14.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Volksgruppe der Roma und Sinti hat im Lauf der Jahrhunderte immer wieder Diskriminierung, Ausgren­zung, Verfolgung erlebt. Der Höhepunkt war mit Sicherheit der Genozid in der Zeit des Nationalsozialismus, als 500 000 Männer, Frauen und auch Kinder aus der Roma- und Sinti-Gemeinschaft als Zigeuner, als Asoziale ermor­det wurden.

In Österreich haben zu dieser Zeit etwa 11 000 Roma gelebt, und nur wenige sind nach Hause zurückgekehrt. Vor Kurzem ist ein Buch von Gerhard Baumgartner und Herbert Brettl unter dem Titel „,Einfach weg!‘ Verschwundene Romasiedlungen im Burgenland“ erschienen, das den Versuch unternimmt, die Geschichte dieser leidgeprüften Volksgruppe aufzuarbeiten, und das ist auch ein wichtiger Aspekt unserer heutigen Debatte, denn dieser Völker­mord an den Roma und Sinti in der Zeit des Zweiten Weltkriegs wurde nie richtig aufgearbeitet. Es hat nie ein richtiges Gedenken stattgefunden. Man hat sogar von einem vergessenen Holocaust gesprochen. Es ist aber wichtig, dass man auch offiziell gedenkt, sich mit dieser Geschichte auseinandersetzt.

Erst nach 70 Jahren, im Jahr 2015, hat es auf europäischer Ebene eine Initiative gegeben, um eben anzuerkennen, was diesen Menschen widerfahren ist und dessen auch offiziell zu gedenken. Wir haben ja einen Internationalen Tag der Roma, das ist der 8. April, ein Aktionstag, der auf die Situation der Roma hinweisen soll, auf deren Diskriminierung, Verfolgung, die ja bis zum heuti­gen Tag noch stattfindet, auch in Ländern der Europäischen Union, wo Roma nach wie vor ausgegrenzt werden. Damals, seit 1990, wird jährlich der 8. April sozusagen gefeiert. Er wurde auf dem ersten Weltromakongress im Jahr 1971 initiiert. Nun soll der 2. August als nationaler Gedenktag dazu­kommen, zum Gedenken an die während des Nationalsozialismus ermordeten Roma und Romnja, Sinti und Sintizze.

Es ist wichtig, dass wir das tun, und das Bewusstsein ist schon ein viel größeres geworden. Es gibt in meinem Heimatbundesland, im Burgenland, in Lacken­bach, einen jährlichen Gedenktag. Dort hat es ein Lager gegeben, in dem die Ro­ma zusammengepfercht worden, misshandelt worden, teilweise auch um­gekommen sind und aus dem sie in die Konzentrationslager abtransportiert wor­den sind. Das Land Burgenland veranstaltet das Gedenken gemeinsam mit Bundesstellen. Auch viele Schüler sind dabei; Schulen gedenken alljährlich dieser schlimmen Ereignisse, was wichtig ist. Viele Gemeinden im Burgenland ha­ben Mahnmäler, Denkmäler errichtet, so auch in meiner Heimatgemeinde, Groß­warasdorf, im Ortsteil Langental, aus dem auch viele Menschen abtranspor­tiert worden und zugrunde gegangen sind.

Es ist wichtig, dass man dieser Ereignisse gedenkt. In der Nacht vom 2. auf den 3. August im Jahr 1944 wurde der betreffende Abschnitt des Konzentra­tionslagers in Auschwitz geräumt; dabei wurden 3 000 Roma und Sinti umge­bracht. Daher ist es berechtigt, dass man diesen Tag ausgewählt hat. Es ist eine Kernaufgabe der Gedenkkultur, die Verfolgung zu dokumentieren und sich zu erinnern, damit so etwas eben niemals wieder passiert. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Gleichzeitig ist auf die Situation der aktuell lebenden Roma und Sinti hinzuwei­sen. Um deren Situation zu verbessern, ist es wichtig, dass es zu einer Anerkennung und Verurteilung dieser Verbrechen kommt, weil das einfach Respekt vor den Opfern bedeutet. Das soll auch den jetzt Lebenden Mut machen, sich ihrer Herausforderung zu stellen, und dabei Unterstützung ge­währen, denn Romafeindlichkeit und -diskriminierung finden wie gesagt auch heute noch statt.

Im Volksgruppengesetz Österreichs wurde die Grundlage gelegt. Letztendlich kam es 1993 zur Anerkennung der Roma als österreichische Volksgruppe, 1995 zum Volksgruppenbeirat. Es ist den Funktionärinnen und Funktionären der Romaorganisationen zu danken, die sich sehr stark einsetzen, um zu unter­stützen und Projekte auf die Beine zu stellen.

Wir haben einen zweiten Antrag, und zwar geht es da darum, dass wir zwei Min­derheiten-Schulgesetze für die burgenländischen Kroaten und für die Kärnt­ner Slowenen haben, also für das Burgenland und für Kärnten. Die Sprache ist das zentrale Element der Volksgruppe. Wenn die Sprache nicht mehr ge­sprochen wird, hört die Volksgruppe auf zu existieren. Daher ist es wichtig, dass es im Bildungswesen vom Kindergarten bis zur Universität ein zweispra­chiges Angebot gibt, wie in den Minderheiten-Schulgesetzen vorgesehen. Wir sehen nur, dass immer weniger Kinder eine Sprachkompetenz in den österreichischen Volksgruppensprachen haben. Daher ist der Sinn unseres zweiten Antrages, dass das Bundesministerium für Unterricht gemein­sam mit den Bundesländern Burgenland und Kärnten das Bildungssystem evaluiert, bewertet und die richtigen Schlüsse daraus zieht, wie wir den zweisprachigen Unterricht effektiver machen können, sodass eben der Output ein größerer wird, die Kinder die Schule verlassen und die Volksgruppensprache beherrschen. Das wäre das Ziel. Das ist ein wichtiger Impuls.

Ich freue mich, dass wir da gemeinsam mit der grünen Partei unser Koali­tionsübereinkommen erfüllen, indem wir heute diese Anträge einbringen und hoffentlich auch zu einem positiven Ende bringen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.53

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesministerin MMag.a Dr.in Susanne Raab zu Wort gemeldet. Ich darf Sie ersuchen, die Ausführungen so zu planen, dass wir um 3 Uhr den nächsten Tagesordnungspunkt starten können. – Bitte, Frau Bundesministerin.