2. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2826/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (1704 d.B.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2.

Hinsichtlich dieses Berichtes weise ich darauf hin, dass eine Fristsetzung bis 23. September beschlossen worden ist. Ein Verzicht auf die 24-stündige Aufliegefrist des Ausschussberichtes ist nicht erforderlich. (Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stefan. – Bitte.