14.37

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Präsident! Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, heute ist ein wunderbarer Tag, ein wunderbarer Tag vor allem für die Mieterinnen und Mieter. Ich freue mich sehr über diese wohnpolitische Errungenschaft, dass wir die Abschaffung der unfairen Maklergebühren heute über die Ziellinie bringen und heute in diesem Haus beschließen. (Beifall bei den Grünen.)

Worüber ich mich weniger freue – ich glaube, so gut kennen Sie mich alle, ich bin sehr, sehr offen für Kritik, aber ich bin vor allem offen für sachliche Kritik –: Das, was Sie machen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie, halte ich für eine unzulässige Verunsicherung der Mieterinnen und Mieter. Wenn ich mir das so anhöre, dass Sie sagen: Nein, Mieterinnen und Mieter müssen zukünftig, wenn es um einen Makler­vertrag geht, das Gericht aufsuchen!, dann muss ich sagen, das ist einfach die absolute Unwahrheit. (Beifall bei den Grünen.)

Ehrlich gesagt verstehe ich Sie überhaupt nicht, weil Sie sich eigentlich traditionell selber Mieterschutzpartei schimpfen, Sie sind aber nicht dabei, wenn es darum geht, dass man die Mieterinnen und Mieter, die sonst potenziell zwei Bruttomonatsmieten plus Umsatzsteuer zahlen würden, tatsächlich entlas­tet – das, was Sie bitte jahrelang nicht hinbekommen haben. (Beifall bei den Grünen.)

Sie operieren da mit Schlagworten, sagen, Sie wollen ein echtes Bestellerprinzip, und sind dabei aber alle Antworten einfach schuldig geblieben. (Abg. Matz­netter: Beweislastumkehr, Frau Kollegin!) Am besten sieht man das an Ihrem eige­nen Maklergesetz, das Sie eingebracht haben. Das ist ja auch schon Teil der parlamentarischen Debatte gewesen. Das (einen querformatigen Ausdruck in die Höhe haltend) ist das ganze Absätzlein. Das ist die Mühe, die Sie sich für die Mieterschutzinteressen gegeben haben (Zwischenruf des Abg. Kollross) – kurzer Absatz, keinerlei Überlegungen zu Umgehungskonstruktionen, keinerlei Schutzschirm für die Mieter, einfach nur ein hingefetzter Absatz (Abg. Matznetter: Das ist schäbig!) – und das soll bitte ein echtes Bestellerprin­zip sein? – Nein, wirklich nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Da sieht man, was für ein schlechtes Schauspiel das eigentlich ist. Ich glaube, Sie tun sich damit keinen Gefallen. Es gibt eine Partei in diesem Haus, die seit über 30 Jahren Populismus macht. Deshalb werden Sie die Wählerinnen und Wähler von dort wirklich nicht zurückgewinnen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wurm: Wen meinst du jetzt da, Nina?)

Ich kann Ihnen noch einmal versichern, liebe Wohnungssuchende in Österreich: Beim klassischen Fall – Sie sehen ein Inserat online, in der Zeitung, vielleicht auch als Aushang, Sie melden sich dort, besichtigen diese Wohnung – müssen Sie dann selbstverständlich keine Maklergebühr zahlen. Wir haben in der Überlegung, dass es vielleicht Umgehungskonstruktionen gibt, sogar im Gesetz geregelt, dass der Mieter, selbst wenn er einen Erstauftrag gibt, trotzdem nicht  provisionspflichtig wird. Wenn nämlich eben genau die Wohnung schon einmal inseriert worden ist, dann gehen wir, der Gesetzgeber, davon aus, dass der Vermieter den Auftrag gegeben hat. Das Gleiche trifft übrigens auch zu, wenn es irgendwelche unternehmerischen Verbandelungen zwischen Makler, Hausverwaltung oder Vermieter beziehungsweise Eigentümer gibt, und das trifft auch zu, wenn man davon ausgehen kann, dass es da irgendwelche Abspra­chen gegeben hat, nur damit Mieterinnen und Mieter dann doch provi­sionspflichtig sind.

Liebe Wohnungssuchende, ich verstehe wirklich Ihr Ärgernis, das Sie bisher hatten, indem Sie einfach stundenlang Inserate durchforstet haben, zu vielen Besichtigungen gegangen sind, Besichtigungen gemacht haben, bei denen ein Makler, eine Maklerin nur die Tür aufgemacht hat und Sie dann trotzdem 2 000 Euro oder noch mehr an Kosten haben tragen müssen. Dieses Ärgernis ist tatsächlich vorbei, denn in Zukunft gilt auch bei den Maklergebühren: Wer anschafft, muss auch zahlen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.41

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Ruth Becher zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeord­nete. (Abg. Krainer: Was ist jetzt mit der Mietpreisbremse?!)