14.13

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Es wurde schon sehr viel gesagt. Auch unsere Fraktion wird dieser 2. Dienst­rechts-Novelle ihre Zustimmung erteilen. Der Gehaltabschluss von im Schnitt 7,32 Prozent ist respektabel, obwohl man mit Bezug auf die Kritikpunkte der NEOS hervorheben muss, dass dieser Gehaltsabschluss natürlich mit der Teuerung nicht mitkommt. So werden auch die öffentlich Bediensteten, wenn die Teuerung so bleibt, 2023 in ihrer Tasche ein Minus haben.

Wie gesagt, es sind in dieser Dienstrechts-Novelle aber natürlich nicht nur der Gehaltsabschluss, sondern – und das ist wichtig – höhere Einstiegsgehälter und höhere Überstundenzuschläge für Diensteinsteiger, für Dienstjunge – Exe­kutive, Justizwache, Militär, Richteramtsanwärter – enthalten. Die Grund­gehälter für Polizeischüler, Aspiranten bei der Justizwache und Militärpersonal steigen ebenfalls, und das sind genau die Berufsgruppen, die in letzter Zeit schon große Sorge haben, überhaupt Bewerberinteressentinnen und -interes­senten für diese sehr wichtigen Berufe zu finden. Diese Dienstrechts-Novelle macht es möglich, dass man auch diese Berufe attraktiviert, attraktiver gestaltet und somit wahrscheinlich auch, so hoffen wir alle, mehr Personal finden wird.

Wo es mir bei dieser Dienstrechts-Novelle ein bisschen sauer aufstößt, ist beim Bundesheer. Da hat man es nicht geschafft, die Wertschätzung der Leis­tungsträger des österreichischen Bundesheeres in vollem Umfang abzugelten. Dabei geht es um Funktionszulagen. Da sind sehr, sehr viele Militärbe­dienstete in den Funktionsgruppen 3 und 4, und daran hat man eigentlich nicht viel geändert, lediglich 20 Euro mehr. Das ist halt auch in Zeiten wie diesen keine besondere Wertschätzung. Das habe ich im Ausschuss kritisiert und tue es auch hier an dieser Stelle.

Was natürlich sehr, sehr schade ist, ist auch folgender Passus: Wir haben immer gesagt: Fairness für junge Exekutivbedienstete. Ich sage es noch einmal: Es ist schwer, junge, motivierte Bürgerinnen und Bürger zu finden, die sich für einen Sicherheitsberuf begeistern. Da müsste es auch Änderungen im BDG geben. § 11 Abs. 2 BDG lautet in der geltenden Fassung: „Die Definitiv­stellung wird durch eine Beeinträchtigung der persönlichen Eignung des Beamten nicht gehindert, wenn diese Beeinträchtigung auf Grund eines Dienstunfalles eingetreten ist, den der Beamte nach einer Dauer des provisorischen Dienstverhältnisses von vier Jahren erlitten hat.“

Jetzt wissen wir ganz genau: Junge Beamte stehen an der Front, junge Beamte werden gleich als Polizeibedienstete, Militärbedienstete an Österreichs Grenzen geschickt, um dort dem Schleppertum und dem Asylantenanstrom Pa­roli zu bieten, und sind somit einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Warum ist da der Passus von vier Jahren drinnen? Das ist einfach nicht fair, und wir hätten den Vorschlag, dass man diesen Passus ändert: Wurde diese Beeinträchti­gung aufgrund eines Dienstunfalles in Ausübung exekutivdienstlicher Pflichten erlitten, stellt sie – unabhängig von der Dauer des provisorischen Dienst­verhältnisses – kein Hindernis für eine Definitivstellung dar.

Das wäre unserer Meinung nach fair. Warum erst nach vier Jahren? Das ist absolut nicht einzusehen. Warum nicht sofort, wenn man ganz genau weiß, dass die jungen Bediensteten, die jungen Beamten, Exekutivbeamten an die so­genannte Front, an die Grenze oder sonst wohin geschickt werden?

Ich habe diesen Antrag „Fairness für junge Exekutivbedienstete“ im Ausschuss eingebracht. Er hat dort leider Gottes eine Vertagung erlitten. Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar, und ich bringe diesen Antrag noch einmal ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fair­ness für junge Exekutivbedienstete“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche sichergestellt wird, dass eine Beeinträchtigung auf Grund eines Dienstunfalls in Ausübung exekutivdienstlicher Pflichten – unabhängig von der Dauer des provisorischen Dienstverhältnisses – kein Hindernis für die Definitivstellung darstellt.“

*****

Das wäre unserer Meinung nach fair, und ich hoffe, dass vom Ausschuss bis heute zum Plenartag vielleicht gesickert ist, dass das eine faire Lösung und eine Wertschätzung für junge Exekutivbedienstete wäre und dass man das dringend ändern sollte. Ich hoffe auf Zustimmung.

Um ganz kurz auf meine Vorrednerin Kollegin Yildirim einzugehen: Ja, wir haben so einen ähnlichen Antrag. Ich finde unseren Antrag sogar besser als den SPÖ-Antrag. Er ist auch sehr, sehr umfangreich. (Abg. Michael Hammer: Habt ihr ein Minus? Minusgehälter?) Ja, darin ist natürlich auch enthalten, die Völ­kerwanderung nach Österreich zu stoppen, die Grenzen zu schließen. Warum haben wir das drinnen? – Weil die Bevölkerung im Burgenland, die Be­völkerung in Niederösterreich, die Bevölkerung in ganz Österreich das auch so wünscht. Darum haben wir das drinnen.

Das ist jetzt nichts Menschenverachtendes, sondern da geht es um ein Problem, und da schauen wir Freiheitliche nicht weg. Wir kennen diesen Wiglwagl­kurs der Sozialdemokratie: Einmal gibt es da kein Problem, die Klubvorsitzende sieht da kein Problem, der Landeshauptmann vom Burgenland sieht dann aber ein sehr großes Problem. Wir kennen diesen Kurs. Wir Freiheitlichen haben da eine gerade Linie.

Eine solidarische Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker und Topmanager in Zeiten wie diesen, in denen die Bevölkerung jeden Euro zwei- oder dreimal um­drehen muss, ist unserer Meinung nach das Gebot der Stunde, und darum bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Solidarische Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker und Top-Manager“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker zum Inhalt hat. Dazu soll die in § 2 Abs. 2 Bundesbezügegesetz vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre bis 31. De­zember 2022 für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 17 Bundesbezügegesetz genannten Organe entfallen. Ferner sollen höchstrangige öffentlich-rechtlich Be­dienstete und Manager im staatsnahen Bereich ebenso zur solidarischen Null­lohnrunde verpflichtet werden.“

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Ich denke mir, dieser Antrag hat absolut seine Berechtigung. Das ist in dieser für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes so schweren Zeit ein Gebot der Stunde. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.21

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Lausch, Christian Ries

und weiterer Abgeordneter

betreffend Fairness für junge Exekutivbedienstete

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1793 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonenge­setz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpen­sionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Rechtspraktikan­tengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Bundes­gesetz über die Leistung eines besonderen Erstattungsbetrages anlässlich der Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein als Richter oder Staatsanwalt, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Bundes-Sport­förderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 und das Zustellgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2022) (1865 d.B.), in der 187. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 13. Dezember 2022.

Exekutivbeamte sind naturgemäß bereits zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit besonderen Gefahren für ihre körperliche Gesundheit ausgesetzt. Werden junge und noch nicht definitiv gestellte Bedienstete bei der Polizei oder auch der Justizwa­che in Ausübung ihrer exekutivdienstlichen Pflichten derart schwer verletzt, dass die nachfolgende Gesundheitsbeeinträchtigung ein Hindernis für die Definitivstel­lung darstellt, kann dies jedoch unter Umständen zum Verlust ihrer Existenzgrundlage führen, zumal gerade in der Exekutive die volle körperliche Einsatzfähigkeit gefor­dert ist.

Da aktuell die Gefährdung für Exekutivbeamte stetig ansteigt und zudem etwa im Bereich der Polizei auf Grund einer aktuellen Organisationsreform insbesondere sehr junge Bedienstete kurz nach ihrer Ausmusterung Sondereinheiten zu­geteilt werden, die mit entsprechend gefahrengeneigten Einsätzen betraut sind (Schnelle Reaktionskräfte), hat der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang dringenden Handlungsbedarf. Durch eine Novellierung des BDG soll den Betroffenen der notwendige Schutz vor einem unverschuldeten Jobverlust gewährleistet werden:

§ 11 Abs. 2 BDG lautet aktuell:

§ 11 (2) Die Definitivstellung wird durch eine Beeinträchtigung der persönlichen Eignung des Beamten nicht gehindert, wenn diese Beeinträchtigung auf Grund eines Dienstunfalles eingetreten ist, den der Beamte nach einer Dauer des proviso­rischen Dienstverhältnisses von vier Jahren erlitten hat.

§ 11 Abs. 2 BDG möge wie folgt geändert werden:

§ 11 (2) Die Definitivstellung wird durch eine Beeinträchtigung der persönlichen Eignung des Beamten nicht gehindert, wenn diese Beeinträchtigung auf Grund eines Dienstunfalles eingetreten ist, den der Beamte nach einer Dauer des provisori­schen Dienstverhältnisses von vier Jahren erlitten hat. Wurde diese Beeinträchtigung auf Grund eines Dienstunfalls in Ausübung exekutivdienstlicher Pflichten erlit­ten, stellt sie unabhängig von der Dauer des provisorischen Dienstverhältnisses kein Hindernis für die Definitivstellung dar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche sichergestellt wird, dass eine Beeinträchtigung auf Grund eines Dienstunfalls in Ausübung exekutivdienstlicher Pflichten – unabhängig von der Dauer des proviso­rischen Dienstverhältnisses – kein Hindernis für die Definitivstellung darstellt.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Solidarische Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker und Top-Manager

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1793 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonenge­setz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Rechtspraktikantenge­setz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Bundesge­setz über die Leistung eines besonderen Erstattungsbetrages anlässlich der Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein als Richter oder Staatsan­walt, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Bundes-Sportförderungsge­setz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 und das Zustellgesetz geän­dert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2022) (1865 d.B.), in der 187. Sitzung des Na­tionalrates, XXVII. GP, am 13. Dezember 2022.

Österreichische Interessen, die Bedürfnisse der Bürger, ob Arbeitnehmer oder Unternehmer, ob Familien oder Pensionisten, sind der türkis-grünen Bundesregierung von Bundeskanzler Nehammer weniger wichtig als der eigene Machterhalt. Statt unser Land aus Krisen herauszuführen, hat die unselige Bundesregierung die Krisen nach Österreich hereingetragen oder gar massiv verschärft. Monat für Monat werden wir Zeugen des koalitionären Versagens dieser Regierung, die im Kampf gegen die Teuerung keinen Erfolg erzielen konnte, die illegale Massen­einwanderung beharrlich ignoriert, das Pflegepersonal aushungert und Klimachaoten die Stange hält. Soll diese verheerende Leistungsbilanz mit einem dicken Ge­haltsplus für Spitzenpolitiker und Krisengewinnler belohnt werden? Ein Blick auf das Regierungshandeln offenbart das Scheitern an allen Fronten:

Knieschuss-Sanktionen beenden, endlich eine Volksbefragung abhalten!

Die Inflation in Österreich steigt und steigt – mittlerweile auf über 11 Prozent – der höchste Stand seit 1952. Zurückzuführen ist diese enorme Teuerungsrate zu einem großen Teil auf die Preissteigerungen bei Energie und Treibstoffen. Diese wie­derum hängen direkt mit den Russland-Sanktionen zusammen, die sich in immer drastischerem Ausmaß als Knieschuss-Sanktionen erweisen. Während die Preisexplosion bei Energie, Lebensmitteln und Treibstoffen ungebremst wei­tergeht, der Wohlstand im Land zusehends vernichtet wird, unzählige Unternehmen um ihre Existenz bangen und immer mehr Menschen in Richtung Armut abrut­schen, hält Kanzler Nehammer mit seiner Bundesregierung weiter blind an den selbstzerstörerischen Russland-Sanktionen fest.

Anstatt das Geld den notleidenden Menschen in Österreich zukommen zu lassen, macht der Bundeskanzler auf EU-Ebene genau das Gegenteil: Im Zuge des Europäischen Rates im Oktober 2022 trug der Bundeskanzler erneut militärische Hilfe für die Ukraine in der Höhe von 3,1 Milliarden Euro mit. Nehammer und die Bundesregierung haben unser neutrales Land in einen Wirtschaftskrieg geführt. Die sinnlosen Sanktionen heizen die Energiepreise zusätzlich an. Die Menschen in unserem Land haben es satt. Auf eine Volksbefragung über die Sanktionspolitik las­sen sich die Koalitionäre wohlwissentlich nicht ein.

Teuerung bekämpfen, anstatt staatseigene Konzerne zu begünstigen!

Aktuell bestimmt der hohe Gaspreis auch den Strompreis, obwohl nur ein Bruchteil der heimischen Stromproduktion aus Gaskraftwerken stammt. Bundeskanz­ler Nehammer wird daher aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das dafür ver­antwortliche Merit-Order-Prinzip, das die Stromrechnung für die Bürger ex­plodieren lässt, ausgesetzt wird. Dieses Prinzip mag unter „normalen“ Bedingungen funktionieren, jetzt treibt es aber nur die Preise künstlich in die Höhe und ist vollkommen kontraproduktiv. Die österreichischen Energiekonzerne, die sich jetzt auf Kosten der Konsumenten Milliarden verdienen, sind der Verbund, der mehrheit­lich im Staatsbesitz ist, und die Landesenergieversorger, an denen die Bundesländer beteiligt sind.

Geldvernichtung unter dem Corona-Vorwand beenden!

46,5 Milliarden Euro sind für die sinnlose Corona-Politik bisher „zum Fenster hinausgeschmissen“ worden, 850 Millionen Euro allein für die Impfstoffbeschaffung. Geld, das in Bildung, Pflege oder im Gesundheitsbereich besser angelegt ge­wesen wäre. 2023 will Nehammer mit dieser Regierung weitere 300 Millionen Euro für Impfstoffe ausgeben, obwohl bereits eine Pfizer-Managerin zugegeben hat, dass ihr Impfstoff nie auf einen Schutz vor Ansteckung getestet wurde.

Völkerwanderung nach Österreich stoppen – Grenzen schließen!

Mehr als 100.000 illegale Asylbegehrer aus aller Herren Länder sind alleine heuer schon in unser Land gekommen. Das gefährdet nicht nur den sozialen Frieden, sondern belastet auch die Systeme: die Kosten für die Beherbergung und Rundum-Versorgung dieser illegalen Einwanderer erreichen Rekordniveau. Und wir haben einen ÖVP-Bundeskanzler und einen ÖVP-Innenminister, die absolut nichts dagegen machen.

326 Millionen Euro will Schwarz-Grün für die Entwicklungshilfe ausgeben und zu­sätzlich 220 Millionen Euro in alle möglichen Länder dieser Welt für angebli­che „Klimaschäden“ verschieben. Viele dieser Millionen gehen dabei an Staaten, deren Wirtschaftsflüchtlinge unser Land überrennen. Die Antragsteller kommen hauptsächlich aus Indien, Afghanistan, Syrien, Marokko und Tunesien. All diese Län­der sind weit weg von Österreich, dazwischen liegen viele sichere Länder, in denen man einen Antrag stellen hätte können. Daraus ergibt sich der Umstand, dass Österreich nicht zuständig für diese Menschen ist. Daher muss man die Entwicklungen an den österreichischen Außengrenzen nicht managen, sondern ab­wehren. Bundeskanzler Nehammer und diese Regierung begleiten diese „neue Völkerwanderung“ nur, tun aber nichts, um die Grenzen zu sichern.

Klimaextremisten vom Verfassungsschutz beobachten lassen!

Von den Klimaextremisten verursachte Staus im ohnehin schon zähen Frühverkehr sind eine Belästigung der Autofahrer, die dadurch zu spät zur Arbeit, zu ei­nem Arzttermin oder mit dem Kind zur Schule kommen. Doch nicht nur das – sie gefährden im wahrsten Sinne des Wortes Menschenleben. Völlig unklar ist je­denfalls, wie sich diese radikalen Gruppierungen zusammensetzen, wer sie organisiert und finanziert, was ihre Proteste bisher für Schäden und Kosten verursachten und was man künftig dagegen zu unternehmen gedenkt. Bundeskanzler Nehammer wäre gefordert, sämtliche Subventionen und Förderungen zu überprüfen, die an Organisationen mit möglichen Verbindungen zu Klimaterrorismus und -extremismus ergangen sind, diese einzustellen und dem Parlament einen Bericht darüber zuzuleiten. Dort müsste der Verfassungsschutz tatsächlich hinsehen.

Gesundheitswesen finanzieren, Pflegekräfte unterstützen!

Ein jüngster Anschlag auf das österreichische Gesundheitswesen durch Türkis-Grün fand bei der Budgeterstellung und Beschlussfassung im österreichischen Natio­nalrat statt, wo die Gesundheitsversorgung weiter ausgehungert wird und stattdes­sen wieder Milliarden in die Covid-19-Impfstoffbeschaffung und weitere Corona-Maßnahmen wie Testungen und Entschädigungszahlungen wegen der sinn­losen Lockdowns gehen.

Keine finanzielle Belohnung für politisches Totalversagen!

Statt sich diesen und vielen weiteren aktuellen Problemen zu stellen und diese zu lösen, muss sich Bundeskanzler Nehammer primär um die Korruptionsprobleme in den eigenen Reihen kümmern. Die Menschen führen einen finanziellen Über­lebenskampf, Betriebe müssen zusperren, Arbeitsplätze sind in Gefahr und das Geld wird immer weniger Wert. Die Österreicher leiden unter der hausgemachten Teuerung, dem ungezügelten Zuzug Fremder, unter wohlstandsverwahrlosten Klima­klebern, einem Pflegekollaps und vielem mehr. Unter diesen Voraussetzung ist die Erhöhung der Gehälter dieser Regierungs-Versager durch nichts zu rechtfertigen.

Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker und Top-Manager staatsnaher Energiekonzerne

Die wirtschaftliche Ausnahmesituation samt steigender Energiepreise macht sich bemerkbar: Hunderttausende Österreicher müssen den Gürtel enger schnallen. Die türkis-grüne Bundesregierung lehnt es dennoch ab, bei sich, ihren Spit­zenbeamten oder ihren Top-Managern zu sparen. Angesichts all dieser Entwick­lungen, die vor allem zulasten von Menschen mit kleinen und mittleren Ein­kommen gehen, ist eine große Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker – insbesondere die in Verantwortung stehende Bundesregierung – ein Gebot der Stunde. Die In­haber der folgenden Funktionen sind gefordert solidarisch auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichten:

1.      der Bundespräsident

2.      der Bundeskanzler

3.      der Vizekanzler

4.      der Präsident des Nationalrates

5.      die Bundesminister

6.      die Präsidentin des Rechnungshofes

7.      die Staatssekretäre

8.      der zweite und dritte Präsident des Nationalrates

9.      die Obmänner der Nationalratsklubs

10.    die Volksanwälte

11.    die Nationalratsabgeordneten

12.    die Präsidentin des Bundesrates

13.    die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat

14.    die Bundesräte

Auch die höchstrangigen öffentlich-rechtlich Bediensteten, Generalsekretäre und Sektionschefs, sind ob ihrer sicheren Anstellung gefordert, sich solidarisch zu zei­gen. Manager im staatsnahen Bereich und insbesondere in den Energiekonzernen mit Anteilen der öffentlichen Hand, zum Beispiel Verbund, die schwarze EVN, Tiwag, die rote Wien Energie oder Energie Burgenland, dürfen nicht auf Kosten der Bevölkerung als Teuerungsverlierer zu Krisengewinnlern werden.

Angesichts der Tatsache, dass es die selbstverständliche Pflicht eines Politikers sein muss, der Bevölkerung zu dienen, sie in Krisenzeiten bestmöglich zu unterstützen und ihr Wohl an allererste Stelle zu setzen, stellen die unterfertigten Abgeord­neten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker zum Inhalt hat. Dazu soll die in § 2 Abs. 2 Bundesbezügegesetz vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffent­licher Funktionäre bis 31. Dezember 2022 für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 17 Bundesbezügegesetz genannten Organe entfallen. Ferner sollen höchstrangige öf­fentlich-rechtlich Bedienstete und Manager im staatsnahen Bereich ebenso zur solidarischen Nulllohnrunde verpflichtet werden.“

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Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Hammer. – Bitte.