20.03

Abgeordnete Heike Grebien (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Wertgeschätzte KollegInnen! Wertgeschätzte ZuseherInnen! Menschen mit Behinderun­gen werden oftmals als BittstellerInnen betrachtet. Dabei wird immer wieder übersehen, dass sie TrägerInnen von Rechten und natürlich auch KonsumentInnen sind. Genau auf diese Rolle von Menschen mit Behinderungen als KonsumentInnen lege ich in meiner heutigen Rede hier den Fokus.

Mit der geplanten Einrichtung, von der Sie jetzt schon mehrfach gehört haben, einer Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung einschließlich Barrierefreiheiten, wird dem Rechnung getragen, dass Menschen mit Behinderungen als KonsumentInnen ernst genommen werden, sie eingebunden werden und so auch ihre Interessen berücksichtigt werden. Damit kommt das Sozialministerium einem Entschließungsantrag im Parlament aus dem Dezember 2021 nach.

Warum ist diese Normung so wichtig für Menschen mit Behinderungen? – Die Bar­rierefreiheit gehört zu den allgemeinen Grundsätzen nach Artikel 3 der UN-Behinderten­rechtskonvention und ist Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben, vollständig und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben und ihre Rechte ausüben können. Dem Grundgedanken des Designed for All folgend sollen Produkte grundsätzlich für alle NutzerInnen ohne zusätzliche Anpassungen verwendbar sein.

Barrierefreiheit und Universal Design sind daher auch in der UN-Behinderten­rechts­kon­vention als wesentliche Voraussetzungen für die Inklusion von Menschen mit Behinde­rungen verankert. Fast alle Dinge, die wir konsumieren, unterliegen Normen. Das sind Richtlinien, nach denen Produkte und Dienstleistungen gestaltet sind. In der Wirtschaft werden Normen dazu benutzt, Produkte und Dienstleistungen in standardisierter Qualität anzubieten.

In Normungsgremien sitzen ganz große Industrieunternehmen oder Konzerne drinnen, um ihre Interessen bei Produkten und Dienstleistungen zu vertreten, zivilgesell­schaft­liche Organisationen aber und Interessenvertretungen von VerbraucherInnen, auch von Menschen mit Behinderungen, werden selten berücksichtigt oder haben eine zu leise Stimme. Das führt zu einem Ungleichgewicht, und die Interessen werden zu wenig be­rücksichtigt.

Ganz besonders bei Menschen mit Behinderungen führt das dazu, wie wir schon mehr­fach richtig gehört haben, dass sie nicht teilhaben können. Wenn man im Nachhinein etwas ändert, ist das ein extremer Aufwand, wie etwa für die ProgrammiererInnen bei Websites, die nicht barrierefrei sind. Das geht nicht alles so schnell, wie wenn man von vornherein mitdenkt, dass das barrierefrei sein muss, und ist sehr kostenintensiv.

Was planen wir also mit diesem neuen Gesetz, von dem Herr Minister Rauch jetzt schon gesprochen hat? – Wenn VertreterInnen vielfältiger VerbraucherInnen nicht oder nur wenig in Normungsgremien vertreten sind – das habe ich schon erwähnt –, dann werden die Bedürfnisse unzureichend berücksichtigt. Deswegen soll diese eigene Fachstelle zur Normungsbeteiligung geschaffen werden. Diese soll einen Schwerpunkt unter anderem auf Anliegen von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit setzen. Das be­deutet konkret, dass das Einbringen von Interessen von Menschen mit Behinderungen in die Normung gewährleistet wird. Es gibt die Zusammenarbeit mit dem Öster­reichi­schen Behindertenrat, die Pflege von Kontakten mit Organisationen, deren Zielsetzung Verbraucherschutz oder Barrierefreiheit einschließt.

Kollegin Pfurtscheller hat schon erklärt, was ein Bankomat bedeutet, wenn Sie im Roll­stuhl sitzen. Sie können das auch ausprobieren, wenn Sie nicht im Rollstuhl sitzen. Hockerln Sie sich einmal vor einen Bankomaten: Sie werden nicht sehen, was Sie eingeben oder eintippen. Wenn die Sonne scheint, ist das ganz und gar unmöglich. Das ist ungefähr die Perspektive einer RollstuhlfahrerIn vor einem Bankomaten. Das wird unter anderem da jetzt mitgeregelt: Bankomaten, Bankservices, Streamingdienste, Smartphones – die Kabel wurden schon angesprochen –, E-Book-Reader. Es geht aber auch um die Situation, wenn man ein Ticket für ein Konzert kaufen möchte, also um Onlinedienste.

Für die Zukunft und uns Grüne ist auch wichtig, dass auch Menschen mit Behinderungen E-Autos benutzen können. Diese werden an E-Ladestationen aufgeladen. Schauen Sie sich einmal bewusst um, wie E-Ladestationen derzeit noch verbaut werden! Diese befinden sich ganz oft auf einem Podest. Wenn man zum Beispiel im Rollstuhl sitzt, kommt man, weil die Höhe des Podests, auf dem diese Tanksäule drauf ist, so hoch ist (die Höhe gestisch andeutend), nicht mit dem Arm – so weit reicht der nicht – zur Steckdose.

Wir wollen aber alle mitnehmen, und das heißt, es ist extrem wichtig, dass diese Stelle geschaffen wird und da auch die Interessen der Menschen mit Behinderungen berück­sichtigt werden. Also wie immer: Inklusion tut uns allen gut. – Danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Drobits.)

20.08

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Peter Weidinger, Sie gelangen jetzt zu Wort. – Bitte.