2. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2826/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (1704 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2.
Hinsichtlich dieses Berichtes weise ich darauf hin, dass eine Fristsetzung bis 23. September beschlossen worden ist. Ein Verzicht auf die 24-stündige Aufliegefrist des Ausschussberichtes ist nicht erforderlich. (Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stefan. – Bitte.