18.25

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in einer schon lang vergangenen Rede einmal gemeint, dass es Gift für die Demokratie, Gift für den Parlamentarismus ist, wenn bei den Wählerinnen und Wählern der Eindruck entsteht, dass Geld für politische Entscheidungen eine größere Rolle als die Stimme in der Wahl­zelle spielt. Sie können sich noch daran erinnern, dass der Präsident dieses Hauses dann relativ unwirsch auf meine Anmerkung reagiert hat. Sie ist aber wahrer denn je.

Wenn man die Finanzierung von Parteien als Maßstab nimmt, so ist es in der Theorie so, dass eigentlich drei Dinge für die Parteienfinanzierung maßgeblich sind. Es sind die Mitgliedsbeiträge, es sind die Spenden und es sind die öffentlichen Förderungen. Aufgrund dieser öffentlichen Förderungen, die bei den meisten Parteien einen sehr massiven Bestandteil des gesamten Finanzvolumens ausmachen, denke ich, ist die Kernforderung von uns und von vielen anderen durchaus berechtigt, nämlich zu sagen, dass es bei Parteien Transparenz geben muss und die Kontrollrechte gestärkt werden müssen. Es geht um öffentliche Gelder, und da braucht es Transparenz.

Wir haben uns aus diesem Grund konstruktiv – Kollege Ottenschläger hat das in seinen Anmerkungen bestätigt – in die Verhandlungen eingebracht und versucht, einige Schwerpunkte zu setzen: Punkt 1: Stärkung des Rechnungshofes, Punkt 2: mehr Transparenz, Punkt 3: parlamentarische Kontrolle, und zwar mehr parlamentarische Kontrolle, Punkt 4: mehr Demokratie, denn es darf und kann einfach nicht sein, dass Missbrauch von Steuergeldern, Korruption, Überschreitung von Wahlkampfkosten dazu führen, dass bei Wahlen unfaire Verhältnisse herrschen. Das haben wir leider das eine oder andere Mal in den letzten Jahren erlebt.

Geschätzte Damen und Herren! Folgende Punkte haben wir dann besonders einge­fordert, um diese Dinge auch abzustellen. Es war unsere Initiative, die gelautet hat, dass die Rechnungshofpräsidentin, der Rechnungshofpräsident in Zukunft mit Zweidrittel­mehrheit zu bestellen ist. Die Zweidrittelmehrheit bringt neben einem starken Rech­nungshof mit erweitertem Rechtsbestand auch eine gestärkte Präsidentin und einen gestärkten Präsidenten. Ich denke, dass das logisch ist und Sinn macht. Das wird jetzt auch in diesem Text drinnen und enthalten sein.

Was wir uns auch gewünscht haben – ich möchte einmal diesen ganzen Unfug, der da diskutiert wurde, klarstellen – und für sinnvoll erachtet haben, ist, dass gleichzeitig mit Inkrafttreten dieses Gesetzes Frau Kraker mit Zweidrittelmehrheit bestellt wird. Das wäre nur logisch, aber dafür hat es leider keine Mehrheit gegeben. (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist ja auch ein Blödsinn! – Zwischenruf der Abg. Maurer.) Zu diesem Thema hat es eine ziemlich abstruse Diskussion gegeben. (Ruf bei der ÖVP: Ja, da seid ihr schon selber schuld!)

Der zweite Punkt war die Stärkung des Nationalrates bei Sonderprüfungen, die es jetzt der Opposition ermöglicht, mehr Sonderprüfungen in die Wege zu leiten. Ein weiterer Punkt war die Rechnungshofprüfung auch für wahlwerbende Parteien, die nicht Parteien im klassischen Sinne sind. Ich denke, dass das eine Frage der Fairness ist.

Der letzte Punkt, der auch wesentlich ist, zielt darauf ab, dass endlich Licht ins Dunkel der Ministerien kommt. Wir haben in den letzten Monaten vor allem durch die Tätigkeit des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses erfahren müssen, dass Ministerien Steuergelder missbräuchlich dafür verwendet haben, um Parteiumfragen durchzuführen.

Was geht das die ehemalige Wirtschaftsministerin an – ich habe mir so eine Umfrage durchgelesen –, die gefragt hat: Wie bekannt und beliebt bin ich? – Was geht das das Wirtschaftsministerium an? (Abg. Stögmüller: Was ist herausgekommen?) – Es ist ein super Ergebnis gewesen (Heiterkeit bei Grünen und NEOS), aber trotzdem geht es das Wirtschaftsministerium, geschätzte Damen und Herren, nichts an! Und das gehört natürlich auch für die Zukunft abgestellt.

Diese Dinge sind Verfassungsbestimmungen, und dafür wird es die Zweidrittelmehrheit von uns geben, geschätzte Damen und Herren, für diese Verfassungsbestimmungen. Ich möchte aber auch sagen, dass wir mit dem materiell-rechtlichen Teil, mit dem Rest des Gesetzes absolut unzufrieden sind und gegen diesen Teil auch stimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir sind nicht zufrieden damit, dass vieles von dem, was wir erlebt haben, was wir gesehen haben, was insbesondere die Österreichische Volkspartei betrifft, auch in Zukunft möglich sein wird. Das werden wir nicht hinnehmen, und auch wenn wir es jetzt mit diesem Gesetz nicht zur Gänze verhindern werden, ich kann Ihnen versprechen: Sobald wir die Gelegenheit haben, vielleicht in anderen Konstellationen, noch einmal über dieses Gesetz zu diskutieren, werden wir das auch noch abdrehen, denn das geht auch nicht in einer Demokratie, in einer demokratischen Gesellschaft. (Beifall bei der SPÖ.)

Um jetzt eben die Dinge in die Wege zu leiten und damit, wie ich auch angemerkt habe, manche Dinge nicht mehr möglich sind – ein Beispiel, das mich besonders entsetzt hat, war, dass es im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes so war, dass man versucht hat, Dinge, die in der Vergangenheit illegal passiert sind, zu legalisieren; das geht natürlich gar nicht –, werden wir jetzt einen Antrag einbringen, um das auch abzudrehen, und nach meinen Informationen haben wir auch die Regierungsparteien überzeugt, dem zuzustimmen. (Abg. Maurer: Wir stehen auf dem Antrag drauf!)

Ich bringe folgenden Abänderungsantrag ein – wenn Sie es nicht tun, tun Sie es nicht (Heiterkeit bei den Grünen); das weiß ich natürlich nicht –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

In Art. 1 lautet die Z 1 wie folgt:

„1. Art. 20 wird folgender Abs. 5 angefügt:

‚(5) Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe haben Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht gemäß Abs. 3 geboten ist. Unter die Ver­öffentlichungspflicht fallen jedenfalls von Dritten erbrachte entgeltliche Werke, die die Erbringung von geistigen Leistungen zum Inhalt haben. Dazu zählen neben Studien, Gutachten und Umfragen auch Leitbilder, Konzepte, Publikationen, Werbebroschüren sonstigen Publikationen und Vergleichbares.‘“

*****

Das ist der Antrag, geschätzte Damen und Herren.

Um zum Schluss zu kommen: Wenn es Ihnen wirklich darum geht, gegen Korruption, gegen Missbrauch von Steuergeldern, gegen die Überschreitung von Wahlkampfkosten aufzustehen, dann stimmen Sie bei unseren Abänderungsanträgen mit und stimmen Sie mit uns gegen den materiell-rechtlichen Teil dieses Gesetzes. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abg. Mag. Leichtfried, Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2509/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (1642 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

In Art. 1 lautet die Z 1 wie folgt:

„1. Art. 20 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Or­gane haben Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffent­lichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht gemäß Abs. 3 geboten ist. Unter die Veröffentlichungspflicht fallen jedenfalls von Dritten erbrachte entgeltliche Werke, die die Erbringung von geistigen Leistungen zum Inhalt haben. Dazu zählen neben Studien, Gutachten und Umfragen auch Leitbilder, Konzepte, Publikationen, Werbebroschüren sonstigen Publikationen und Vergleichbares.““

Begründung:

Die Regierungsfraktionen haben diese Passage in die Erläuterungen ihres Abände­rungs­antrages aufgenommen. Da diese allerdings für die vollziehenden Organe nicht zugänglich sind, soll diese Klarstellung und Begriffserweiterung in den Norminhalt aufge­nommen werden.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Frau Abgeordnete Susanne Fürst, Sie gelangen als Nächste zu Wort. – Bitte.