14.17

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Lieber Gust Wöginger, ja, ihr habt das als Gehaltsbestandteil versprochen – haben wir ja gerade wieder gehört –, aber, und das müsst ihr bitte auch dazusagen, das geht nur zwei Jahre, 2022 und 2023. (Abg. Wöginger: Ja!) Ab 2024 habt ihr keine Absicherung der Finanzen dafür, und damit ist dieser Gehaltsbestandteil ein befristeter und kein kompletter. Als Gehaltsbestandteil verstehe ich etwas, was ich mein Leben lang habe, wenn ich arbeite, Gust. (Beifall bei der SPÖ.)

Also das muss man wirklich dazusagen, wenn man bei den Fakten bleibt – und bleiben wir jetzt einmal bei den Fakten! Kollegin Ribo, du sagst, die Schwerarbeit betreffend können Frauen das nicht in Anspruch nehmen. – Es ist ganz einfach! Seit 15 Jahren oder länger fordere ich in diesem Haus: Nehmen wir dieselben Ansprüche, die wir für die Nachtschwerarbeit haben, für die Schwerarbeit. Was bedeutet das? – In den letzten 30 Jahren vor dem Stichtag 15 Jahre Nacht­schwerarbeit. (Abg. Ribo: Wieso habt ihr es nicht gemacht?) – Na weil die ÖVP nicht mitgegangen ist. Probiert ihr es! Ihr redet jetzt so groß, probiert es einfach, dann werdet ihr sehen, dass die ÖVP das nicht macht! Punkt, aus, fertig! Haben wir nicht geschafft, auch andere nicht, als die in der Regierung waren. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Ribo: Ihr habt den Bundeskanzler gestellt!) Man muss schauen, dass andere Regierungskoalitionen zustande kommen, dann kann man das umsetzen. Stimmen Sie bei unserem Neuwahlantrag mit, dann kommen andere Regierungskoalitionen zustande, dann kann man das umsetzen.

Aber jetzt zum Bundespflegegeldgesetz, das auch geändert wird: Dazu muss man sagen, es wird eingeführt, dass 1 500 Euro in monatlichen Teilbeträgen an pflegende Angehörige ausbezahlt werden. Wie schaut denn das aus? – Also es darf nur ein naher Angehöriger sein, der das bekommt, sprich: Ein Onkel, ein Neffe, eine Tante, ein Schwager und so weiter sind davon natürlich nicht betroffen, weil die ja laut Gesetz keine nahen Angehörigen sind. Dann muss es eine pflegebedürftige Person mit Pflegestufe 4 sein. Die Pflegestufe 4 setzt voraus, dass mindestens 160, maximal 180 Stunden Pflege im Monat notwendig sind.

Und was sagt dieses Pflegegeldgesetz dann noch aus? Wie schaut das aus? – Das heißt, die Zeiten zur An- und Auskleidung sind mit zweimal 20 Minuten festgelegt, Reinigung bei inkontinenten Patienten viermal 10 Minuten, Entlee­rung und Reinigung des Leibstuhls viermal 5 Minuten und, und, und, und. Man kommt auf 471 Minuten, hochgerechnet auf 7,1 Stunden – aber man hat nur maximal 6 Stunden. Wenn man das Mittel zwischen 160 und 180 heranzieht, nämlich 170 Stunden, bleiben noch 6 Stunden pro Tag für die Pflege der Person übrig.

Und was heißt das dann im Mittel? – Wenn ich 1 500 Euro – und Herr Professor Taschner, den ich sehr schätze, kann da jetzt mit mir mitrechnen – durch zwölf Monate dividiere, sind das 125 Euro im Monat. Wenn man dann die 125 Euro noch durch 30 Tage dividiert, sind das am Tag 4,16 Euro, und die 4,16 Euro durch 6 Stunden dividiert, die man täglich braucht, wenn man die Anforderungen dessen, was im Gesetz drinnen steht, erfüllen will, sind dann pro Stunde 69 Cent. Wir zahlen also 69 Cent aus, und es gibt dabei auch noch Erschwernisse.

Man muss in einem gemeinsamen Haushalt leben. Was bedeutet denn das? Ein gemeinsamer Haushalt ist gesetzlich definiert, und das bedeutet, dass der Lebensmittelpunkt in der gemeinsamen Wohnung sein muss. Gust, du wohnst am Land. Wie schaut es denn am Land aus? – Da baut der Sohn beim Haus der Eltern dazu. Die Hausnummer der Eltern ist 2, die Hausnummer des Sohnes ist 2a. Das ist dann kein gemeinsamer Haushalt mehr. Keine Chance, der kriegt das nicht mehr. Und wenn sie auch im selben Haus wohnen, aber getrennte Woh­nungen haben, dann ist der Lebensmittelpunkt auch nicht in der gemeinsamen Wohnung, dann kriegt man es auch nicht.

Das sind alles Dinge, auf die wir hinweisen, bei denen wir sagen, dass man da etwas tun muss, denn das sind alles Einschränkungen. Drei Viertel derer, denen man das geben will, kriegen es nicht, weil man diese Vorgaben gemacht hat. Da appelliere ich an das soziale Gewissen. (In Richtung Abg. Wöginger:) Wir zwei kennen uns lange genug, setzen wir uns zusammen! Ändern wir das, damit es wirklich alle kriegen, so wie wir das miteinander vorhaben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Das Pflegegeld musst du auch rechnen, Didi!) – Ja eh, wenn ich das dazurechne, sind es 4 Euro in der Stunde.

14.21

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.