ja: Seit eineinhalb Jahren diskutieren Sie mit vielen verschiedenen ExpertInnengruppen, Frauenvereinen et cetera, da eine gute Lösung zu finden. Ich glaube, die beste Lösung ist, zunächst einmal als Punkt eins diese Unterhaltsgarantie umzusetzen, bevor wir auf andere Themen eingehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist mein Appell, und ich hoffe darauf, dass Sie alle, die Sie heute hier im Parlament sitzen, endlich die Versprechen, die Sie den Frauen in diesem Land vor viereinhalb Jah­ren gemacht haben, umsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.04

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Michaela Steinacker. – Bitte, Frau Abgeordnete.