12.44

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Seit drei Jahren leben die Österreicherinnen und Österreicher im Krisenmodus, gebeutelt und geplagt von einer unverhältnis­mäßigen schwarz-grünen Coronapolitik, gesellschaftlich geteilt und gespalten von einer ebensolchen schwarz-grünen Coronapolitik. Gleichzeitig erleben wir jetzt eine fehlgeleitete Regierungspolitik, eine fehlgeleitete Förderpolitik dieser Bundesregierung. Herr Bundesminister, Sie werden es nicht bestreiten können, aber die Gießkanne gehört nun einmal zum Lieblingsgerät und zu den Lieblings­instrumenten dieser Bundesregierung.

Wenn ich fehlgeleitete Regierungspolitik sage, darf ich das nur als Beispiel nehmen: Zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt wurde die CO2-Abgabe von Frau Minister Gewessler eingeführt, eine Klimasteuer, die man zu einem Zeitpunkt eingeführt hat, als der Treibstoffpreis bereits bei 2 Euro gelegen ist, als der Heizölpreis bei 1,50 Euro, 1,60 Euro gelegen ist. (Zwischenruf des Abg. Schwarz.) Man hat die Bürger also klar belastet.

Im Frühjahr hat man versucht – es hätte eine Unterstützung sein sollen –, einen Energiekostenausgleich einzuführen. Man hat ihn auch beschlossen, allerdings wieder einmal in Form eines sehr komplizierten, sehr bürokratischen Modells, bei dem sich viele Menschen nicht auskennen, das aber im Endeffekt nur den Trop­fen auf den heißen Stein dargestellt hat und das vor allem auch Teile der Bevölkerung ausgeschlossen hat und ausschließt. Es sind genau jene Öster­reicherinnen und Österreicher, die es am meisten benötigen würden, die von diesem Energiekostenausgleich nicht profitieren können. Es sind Bürger, die zwar monetär die Energiekosten tragen, aber gleichzeitig nicht als Partner, als Kunde gegenüber dem Stromlieferanten aufscheinen. Es sind Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen, in den Altenheimen, in den Studen­ten­heimen, Mehrgenerationenhaushalte. Im Großen und Ganzen sind es die junge und die ältere Generation.

Es ist nahezu schon wieder einmal ein Treppenwitz, den die Regierung hier zeichnet, dass es die ehemalige Generalsekretärin der Österreichischen Volkspartei, die nunmehrige Volksanwältin Gaby Schwarz, die noch vor einem halben Jahr hier in der ersten Reihe gesessen ist, war, die in einem Schreiben an die Parlamentsfraktionen genau diesen Umstand mitgeteilt hat und sich dafür einsetzt, dass man auch diesen Menschen diesen Energiekostenausgleich zukommen lässt. Vom Finanzministerium, Herr Minister, wurde ihr mitgeteilt, dass das einfach nicht funktionieren würde und dass es das ganz einfach nicht gibt. Daher bittet Gaby Schwarz als Volksanwältin das Parlament um Hilfe, und wir als Freiheitliche kommen dieser Bitte auch nach. (Abg. Loacker: Das ist das Gesetz, das sie selber verbockt hat, die Gaby Schwarz!)

In diesem Zusammenhang darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Anspruchsberechtigten beim Energiekostenausgleich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden entsprechend den Anregungen von Volkanwältin Gabriela Schwarz au­fge­fordert, den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Energiekos­ten­ausgleichgesetz um jene Teile der Bevölkerung zu erweitern, die Stromkosten tragen aber keinen eigenen Stromliefervertrag haben.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

12.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, MMag.DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausweitung der Anspruchsberechtigten beim Energiekostenausgleich

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3, Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2812/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energiekos­ten­ausgleichsgesetz 2022 geändert wird (1703 d.B.)

in der 178. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2022

Am Energiekostenausgleich wird von vielen Seiten massive Kritik geäußert.

Mit den 150 Euro sei den Menschen angesichts der massiven Preissteigerungen nicht einmal ansatzweise geholfen – und rund 40 Prozent der Haushalte müssten zudem bis 2023 warten, bis sie dieses Geld bekommen. Wer seine Jahresabrechnung zwischen Jänner und Mai hat, der muss bis 2023 warten, bis die Gutschrift erfolgt. Bis dahin seien die Menschen den explodierenden Preisen schutzlos ausgeliefert.

Viele Personen, die sehr wohl für Energie zahlen, können den Energiekostenausgleich nicht in Anspruch nehmen, da die Regelung des Energiekostenausgleiches jene Personen ausschließt, die zwar ökonomisch die Energiekosten tragen, aber gegenüber dem Stromlieferanten nicht direkt als Kunde aufscheinen.

Für die AK ist die Umsetzung des Energiekostenausgleichs eine suboptimale Lösung.

Kritik an der derzeitigen Regelung des Energiekostenausgleiches kommt auch von der Volksanwaltschaft – und zwar von der ehemaligen ÖVP-Abgeordneten, Ex-ÖVP-Generalsekretärin und nunmehrigen Volksanwältin Gabriela Schwarz:

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Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden entsprechend den Anregungen von Volkanwältin Gabriela Schwarz aufgefordert, den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Energiekostenausgleichgesetz um jene Teile der Bevölkerung zu erweitern, die Stromkosten tragen aber keinen eigenen Stromliefervertrag haben.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Scharzenberger. – Bitte.