15.03
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Wir sprechen bei diesem Tagesordnungspunkt vom Teuerungs-Entlastungspaket III, von der Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen. Meine Damen und Herren, wir Politiker neigen dazu, allzu gern in Superlative zu verfallen, wenn wir etwas beschließen, und historisch ist vielleicht einer dieser Superlative.
Ein Außenstehender, der Obmann von einem der größten Familienverbände in diesem Land, hat zu mir gesagt hat: Norbert, ihr entlastet die Familien in einem Tempo, dass wir bald nicht mehr wissen, was wir fordern sollen. (Abg. Wurm: ... wissen gar nicht, wie viel Geld ...! – Abg. Erasim: Bist du narrisch! Bist du narrisch!) Meine Damen und Herren, ich glaube, wir können mit Fug und Recht – mit Fug und Recht! – behaupten: Das, was wir hier beschließen, ist historisch! (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Erasim.)
Diese Regierung, meine Damen und Herren, redet nicht nur, sie setzt um! Auch hier im Parlament waren wir, was diese Forderung nach der Valorisierung anbelangt, nicht gerade untätig. Ich bin an dem Versuch, alle Anträge der letzten zehn Jahre, die sich mit dieser Valorisierung befasst haben, herauszusuchen und zusammenzutragen, gescheitert. Berge an Papier wurden produziert.
Diese Regierung aber handelt und setzt um. Die Valorisierung folgender Familien- und Sozialleistungen wird in Kraft treten: Neben der Familienbeihilfe, dem Kinderbetreuungsgeld und der Studienbeihilfe werden auch der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, das Schulstartgeld, die Unterstützungsleistungen für den Papamonat, das Rehageld, das Wiedereingliederungsgeld und auch das Umschulungsgeld ab jetzt jährlich an die Inflation angepasst. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)
Diese Regierung, meine Damen und Herren, entlastet die Menschen. Die genannten Leistungen werden somit im kommenden Jahr voraussichtlich um 5,8 Prozent steigen. Und, meine Damen und Herren, für das Krankengeld, das auch valorisiert werden soll, wird eine Option geschaffen, denn über diese Anpassungsmöglichkeiten müssen natürlich die dafür zuständigen Sozialversicherungen entscheiden.
Doch das ist noch nicht alles. Die Schulbeihilfe sowie die Heim- und die Fahrtkostenbeihilfe werden zukünftig valorisiert und werden mit September 2022 außerordentlich um 12 Prozent erhöht. Das heißt, der Grundbetrag für die Schulbeihilfe ist bereits von 1 356 Euro auf 1 520 Euro und für die Heimbeihilfe von 1 656 Euro auf 1 856 Euro gestiegen.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir oft verschiedener Meinung sind, was Lösungsansätze betrifft, freut es mich doch, dass dieses Entlastungspaket auf breiter Basis beschlossen wird. Das Paket zeigt vor allem aber eines: Diese Regierung handelt aus Verantwortung für morgen. Wir reden nicht nur, wir entlasten und setzen um. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf Frau Bundesministerin MMag.a Dr. Susanne Raab herzlich begrüßen und bitte Mag. Gerhard Loacker ans Rednerpult. – Bitte, Herr Abgeordneter.