12. Punkt

Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (2652/A)

13. Punkt

Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematik­ge­setz 2012 geändert wird (2659/A)

14. Punkt

Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Impfpflichtgesetz, die COVID-19-Impfpflichtverordnung und die Verordnung betreffend die vorüber­gehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung aufgehoben werden und das Epidemiegesetz 1950 geän­dert wird (2676/A)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 14 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Hinsichtlich dieser Anträge wurde dem Gesundheitsausschuss jeweils eine Frist zur Berichterstattung bis 6. Juli 2022 gesetzt.

Es liegt kein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor.

Zu Wort gelangt nun Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.