11.44
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich darf vorweg einmal den Bürgermeister und eine Delegation aus Ferndorf in Kärnten begrüßen, die auf der Galerie anwesend sind! (Allgemeiner Beifall.)
Meine Damen und Herren, unser Staat ist auf den Grundfesten der Verfassung aufgebaut. Kollege Amesbauer, der Verfassungsgerichtshof macht keine Gesetze, die ideologiegetrieben sind, sondern legt nur fest, was die Verfassung vorschreibt. (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2018 haben Menschen, die der herkömmlichen Geschlechtszuordnung von Mann und Frau nicht entsprechen, ebenfalls ein Recht auf die Berücksichtigung durch das Gesetz. (Abg. Belakowitsch: Ja, genau! Das ist das Urteil, genau!) Das liegt nun einmal vor, das ist nicht ideologiegetrieben, sondern das ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes.
Laut diesem Urteil geht es konkret um Varianten der Geschlechtsentwicklung, die durch eine atypische Entwicklung des chromosomalen, anatomischen oder hormonellen Geschlechts gekennzeichnet sind, und explizit nicht um Transidentitäten, das heißt Personen, die genetisch oder anatomisch beziehungsweise hormonell eindeutig einem Geschlecht zugewiesen sind. Es ist also in diesem Erkenntnis wirklich alles klar und deutlich gesagt, und daher ist eine Anpassung des Meldegesetzes erforderlich.
Dazu kommen noch aus dem Ausland zugezogene Meldepflichtige, die ein Reisedokument vorlegen, das beim Geschlecht den Eintrag X enthält. Das betrifft etwa Menschen aus Frankreich, aus Dänemark oder aus Australien, und das sind jährlich in etwa 100 Anmeldungen im Zentralen Melderegister.
Weiters geht es – und das ist ja auch schon erwähnt worden – um sonstige Namen, die erhoben werden können, während bisher nur Familien- und Vornamen erfasst wurden. Bei sonstigen Namen handelt es sich um Namensbestandteile, die das österreichische Namensrecht nicht kennt, etwa Vaternamen und so weiter. Das heißt, das Meldegesetz wird wirklich auf neue Beine gestellt und zukunftsträchtig gemacht.
Daher soll auch im lokalen Melderegister die Bezeichnung des Religionsbekenntnisses durch jene der gesetzlich anerkannten Kirchen- oder Religionsgemeinschaften ersetzt werden. Das heißt, es wird wirklich geschaut, dass dieses Melderegister auf dem neuesten Stand ist.
Insgesamt beinhaltet die Novelle die Neugestaltung sämtlicher Anlagen zum Meldegesetz im Rahmen der Einführung alternativer Geschlechtsbezeichnungen – es ist schon gesagt worden – mit „divers“, „inter“, „offen“ und „keine Angabe“. Durch den Abänderungsantrag, der eingebracht wird, wurde ein Großteil unserer Zweifel beseitigt. Darum werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.46
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte.