15.51
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Zum Abschluss der sozialpolitischen Debatte debattieren wir jetzt über einen ganz kleinen Gesetzestext, mit dem wir sicherstellen wollen, dass Einmalzahlungen auch zu 100 Prozent bei jenen ankommen, die sie benötigen.
Wenn ich jetzt auf diese Debatte zurückblicke – auch auf die Debatte nach der Budgetrede und auf jene über die Pensionen und über die Erhöhung der Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen –, dann zeigt sich doch sehr deutlich, dass die Bundesregierung auch oder gerade mit dem vorgelegten Budget eines ganz besonders sichtbar macht, nämlich die soziale Handschrift.
In dieser Zeit, meine Damen und Herren, in der eine sehr hohe Inflationsrate vorherrscht, ist es wichtig, dass die Bundesregierung, dass wir gemeinsam Maßnahmen ergreifen, die gerade jenen Menschen zugutekommen, die ein geringes Einkommen haben. Das betrifft natürlich ganz besonders auch jene Pensionistinnen und Pensionisten, die im unteren Einkommenssegment angesiedelt sind.
Der Finanzminister hat etwas aus meiner Sicht völlig Richtiges gesagt: Wir dürfen keinesfalls auf Dauer nach dem Motto: Koste es, was es wolle!, agieren, sondern wir müssen – wie er es formuliert hat – gerade in dieser Phase „das Notwendige zur Verfügung [...] stellen“. Schon in den Paketen, die wir im Laufe des Jahres beschlossen haben – die eben auch diese Einmalzahlungen umfassten –, kam das zum Ausdruck: dass jene Menschen, die es in dieser Zeit schwer haben und mit ihrem Einkommen nicht so leicht über die Runden kommen, ganz gezielt mit Einmalzahlungen unterstützt werden, ganz besonders auch jene Pensionistinnen und Pensionisten, die eine Ausgleichszulage beziehen.
Wenn wir uns jetzt noch einmal vor Augen führen, welche Erhöhungen und Einmalzahlungen wir im Laufe des Jahres bereits gewährleistet haben, so gab es – das hat unser Klubobmann heute schon ausgeführt – für Pensionisten bis zur Ausgleichszulage im Laufe des Jahres einen Gesamtzuschuss von 1 948 Euro – 1 948 Euro als Aufbesserung zur Pension, damit sie eben die Rechnungen bezahlen und das tägliche Leben finanzieren können. Personen mit Pensionen von 1 500 Euro erhielten zum Beispiel innerhalb dieses Jahres insgesamt 1 621 Euro dazu. Das ist eine Erhöhung von immerhin 8,5 Prozent, über das ganze Jahr gesehen.
Mit dem Beschluss, den wir im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts fassen, wollen wir sicherstellen, dass diese Einmalzahlungen auch zu 100 Prozent jenen Menschen zugutekommen, die sie dringend brauchen, und nicht etwa auf Länderebene – dort, wo die Sozialhilfe ausbezahlt wird – gegengerechnet werden dürfen, zum Beispiel bei der Wohnbeihilfe.
Meine Damen und Herren, ja, es sind herausfordernde Zeiten, und ich gehe davon aus, dass alle, auch die Sozialdemokraten, zu Hause einen Fernseher haben und ab und zu auch die Nachrichten schauen – nicht nur die Nachrichten in Österreich, sondern auch die Nachrichten in Nachbarstaaten. Da werden Sie sehr deutlich sehen: Das Problem der Abfederung der hohen Inflation ist kein österreichisches Inselproblem. Dieses Problem lässt sich deswegen auch nicht von Österreich alleine lösen.
Das, was wir tun können, und das, was wir als Bundesregierung, als Parlament tun müssen, ist, jene zu unterstützen, die in dieser Phase einer dringenden Unterstützung bedürfen, genau in dem Sinne, in dem es unser Finanzminister heute formuliert hat: „das Notwendige zur Verfügung zu stellen“.
Die Bundesregierung und auch der Beschluss, den wir jetzt unter diesem Tagesordnungspunkt behandeln, garantieren dafür, dass wir ganz klar jene unterstützen, die die Unterstützung dringend benötigen, denn das ist die soziale Handschrift unserer Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)
15.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.