14.07

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kollegin­nen! Zur FPÖ sage ich: Schauen Sie sich das 28 Milliarden Euro schwere Antiteue­rungspaket an, denn danach werden Sie einsehen, dass es ein sehr guter Tag für die Familien ist! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hafen­ecker: Sie haben aber vorher 65 Millionen verbrannt mit Corona ...!)

Zum Antrag: Wir haben den Antrag abgelehnt, weil es die geforderten finanziellen Mög­lichkeiten schon gibt. Die Umsetzung liegt bei den Gemeinden. Da das gewisse Parteien immer wieder anders kommunizieren: Wenn ich etwas Falsches immer und immer wie­der sage, heißt das noch lange nicht, dass es deswegen richtiger wird. (Zwischenruf des Abg. Kollross.)

Schauen wir es uns im Detail an: Im letzten Gemeindepaket wurden 30 Millionen Euro als Förderung für Personalkosten für Kinderbetreuung und Ferienbetreuung festgesetzt. Ganz wichtig: Wir haben das Kommunalinvestitionsgesetz beschlossen. Das hört sich vom Namen her nicht wahnsinnig sexy an, aber es geht darum, dass den Gemeinden 1 Milliarde Euro zur Verfügung stehen, und dieses Geld kann für die Sommerbetreuung verwendet werden. Rückschau: In den letzten zwei Jahren wurden ungefähr 7 500 An­träge von mehr als 1 600 Gemeinden gestellt. Speziell für die Kinderbetreuung im Som­mer wurden allein 2020 6,1 Millionen Euro ausbezahlt.

Nicht zu vergessen ist das Bildungsinvestitionsgesetz: Damit können Länder das Geld für ganztägige Schulformen abholen. Natürlich ist klar, dass es, wenn wir von Chancen­gleichheit reden, ganztägige Schulformen braucht, dass die ausgebaut werden müssen. Darüber müssen wir hoffentlich nicht mehr diskutieren. Daneben haben wir noch die Sommerschule gesetzlich verankert

Noch einmal: Was die Sommerbetreuung betrifft, müssen sich die Länder, müssen sich die Gemeinden auf die Hinterbeine stellen, denn wir müssen sicher nicht darüber diskutieren, wie wichtig der Ausbau von ganztägigen Schulformen und Kinderbetreuung auch im Sommer ist, und ich denke, dass wir noch lange nicht dort sind, wo wir sein sollten.

2002 wurden die sogenannten EU-Barcelonaziele verabschiedet, das heißt, dass eine Betreuungsquote von 33 Prozent für unter Dreijährige festgelegt wurde. Heute, 19 Jahre später, sind wir immer noch nicht dort, wo wir sein sollten – und das ist natürlich nicht zu akzeptieren.

Weil immer wieder von Wahlfreiheit gesprochen wird: Wenn ich kein Angebot habe, dann habe ich auch keine Wahl – also hören wir auf, von Wahlfreiheit zu sprechen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kollross.) – Zum Rechtsanspruch komme ich gleich.

Noch ein kurzer Blick auf meinen anderen Bereich, den Tourismus: Wir haben im Hin­blick auf den Sommer MitarbeiterInnenmangel. Das hat verschiedene Gründe. Fakt ist aber: Das größte Potenzial haben wir auch da bei den Frauen. Das heißt, dass das The­ma Kinderbetreuung ökonomisch auch ein Tourismusthema ist, und daran werden wir nicht vorbeikommen, insbesondere auch die Wirtschaft nicht.

Jetzt zum Rechtsanspruch: Es ist natürlich einfach, wenn die SPÖ hergeht und sagt: Ja, wir bringen einen Antrag zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ein. Nur: Im Zuge der 15a-Vereinbarung, in der solche Sachen unter anderem verhandelt werden, hat kein sozialdemokratisch geführtes Bundesland den Rechtsanspruch eingebracht oder einge­fordert. Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. Zwischenruf bei der SPÖ.)

14.10

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.