12. Punkt
Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (2652/A)
13. Punkt
Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (2659/A)
14. Punkt
Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Impfpflichtgesetz, die COVID-19-Impfpflichtverordnung und die Verordnung betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung aufgehoben werden und das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (2676/A)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Hinsichtlich dieser Anträge wurde dem Gesundheitsausschuss jeweils eine Frist zur Berichterstattung bis 6. Juli 2022 gesetzt.
Es liegt kein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor.
Zu Wort gelangt nun Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.