19.16

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist richtig, es gibt mehr Geld für die Justiz. Das ist, weil man ja will, dass das System funktioniert, gut, und wir haben auch ein grundsätzlich gut funktionierendes Justizsystem. Natürlich relativiert sich dieses Geld, das zusätzlich kommt, aufgrund der Inflation doch sehr stark, weil es ja in erster Linie ins Personal fließt. Es ist auch richtig: Es gibt mehr Richter und mehr Staatsanwälte. Keine Verbesserung gibt es einerseits bei der Justizwache und andererseits auch bei den Kanzleistellen. Dort wird offenbar nicht so viel Druck gemacht und daher geschieht dort wenig.

Was ist das große Thema? – Hass im Netz und Cybercrime. Da wird jetzt investiert. Welches Problem wir allein schon mit diesem Ausdruck Hass im Netz haben, haben wir schon öfters diskutiert. Hass ist kein strafrechtlicher Begriff. Hassen darf man, so wie man lieben darf. Ob man es soll, ist etwas anderes. Unter diesem Deckmantel wird sehr vieles transportiert, das höchst proble­ma­tisch ist, auch das Thema Fakenews, wir kennen das. Gerade in den letzten paar Jahren haben wir so viele Dinge gesehen, die als Fakenews diffamiert wurden, gelöscht wurden, die sich im Nachhinein als richtig herausgestellt haben. Ich erinnere mich an sehr viele Berichterstattungen über Covid, Impfung, Schweden und so weiter. Ich habe nicht so viel Zeit, das hier alles breitzutreten, aber wir müssen da jedenfalls sehr aufpassen.

Wenn jetzt in das Thema Cybercrime investiert wird, habe ich insofern Ver­ständ­nis dafür, als hier Kompetenz aufgebaut wird. Das ist natürlich notwendig, das finde ich völlig richtig. Es schwebt aber so ein bisschen im Raum, dass es hier eigene Zuständigkeiten für Cybercrime geben soll. Ich weiß nicht, was Cyber­crime sein soll, diese Definition fehlt bisher auch, denn letztendlich hat heutzu­tage so gut wie alles irgendwie mit dem Internet zu tun. Außerdem halte ich es für problematisch, wenn man diese Dinge bündelt, denn da kommt es dann zu einer Rechtsprechung, die möglicherweise problematisch ist.

Das Thema Bundesstaatsanwalt ist nicht im Budget abgebildet, weil das viel­leicht eh nicht kommt. Wir als FPÖ würden uns darüber freuen, denn wir halten das für eine Fehlentwicklung. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es wichtig ist, dass es eine parlamentarische Kontrolle gibt, dass die Weisungsspitze in Gestalt des Ministers, der Ministerin hier im Parlament sitzt, wir das hier prüfen können und sich das von hier nicht loslöst.

Man muss zwischen Richter und Staatsanwalt differenzieren. Ein Staatsanwalt hat auch die Interessen des Staates zu vertreten, und daher ist es legitim und richtig, dass die Weisungsspitze letztendlich politisch besetzt ist und von uns geprüft werden kann.

Das, was derzeit als Vorschlag im Raum steht, ein Dreiergremium an die Spitze zu stellen, halte ich für völlig verfehlt, weil eine geteilte Verantwortung keine Verantwortung ist: Wer hat dann entschieden? Wer ist zur Verantwortung zu ziehen, zur Rechenschaft zu ziehen? Das ist dann völlig unklar, also ein völlig falscher Ansatz. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine ordentliche Finanzierung der Justiz ist gut, aber um ein rechtsstaatliches Justizsystem aufrechtzuerhalten, dafür braucht es immer mehr.

Jetzt, in den letzten Sekunden meiner Redezeit komme ich noch zu einem Antrag, den ich einbringen möchte. Da geht es darum, dass im Justizsystem, also in den Strafvollzugsanstalten, die Häftlinge im medizinischen Bereich besser als die Justizwachebeamten betreut werden, die sie zu überwachen haben. Das ist ein sehr unbefriedigender Zustand. Sie werden nämlich als Privat­patienten betreut und gesehen, es wird also auch entsprechend abgerech­net. Es ist attraktiver, einen Häftling zu behandeln als einen Justizwachebeamten, der eben nicht in diesem System ist. Wir kritisieren das schon sehr lange. Es gibt hier leider immer nur ein paar Lippenbekenntnisse, aber keinen Ansatz dazu.

Ich bringe jedenfalls zum Abschluss folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Kranken­versicherung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, welche die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht.“

*****

Ich hoffe, dass Sie dem zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stefan, Lausch und weiterer Abgeordneter

betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über den eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1669 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1787 d.B.), in der 183. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 15. November 2022

Insassen von Justizanstalten sind – sieht man von der Arbeitslosenversicherung für arbeitende Häftlinge ab – nicht sozialversichert. Die Kosten für ihre ärztliche Betreuung und medizinische Behandlung werden unabhängig von der Arbeitsleistung direkt vom Bund getragen. Ärzte und Krankenanstalten verrechnen dem Bundesministerium für Justiz den Tarif für unversicherte Privatpatienten, der nach Angaben eines hochrangigen Beamten des Ressorts „deutlich über den von den Sozialversicherungsträgern eingehobenen Beiträgen“ liegt. So kostet etwa „ein Tag als Nichtversicherter im Wiener Allgemeinen Krankenhaus in der allgemeinen Gebührenklasse 1.127 Euro. Für ein 30-minütiges ärztliches Beratungsgespräch würden rund 60 Euro verrechnet.“ http://derstandard.at/2000043360105/Privatpatient-Haeftling-Steigende-Kosten-fuer-Krankenversorgung).

An dieser massiven Geldverschwendung hat der Rechnungshof schon vor Jahren in seinem Bericht „Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug – Bund 2012/3“ deutliche Kritik geübt und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt. „Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen stiegen von 29,34 Mill. EUR (2000) auf 73,76 Mill. EUR (2010). Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben pro Häftling 2009 8.418 EUR und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich.“, ist weiters dem Bericht zu entnehmen.

Die Gesundheitsausgaben für die Insassen von Justizanstalten steigen trotz des gleichgebliebenen Gesamtbestandes an Insassen weiterhin ungebremst. Im Jahr 2015 lagen sie bei über 80 Millionen Euro! Von Jänner 2021 bis März 2021 lagen die Gesundheitsausgaben gesamt über 104 Millionen Euro (https://www.parlinkom.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_06836/index.shtml)

In der Anfragebeantwortung 7033/AB vom 17.08.2021 zu 7043/J (XXVII. GP) der Bundesministerin Dr. Zadic´ werden die Kosten allein der externen medizinischen Behandlungen wie folgt angegeben: „Die angefragten Kosten beliefen sich im Jahr 2020 auf 75.864.578,75 Euro und von Jänner bis Mai 2021 auf 38.200.070,82 Euro. Ich verweise auf die Beilagen zu Frage 1. Diese enthalten eine Aufstellung über sämtliche Zahlungen der Justizanstalten für die Unterbringung in öffentlichen psychi­atrischen und sonstigen Krankenanstalten, an praktische Ärzt*innen, Fach­ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen. Wobei die Kosten für stationäre Aufnahme in Krankenhäuser hier nicht eingerechnet wurden.“

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Mag.a Michaela Steinacker. – Bitte, Frau Abgeordnete.