13.29
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Drobits, nur zur Info: Ich weiß nicht, wie Ihr Bildungsstand ist, aber Verhetzung und Wiederbetätigung sind in Österreich verboten, und das ist auch gut so. Da braucht man, glaube ich, auch nichts hinzuzufügen, auch keinen diesbezüglichen Antrag.
Was das Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz betrifft, das heute in Verhandlung steht, Frau Bundesminister, so haben Sie da vergessen, dazuzusagen, dass das eigentlich schon der erste Bauchfleck in Sachen Medien gewesen ist, denn Sie haben dem ganzen Gesetz gleich einmal einen Titel gegeben, aufgrund dessen es unter Umständen möglich sein kann, dass die Europäische Kommission dieses Gesetz wiederum zurückwirft, nicht notifiziert. Das wäre sozusagen der erste Faller gewesen, und der zweite war ein redaktionelles Versehen, das wir im Verfassungsausschuss noch reparieren mussten. Frau Bundesminister, das ist halt die Situation, die wir bei Ihnen mit Ihrer Medienkompetenz vorfinden, es funktioniert vorne und hinten nicht.
Gestatten Sie mir bitte bei dieser Gelegenheit auch einen Blick in die Zukunft, einen Blick auf das ORF-Gesetz! Frau Bundesminister, was Sie da präsentieren, ist erstens der nächste Pfusch und zweitens eine Mogelpackung. Erinnern wir uns, was ursprünglich passiert ist: Der ORF hat sich sozusagen selbst in den Dienst gestellt, hat eine Beschwerde beim VfGH eingebracht und hat sich damit diese Massensteuer, die Sie jetzt in Sachen Haushaltsabgabe einführen, selbst bestellt und genehmigen lassen, Frau Bundesminister. – Das ist einmal die erste Geschichte.
Sie sind gestern vor die Medien getreten und haben erklärt, es wird viel günstiger und ganz Österreich müsste eigentlich durchatmen und froh sein darüber, dass Sie jetzt diese Haushaltsabgabe und diese Massensteuer einführen. Da weiß ich nicht, was Sie den Bürgern vermitteln wollen, aber ich glaube, Sie halten die Bürger in diesem Zusammenhang für dumm, denn ich kann Ihnen anhand von Zahlen sagen, dass es in der Realität ganz anders ausschaut.
Sie generieren zum Beispiel 700 000 Zwangskunden zusätzlich für den ORF. Das sind Menschen, die bereits aus der GIS ausgestiegen sind; die holen Sie wiederum zurück und die nötigen Sie dazu, diese Gebühren zu bezahlen. Insgesamt nimmt der ORF im Jahr dann 70 Millionen Euro mehr ein – und Sie verkaufen uns das Ganze als ein großes Sparpaket. Frau Bundesminister, das geht so nicht.
Ganz besonders spannend habe ich gefunden, wie Sie in Eintracht mit Frau Maurer gestern dagestanden sind und gesagt haben: Ja was die Unternehmen betrifft, na ja, da machen wir eine Staffelregelung. – Frau Bundesminister, wenn die erste Staffelung jene von 1 bis 50 Mitarbeitern ist, dann muss man aber schon sagen, dass es diese Firmen sind, die insgesamt 350 000 Unternehmen in diesem Land darstellen. 350 000 Unternehmen sind schon einmal zum Doppeltzahlen verdonnert worden, und, Frau Bundesminister, gerade Sie von der ÖVP sollten wissen, dass 41 Prozent der Firmen in diesem Land Einzelunternehmen sind. Das heißt, 41 Prozent der Wirtschaftstreibenden verdonnern Sie mit dieser Regelung – 1 bis 50 – dazu, doppelt zu bezahlen. Das finde ich hochinteressant.
Ein Treppenwitz an Ihrer Reform ist übrigens, dass jene Medien, die Sie nicht einmal mehr mit irgendwelchen Fördergeldern ausstatten wollen, jetzt auch mitbezahlen dürfen, denn wenn sie nämlich eine Redaktion unterhalten – was ja wohl der Fall sein wird –, dann müssen sie auch doppelt bezahlen und den ORF mitfinanzieren, dem sie unter Umständen kritisch gegenüberstehen und den sie gar nicht finanzieren wollen.
Also, man sieht schon, das hakt hinten und vorne. Dann führen Sie noch eine Digitalnovelle ein, die ja auch spannend ist, denn was machen Sie damit? – Sie haben das gestern im schönsten Politikersprech als Online-only-Angebot bezeichnet, und Sie wollen da Channels ausbilden, aber das ist doch nur die Grundlage dafür, dass Sie Sport plus aus dem Programm nehmen, dass Sie damit den Sportvereinen vor allem in den Randsportarten die Möglichkeit nehmen, entsprechende Sponsorgelder zu bekommen. Also das ist das, was Sie machen. Sagen Sie es doch dazu: Die Randsportarten sind Ihnen egal, und bis 2026 sollen sich diese Vereine auflösen, die jetzt auf Sport plus angewiesen sind. Frau Bundesminister, das müssen Sie verantworten und auch diesen Vereinen erklären. (Beifall bei der FPÖ.)
Genauso egal sind Ihnen anscheinend auch die Kinder, denn: Sie haben irgendetwas davon erzählt, dass Sie ein angepasstes Kinderprogramm machen. Na, ich bin gespannt, wie sich dann Dreijährige das Fernsehprogramm selber im Internet heraussuchen sollen, das Sie dort irgendwo auf irgendeiner Seite verstecken. Also auch das halte ich für einen vollkommen falschen Zugang, den Sie da gewählt haben.
Frau Bundesminister, Sie haben gestern erklärt, ein Beispiel für Sie war Frankreich. Ich darf Sie darauf hinweisen: Frankreich ist ein Land, in dem es keine Zwangsgebühren mehr gibt.
Ein zweites Beispielland, von dem Sie gestern berichtet haben, war Großbritannien. Ich darf Sie darüber informieren, dass die BBC gerade aus dem Zwangsgebührenmodell aussteigt.
Dann haben Sie noch, um das Ganze abzurunden, von einem Transparenzpassus in dem neuen Gesetz gesprochen und haben gesagt: Na ja, wir werden jetzt im ORF ganz transparent sein; all jene, die über 170 000 Euro brutto verdienen, werden transparent dargestellt. – Frau Bundesminister, Sie wissen ganz genau, wer das ist. Das ist der Generaldirektor, das sind die ORF-Direktoren und möglicherweise noch die zwei GIS-Chefs, die jetzt in ihren Sesseln sitzen und davon leben, dass die Österreicher abgezockt werden. Das sind die Leute, die Sie raushängen, alle anderen nicht.
Zum Abschluss noch ein Thema, Frau Bundesminister – das hat mich genötigt, einen entsprechenden Antrag einzubringen –: Wir haben gestern über die Medien erfahren, dass Generaldirektor Weißmann eine unglaubliche Angelegenheit zu verantworten hat, und zwar hat er Druck auf die Redaktionen ausgeübt, genau über das bevorstehende ORF-Gesetz nicht zu berichten. Das heißt, der Generaldirektor des Unternehmens hat die eigenen Redakteure dazu angehalten, nach seinem Gutdünken nicht über das Thema zu berichten, nichts rausgehen zu lassen, nichts zu kommunizieren. Dass das funktioniert hat, haben wir gestern gesehen. Ich habe als freiheitlicher Mediensprecher sehr zeitnah zu Ihrer Pressekonferenz eine OTS ausgesendet, in der wir genau dieses Paket mit den gleichen Argumenten kritisiert haben. In keiner ORF-Nachrichtensendung hat sich diese OTS wiedergefunden. Es ist also ganz klar, dass hier ganz offensichtlich durch den ÖVP-Generaldirektor manipuliert wird, was den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft. (Beifall bei der FPÖ.)
Genau deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen wir auch einen Entschließungsantrag, diesen Skandal von der KommAustria prüfen zu lassen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verletzung des ORF-Gesetzes durch Maulkorb-Erlass“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gem. §§ 36 iVm 37 ORF-G die Feststellung der Verletzung des ORF-G durch den geschilderten Sachverhalt bei der Regulierungsbehörde und die Beendigung einer allenfalls andauernden Verletzung des ORF-Gesetzes zu beantragen.“
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das Beschließen eines neuen ORF-Gesetzes jetzt schon damit beginnt, dass ein vom ORF-Generaldirektor verhängter Maulkorb hingenommen werden muss, dann wissen wir ganz genau, dass wir am ÖVP-Holzweg sind. (Beifall bei der FPÖ.)
13.36
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Verletzung des ORF-Gesetzes durch Maulkorb-Erlass
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3293/A der Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes – WZEVI-Gesetz (2013 d.B.).
Wohin die enge Anbindung eines Mediums an die Wünsche und Ziele einer Regierungsmehrheit – so wie es mit der neuen Rechtsgrundlage der Wiener Zeitung (WZEVI-Gesetz) passiert – führen kann, zeigt sich gerade im ORF. Unter der Überschrift „Maulkorb-Erlass für ORF-Redakteure“ berichtet „oe24.at“ am 26.04.2023 davon, dass die Nervosität im ORF angesichts der geplanten Novelle des ORF-Gesetzes1 groß sein dürfte. So groß, dass man eine zu umfassende Information der Bevölkerung lieber nicht selbst vornehmen möchte:
Die ORF-Steuer sorgt derzeit für breite Diskussionen und für viel Kritik. Im ORF selbst hat man den Mitarbeitern die Losung auferlegt, zu schweigen. FM4-Radiochefin Dodo Roscic [Anm: bürgerlich Gradištanac] berichtet in einem E-Mail an ihre Mitarbeiter, dass ORF-Chef Roland Weißmann den "unmissverständlichen Auftrag" an alle Führungskräfte gegeben habe, "politische Einschätzungen" dazu zu unterlassen. Er habe die Führungskräfte "vergangene Woche davon in Kenntnis gesetzt, dass in Bälde mit einem neuen Gesetz zur Finanzierung des ORF zu rechnen" sei. Weiter im E-Mail: "Daran knüpfte er den absolut unmissverständlichen Auftrag, sich in allen Programmen des ORF zu keinerlei Kommentaren dazu, persönlichen Einschätzungen, Jokes oder zu sonst was hinreißen zu lassen. Dieser Bitte schließe ich mich an."
Roscic schreibt weiter: "In der Fläche ist davon bitte nichts zu hören. Niente. Nada. Nichts".
Das E-Mail endet: "Ich muss mich da absolut auf euch verlassen können. Persönlich würde es mich nicht wundern, wenn in dieser schwierigen Zeit zuwiderhandeln disziplinär geahndet wird."2
Die Berichterstattung im ORF wurde daher massiv eingeschränkt, wie „exxpress.at“ berichtet:
Wenn die geplante Reform unbedingt Thema werden müsse, dann solle sie “in den englischen Nachrichten oder im Halb-Block” versteckt werden.3
Zweck des Maulkorb-Erlasses ist es laut „Kurier“, den Verhandlungserfolg des ORF, der durch die Novelle künftig sogar mehr finanzielle Mittel bekommen wird, zu sichern:
Gesetzesnovelle bringt ORF mehr Millionen und Digital-Spielraum. Interner Maulkorb-Erlass, um Verhandlungsergebnis zu sichern.4
Auch „Der Standard“ berichtet über die Wagenburgmentalität am Küniglberg zu Lasten der Steuerzahler und von der Androhung disziplinärer Folgen gegenüber potentiellen „Nestbeschmutzern":
Besonders im Visier hatte Gradištanac das Team rund um die "FM4 Passt Show!" von Hannes Duscher und Roland Gratzer. "Das gilt natürlich vor allem und ausdrücklich für euch", heißt es in der Mail. Die Satireshow ist dafür bekannt, niemanden zu schonen, auch nicht den eigenen Arbeitgeber. "Bis auf Widerruf" soll der ORF in dieser Causa nun aber "komplett" von der Themenliste Duschers und Gratzers gestrichen werden. "Bei Unsicherheiten kontaktiert mich sofort", fügte Gradištanac hinzu.
Verunsichert dürften einige Empfängerinnen und Empfänger der Mail sehr wohl gewesen sein. So appellierte Gradištanac am Ende ihrer Mail an die Loyalität ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deutete mögliche Konsequenzen an: "Persönlich würde es mich nicht wundern, wenn in dieser schwierigen Zeit Zuwiderhandeln disziplinär geahndet wird."5
Im Ergebnis wird im ORF aus reinem Eigeninteresse das ORF-Gesetz gebrochen, welches in § 4 die umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen Fragen sogar als öffentlich-rechtlichen Kernauftrag definiert. Von Generaldirektor Weißmann als bestimmende und FM4-Chefin Gradištanac [geb. Roscic] als ausführende Kraft wurde versucht, in die als Recht und als Pflicht beschriebene Unabhängigkeit der journalistischen oder programmgestaltenden Mitarbeiter einzugreifen. Die Einhaltung der inhaltlichen Grundsätze gem. § 10 ORF-Gesetz, wonach die „umfassende Information […] zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung im Dienste des mündigen Bürgers und damit zum demokratischen Diskurs der Allgemeinheit beitragen“ soll, wurde so bewusst untergraben, obwohl sich Weißmann gem. § 22 Abs. 3 ORF-Gesetz auch in der Unternehmensleitung an das Gesetz halten muss.
Unter der Überschrift „Unabhängigkeit“ heißt es in § 32 ORF-Gesetz weiters:
Die journalistischen Mitarbeiter dürfen in Ausübung ihrer Tätigkeit insbesondere nicht verhalten werden, etwas abzufassen oder zu verantworten, was der Freiheit der journalistischen Berufsausübung widerspricht.
Der Schweigebefehl ist daher eindeutig als Bruch des ORF-Gesetzes aber auch als Bruch von § 3 des Redakteursstatuts6 zu sehen.
Die Regulierungsbehörde KommAustria entscheidet gem. § 36 ORF-G über die Verletzung von Bestimmungen des ORF-Gesetzes, wenn dies vom Bund beantragt wird. Die Entscheidung der Regulierungsbehörde besteht gem. § 37 Abs. 1 ORF-G in der Feststellung, ob und durch welchen Sachverhalt eine Bestimmung dieses Bundesgesetzes verletzt worden ist.
Aufgrund des Umstandes, dass eine ORF-Reform zeitnah beschlossen werden muss, und angesichts dessen, dass vom Generaldirektor ausgehend auf die Mitarbeiter des ORF Druck ausgeübt wird, um die Berichterstattung darüber zu unterlassen, ist rasches Handeln geboten. Wird von der Regulierungsbehörde eine Verletzung des ORF-Gesetzes durch den Generaldirektor festgestellt, die im Zeitpunkt dieser Feststellung noch andauert, kann die Regulierungsbehörde gem. § 37 ORF-Gesetz die Entscheidung des betreffenden Organs aufheben. Generaldirektor Weißmann muss dann unverzüglich einen der Rechtsansicht der Regulierungsbehörde entsprechenden Zustand herstellen. Widrigenfalls kann ihn die Regulierungsbehörde unter gleichzeitiger Verständigung des Stiftungsrates abberufen.
Ebenfalls zu entscheiden ist, ob das Handeln von Generaldirektor Weißmann bzw. FM4-Chefin Gradištanac [geb. Roscic] eine strafbare Verwaltungsübertretung gem. § 38 ORF-Gesetz war. Stellt die Regulierungsbehörde eine solche fest, insbesondere durch die Verletzung der Programmgrundsätze des § 10 Abs. 1 oder Abs. 2 ORF-Gesetz – im Raum steht die Frage, ob auch in das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 13 StGG; Art. 10 EMRK) eingegriffen wird –, droht eine Geldstrafe bis zu 58.000 Euro. Ebenfalls zu überprüfen wäre vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhalts, ob ein § 4a ORF-G entsprechendes Qualitätssicherungssystem7 tatsächlich betrieben wird oder dieses nur auf dem Papier existiert.
Die Regulierungsbehörde hat über den Antrag ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Angesichts dessen, dass die ORF-Reform, über die nicht berichtet werden soll, unmittelbar bevorsteht, ist das auch geboten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gem. §§ 36 iVm 37 ORF-G die Feststellung der Verletzung des ORF-G durch den geschilderten Sachverhalt bei der Regulierungsbehörde und die Beendigung einer allenfalls andauernden Verletzung des ORF-Gesetzes zu beantragen.“
1https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000785
2 https://www.oe24.at/oesterreich/politik/aktuell/maulkorb-erlass-fuer-orf-redakteure/553583194
3 https://exxpress.at/befehl-an-orf-sternchen-kein-wort-zu-neuer-orf-steuer-auch-keine-jokes/
4 https://kurier.at/kultur/medien/orf-verhandlungen-mehr-gebuehren-weniger-werbung-streit-ums-digitale/402423971
5 https://www.derstandard.at/story/2000145846348/unmissverstaendlicher-auftrag-an-die-fm4-redaktionzum-schweigen-ueber-orf-reform
6 https://zukunft.orf.at/rte/upload/texte/veroeffentlichungen/komm_kommunikation/redakteustatut.pdf
7 https://der.orf.at/unternehmen/recht-grundlagen/qualitaetssicherungssystem/index.html
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu einer tatsächlichen Berichtigung bitte ich nun Frau Abgeordnete Blimlinger ans Rednerpult. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.