13.17

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Ja, da kann ich mich dem Kollegen Bürstmayr anschließen: nichts Weltbe­wegendes, aber Schritte in eine richtige Richtung. Das gilt es schon anzuerkennen: Diese Gesetzesvorlage bringt Verbesserungen bei der Rot-Weiß-Rot Karte. Es wird bei jenen, die in Österreich eine Uni abgeschlossen haben, von starren Einkommensgren­zen abgegangen, und es wird mit der sinnlosen Unterscheidung aufgehört, ob jemand 30 Jahre alt oder älter ist und dann mehr verdienen muss, wenn er 31 ist, damit er eine Rot-Weiß-Rot-Karte bekommen kann. Das ist gut.

Es bleiben einige Probleme bestehen. Deswegen haben wir auch einen Abänderungs­antrag eingereicht, den ich hiermit in den Grundzügen erläutere.

Wir hätten gerne mehr Geschwindigkeit im Verfahren. Wenn das jetzt alles digital geht, dann muss das auch beim AMS flotter gehen, das kann man in einer Woche abwickeln.

Bei den Englischkenntnissen ist man nach wie vor zu restriktiv. Es wird für zusätzliche Punkte im Verfahren vorausgesetzt, dass die Konzernsprache Englisch ist. Bei uns ha­ben aber alle in der Schule Englisch, und wenn Sie in ein österreichisches Unternehmen kommen, dann sind immer Leute da, die Englisch können. Wenn daher der Drittstaats­angehörige Englisch kann, dann muss das dafür reichen, dass er die zusätzlichen Punk­te im Verfahren bekommt. (Zwischenruf des Abg. Weidinger.)

Außerdem gibt es ein Anliegen der Universitätenkonferenz, dass Studierende aus Dritt­staaten schon sechs Monate vor Ablauf ihres Visums ein Ansuchen stellen können, den Aufenthaltstitel zu verlängern.

Insofern gäbe es da noch Punkte zu verbessern, die in unserem Abänderungsantrag aufgeführt sind.

*****

Es wird sich substanziell schon deswegen nicht viel tun, weil die Aufteilung auf zwei Behörden bleibt. Für eine Rot-Weiß-Rot-Karte muss ich immer zur Bezirksverwaltungs­behörde und zum AMS gehen, und natürlich dauert ein Verfahren länger, wenn es auf zwei Behörden aufgeteilt ist, als wenn es bei einer zusammengeführt ist, das ist ganz logisch. Daher werden wir international weiterhin einen Wettbewerbsnachteil im Kampf um die guten Kräfte haben, weil diese guten Kräfte in Schweden, in Australien, in Kanada schneller eine Arbeitsbewilligung bekommen als bei uns die Rot-Weiß-Rot-Karte, die in maria-theresianischer Manier in Papierform langsam durch die Ämter gereicht wird.

Es steht heute noch ein weiterer Antrag zur Debatte. Ich bedanke mich für die einstimmi­ge Annahme dieses Antrages im Ausschuss, nämlich Erleichterungen und Rechtssicher­heit für Grenzgänger zu schaffen. Tausende Österreicherinnen und Österreicher arbei­ten über der Grenze, pendeln täglich nach Deutschland, in die Schweiz, nach Liechten­stein. Allein in meinem Bundesland sind es 10 Prozent der Erwerbstätigen, die solche Tagespendler sind. Diese haben bisher eine Homeofficebeschränkung auf 25 Prozent der Arbeitstage gehabt. Das ist natürlich im Post-Covid-Zeitalter nicht mehr angemes­sen. Es geht darum, dass diese Menschen ihren Rechtsstatus als Grenzgänger behalten können, auch wenn sie mehr als 25 Prozent Homeofficetage haben.

Da sind sozialversicherungsrechtliche Fragen mit den Nachbarländern zu klären, da sind auch steuerrechtliche Fragen mit den Nachbarländern zu klären. Beispielsweise im Dop­pelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es eine 45-Tage-Grenze, und ab diesen 45 Tagen entsteht für das deutsche Unternehmen in Österreich eine Betriebsstät­te, wenn also der Mitarbeiter zu lange im Homeoffice arbeitet.

Diesbezüglich haben wir also einen großen Job zu erledigen, hat die Regierung einen großen Job zu erledigen, aber ich bedanke mich für das Bekenntnis, das mit der Annah­me dieses NEOS-Antrages auf Rechtssicherheit für Grenzgänger verbunden ist, nämlich dass die Mehrheitsfraktionen hier ihrer Verantwortung nachkommen und entsprechende Schritte setzen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

13.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 167. Sitzung des Nationalrats über den Ge­setzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvor­lage (1528 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Ar­beitsmarktförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Frem­denpolizeigesetz 2005 geändert werden (1603 d.B.) - TOP 13

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Artikel 1 (Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Nach der Ziffer 11 wird folgende Ziffer 11a eingefügt:

"11a. In § 20a wird die Wortfolge "sechs Wochen" durch die Wortfolge "einer Woche" ersetzt."

b) Ziffer 24 lautet:

"24. Anlage B lautet:

"Anlage B

Zulassungskriterien für Fachkräfte in Mangelberufen gemäß § 12a

Kriterien

Punkte

Qualifikation

maximal anrechenbare Punkte: 30

abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf

30

ausbildungsadäquate Berufserfahrung

maximal anrechenbare Punkte: 20

Berufserfahrung (pro Halbjahr)

Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr)

1

2

Sprachkenntnisse Deutsch

maximal anrechenbare Punkte: 15

Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A 1)

Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwen­dung (A 2)

Deutschkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B 1)

5

10

15

Sprachkenntnisse Englisch

maximal anrechenbare Punkte: 15

Englischkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwen­dung (A 2)

Englischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B 1)

10

15

 

 

Alter

maximal anrechenbare Punkte: 15

bis 30 Jahre

bis 40 Jahre

bis 50 Jahre

15

10

5

 

 

Summe der maximal anrechenbaren Punkte

Zusatzpunkte für Englischkenntnisse, sofern die vorherr­schende Unternehmenssprache Englisch ist

90

5

erforderliche Mindestpunkteanzahl

55“"

Artikel 3 (Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) ) Nach der Ziffer 4 wird folgende Ziffer 4a eingefügt:

"4a. In § 19 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

"(1a) Verlängerungsanträge und Zweckänderungsanträge können abweichend von Abs. 1 auch postalisch oder auf elektronischem Weg bei der Behörde eingebracht wer­den.""

b) Nach der Ziffer 27 wird folgende Ziffer 27a eingefügt:

"27a. In § 64 wird folgender neue Absatz 8 angefügt:

"(8) Studenten, die über eine Aufenthaltsbewilligung als Student verfügen und an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen (§ 2 Abs 1 Z 22) nach­weislich teilnehmen werden, können – sofern der Ablauf der Gültigkeitsdauer ihres Auf­enthaltstitels in den geplanten Mobilitätszeitraum fällt – Verlängerungsanträge, abwei­chend von § 24 Abs 1 erster Satz, sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels einbringen.""

Begründung

Zu Artikel 1: Ausländerbeschäftigungsgesetz

zu a) bzw. Ziffer 11a): Die Anträge auf Beschäftigungsbewilligung durch das AMS sollen innerhalb von einer Woche erledigt werden. Sechs Wochen sind aufgrund der vorange­schrittenen Digitalisierung ungerechtfertigt lange.

zu b) bzw. Ziffer 24a): In den meisten Betrieben wird bereits von vielen Bestandsbe­schäftigten Englisch gesprochen, auch wenn Englisch nicht als Unternehmenssprache definiert ist. Darum sollen die fünf Zusatzpunkte für Englisch generell bei Vorliegen von Englischkenntnissen vergeben werden, nicht nur bei Englisch als Unternehmenssprache.

Zu Artikel 3: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

zu a) bzw. Ziffer 4a): Die Pandemie-Ausnahmeregel, dass Verlängerungsanträge zu Aufenthaltstiteln entsprechend § 19 (1) auch elektronisch eingebracht werden können, soll ins Dauerrecht übernommen werden. Immerhin ist es auch Ziel der RWR-Karten-Reform, die Digitalisierung voranzutreiben - siehe Gesetzeserläuterungen.

zu b) bzw. Ziffer 27a): Drittstaatenstudenten in EU-Mobilitätsprogrammen sollen künftig bereits sechs Monate vor dem Ablauf ihres Aufenthaltstitels einen Verlängerungsantrag stellen können. Dabei handelt es sich um einen ausdrücklichen Wunsch der „Österrei­chischen Universitätenkonferenz“ - siehe Stellungnahmeverfahren.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.