Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Derzeit wird ja eine Familienrechtsreform im Justizministerium ausgearbeitet, es gibt einigen Reformbedarf bei der Väterbeteiligung, bei der Aufteilung der Verantwortung auf beide Elternteile, bei der Verkürzung von Verfahren, Kinderschutz, Gewaltschutz und so weiter.

Welche Eckpunkte sind für Sie als Familienministerin bei der geplanten Familienrechtsreform jedenfalls notwendig, welche müssen umgesetzt sein?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 230/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Eckpunkte müssen Ihrer Ansicht nach in der geplanten Familienrechtsreform jedenfalls umgesetzt sein?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundes­kanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sie wissen ja, dass mir der Entwurf vom Justizministerium noch nicht vorliegt, deshalb kann ich da inhaltlich noch nicht viel Auskunft geben, aber Sie haben gewisse Elemente schon genannt.

Also was ist mir wichtig? – Ich will auf jeden Fall eine Modernisierung und Vereinfachung des Unterhaltsrechts. Mir ist wichtig, dass wir auch den Aspekt der Stärkung der Väterbeteiligung mit bedenken. Es ist wichtig, dass wir, wenn Frauen in schwierigen Gewaltsituationen sind, auch diese Ebene mit be­denken. Da gibt es sozusagen generelle Anforderungen, und dann gibt es spezifische Lebensbereiche, zum Beispiel wenn Frauen von Gewalt betroffen sind.

Ich glaube, das Allerwichtigste ist, dass wir bei der Reform des Kindschaftsrechts das Kind und das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen und da noch einmal rechtlich nachschärfen. Deshalb werde ich den Entwurf unter diesem Aspekt be­gutachten: Ist das Kindeswohl überall gewahrt?

Selbstverständlich müssen wir auch schauen, wo noch wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Gleichberechtigung innerhalb der Familie gesetzt werden müs­sen und wo wir auf die Frauen besonders Rücksicht nehmen müssen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Sie haben den Unterhalt angesprochen, das ist ja eine wichtige Maßnahme, um auch die Existenz zu sichern. Die Unterhaltsgarantie ist uns besonders wichtig und wurde 2017 auch von allen Parteien positiv bewertet. Gibt es im Hinblick auf die Unterhaltsgarantie eine Bewegung? Wie stehen Sie dazu?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundes­kanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Nein, wir haben den Unterhaltsvorschuss als bewährtes Instrument, der viel von dem, was Sie sagen, abdeckt. Eine Unterhaltsgarantie ist eine Sozialleistung, die aus dem Sozialministerium heraus zu finanzieren wäre, eine Sozialleistung, bei der ganz zentral auch schon viel durch die Mindestsicherung abgedeckt ist, weil wir ja auch spezielle Beiträge haben. Bei Familien mit Kindern steigt ja auch die Mindestsicherung. Das heißt, das müsste man sich dahin gehend auch ansehen.

Wir werden uns darauf committen, dass wir den Unterhaltsvorschuss leichter zugänglich machen, ähnlich wie es in der Coronapandemie war. Ich denke, da haben wir uns gut weiterentwickelt, und das sollten wir auch künftig in ein Gesetz gießen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Amesbauer. – Bitte sehr.