10.27
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich habe mir die Rede von Kollegen Hammer sehr intensiv angehört, in der er erklärt hat, wohin da Millionen geflossen sind, wohin dort Millionen geflossen sind – zum Teil berechtigt. Ich hätte aber auch erwartet, dass Kollege Hammer erklärt, wo auch etwas weggenommen wird, und das ist leider nicht von ihm gekommen.
Ich hätte mir erwartet, dass er sagt, dass es vom Soziallandesrat in Oberösterreich einen Verordnungsentwurf gibt, laut dem der Pflegebeitrag um 5,8 Prozent erhöht werden soll. Genau um diese 5,8 Prozent, um die die Pensionen erhöht wurden, wird jetzt der Soziallandesrat in Oberösterreich den Pflegebeitrag erhöhen. Das heißt, er nimmt dort den Menschen das Geld, das wir ihnen gegeben haben, wieder komplett weg. (Abg. Matznetter: Asozial!)
Nun aber zu den Pflegeberufen, meine Damen und Herren, denn ich habe einen Entschließungsantrag einzubringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entgeltbonus für Pflegeberufe beitrags- und steuerfrei auszahlen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, den Entgelterhöhungszuschuss für das Pflegepersonal für das Jahr 2022 – so wie es für den Teuerungsbonus vorgesehen ist, steuer- und beitragsfrei zur Auszahlung zu bringen.“
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Worum geht es, meine Damen und Herren? – Es ist viel für das Pflegepersonal versprochen worden. Es ist versprochen worden, ihnen finanziell entgegenzukommen, und dazu ist der Entgelterhöhungszuschuss beschlossen worden. Der Zuschuss für 2022 ist noch gar nicht zur Auszahlung gekommen; er soll jetzt im Dezember zur Auszahlung gelangen. Es ist eine Einmalzahlung von 2 000 Euro brutto inklusive Arbeitgeberanteile. Das würde netto für das Pflegepersonal in etwa nur 1 200 Euro bedeuten. Wir wollen, dass sie das brutto für netto bekommen, daher dieser Entschließungsantrag.
Ganz wichtig, meine Damen und Herren, sind aber auch die Pensionen. Ich lese Ihnen Auszüge aus einem E-Mail vor, das ich erhalten habe. Da schreibt mir eine Österreicherin:
Warum sind Pensionisten ab 2022 weniger wert? Wo bleibt die Gleichberechtigung? Ich bin geborene österreichische Staatsbürgerin, genauso wie Sie, in Wien aufgewachsen, jetzt in Niederösterreich wohnhaft. Meine Eltern und Großeltern haben das Land damals mitaufgebaut, genauso wie Ihre.
Ich bin enttäuscht von unserem Land Österreich. Ich musste leider feststellen, dass Pensionisten, die ab 2022 erst ihre Pension antreten konnten, anscheinend die schlechteren Menschen und Pensionisten sind und somit nur 2,9 Prozent Erhöhung bekommen. Wie wir wissen, haben wir zurzeit eine Inflation von fast 11 Prozent. Und es sei vermerkt, dass auch die 5,8 Prozent für die bevorzugten Pensionen von 2022 schon ein Scherz sind.
Ich frage mich, ob unsere Einzahlungen der Arbeit weniger wert sind.
Auch diese Vorgangsweise ist eine absolute Diskriminierung. – Zitatende.
Was heißt denn das, meine Damen und Herren? – Diesen Menschen nehmen wir in der gesamten Lebenszeit, die sie jetzt in ihrem dritten Lebensabschnitt haben, mit der Maßnahme, die diese schwarz-grüne Regierung gesetzt hat, Abertausende von Euro weg, nämlich mit der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung. (Beifall bei der SPÖ.)
Haben diese Menschen schlechtere Beiträge einbezahlt? – Nein, haben sie nicht. Sind diese Menschen Menschen zweiter Klasse? – Nein, sind sie nicht. Aber Sie haben eine Maßnahme getroffen, durch die diesen Menschen all die Jahre hindurch in ihrem dritten Lebensabschnitt Geld weggenommen wird.
Ich ersuche Sie wirklich dringendst, diese Maßnahme sofort zu ändern und diesen Menschen das zu geben, was ihnen zusteht, denn diese Menschen zahlen auch unsere Gehälter. (Beifall bei der SPÖ.)
10.31
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher,
Genossinnen und Genossen
betreffend Entgeltbonus für Pflegeberufe beitrags- und steuerfrei auszahlen
eingebracht im Zuge der Debatte zu Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1669 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1787 d.B.) UG 21
Die Regierung hat am 12. Mai des heurigen Jahres die angeblich „größte Pflegereform der vergangenen Jahrzehnte“ verkündet und hat 20 Maßnahmen angekündigt, die noch heuer umgesetzt werden sollten.
Wie so oft blieb es bei vielen dieser Maßnahmen bei der Ankündigung.
Insbesondere eine Maßnahme, die eigentlich für die Aufwertung und Anerkennung der Pflegeberufe gedacht war, ist bis heute nicht umgesetzt. Es handelt sich dabei um den Entgelterhöhungszuschuss, der den Angehörigen der Pflegeberufe mehr Einkommen sichern sollte. Nicht nur, dass dieser auf zwei Jahre befristet ist und niemand weiß, wie es nach diesen zwei Jahren weitergehen soll, ist der Zuschuss für 2022 noch gar nicht zur Auszahlung gekommen.
Bei der Präsentation der Pflegereform Mitte Mai stellte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) einen durchschnittlichen Bonus in Höhe eines Monatsgehaltes in Aussicht. Es solle sich um einen "spürbareren Nettoeffekt" handeln, sagte er damals.
Jetzt soll diese Gehaltserhöhung als Einmalzahlung von 2.000 Euro brutto (inklusive Arbeitgeberanteil) im Dezember zur Auszahlung gelangen, allerdings voll versteuert und beitragspflichtig. Damit bleibt den Betroffen maximal 60 Prozent davon, also 1.200 Euro.
Es gäbe aber die Möglichkeit, diesen Bonus zu 100 Prozent den Betroffenen zukommen zu lassen. Dazu müsste die Regierung nur ihr eigens für den Zweck der Teuerungsabgeltung beschlossenes Gesetz anwenden, wonach Arbeitsgeber ihren Mitarbeiter*innen einen Bonus bis zur Höhe von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei auszahlen können. Warum geschieht das gerade bei dem in den letzten drei Jahren so stark belasteten Pflegepersonal nicht?
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, den Entgelterhöhungszuschuss für das Pflegepersonal für das Jahr 2022 – so wie es für den Teuerungsbonus vorgesehen ist, steuer- und beitragsfrei zur Auszahlung zu bringen.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fischer. – Bitte.