18.30

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich darf die Freude zum Ausdruck bringen, eine Gruppe begrüßen zu dürfen, nämlich die Gruppe der FCG Younion. – Danke fürs Kommen, danke für das Interesse! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Frau Präsidentin hat es bereits angekündigt: Wir befassen uns mit einer Abänderung des Bundesgesetzes über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Warum machen wir diese Änderung? – Weil bisher nicht klar geregelt war, was mit einer parlamentarischen Mitarbeiterin beziehungsweise einem Mitarbeiter passiert, wenn ein Mitglied des Nationalrates während der Gesetzgebungsperiode ausscheidet beziehungsweise verstirbt.

Besonders problematisch wird es dann, wenn bei parlamentarischen Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern Kündigungen nicht rechtzeitig ausgesprochen werden oder ein anderes Mitglied des Nationalrates die Mitarbeiterin beziehungsweise den Mitarbeiter neu übernimmt. Nicht nur, dass diese Situation unangenehm für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist, sondern es kann und konnte auch die Situation eintreten, dass für die Mitarbeiterin beziehungsweise den Mitarbeiter der Lohn weiterhin vom Mitglied des Nationalrates zu bezahlen ist, obwohl der Lohnrefundierungsanspruch gegenüber der Parlamentsdirektion bereits erloschen ist.

Mit dieser Novelle wird nun klargestellt, dass im Falle des Ausscheidens eines Nationalratsabgeordneten das Dienstverhältnis zwischen der parlamentarischen Mitarbeiterin beziehungsweise dem parlamentarischen Mitarbeiter und dem Nationalratsmitglied unter Einhaltung der Regelungen betreffend den Kündigungs­zeitpunkt und natürlich die Kündigungsfrist mit dem Tag des Ausscheidens beziehungsweise des Todes als gekündigt gilt. Das hat einerseits zur Folge, dass die Mitarbeiterin beziehungsweise der Mitarbeiter während dieser Zeit ihr beziehungsweise sein Entgelt weiter beziehen kann und somit nicht von heute auf morgen ohne finanzielle Absicherung dasteht, und andererseits, dass der Refundierungsanspruch des Nationalratsmitgliedes gegenüber der Parlaments­direktion für diesen Zeitraum weiterbesteht.

Außerdem wird klargestellt, dass Kündigungsschutzbestimmungen zum Beispiel für schwangere Frauen oder auch für begünstigte Behinderte zur Anwendung kommen und auch für diesen Zeitraum der Kündigungsschutz beziehungsweise der Refundierungsanspruch besteht.

Schließlich gelten diese Bestimmungen nicht nur für die parlamentarischen Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter von Nationalratsabgeordneten, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionsführerin beziehungsweise des Fraktionsführers im Bundesrat.

Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich ein herzliches Danke an die Parlamentsdirektion für die gewissenhafte Begleitung des Projektes und natürlich ein herzliches Danke an alle Kolleginnen und Kollegen der Klubs aussprechen. Insbesondere darf ich Kollegin Katharina Kucharowits für ihr Enga­ge­ment in dieser Angelegenheit hervorheben, wodurch wir dieses Projekt gemeinsam zum Abschluss bringen konnten. Ein Dank gilt natürlich auch unseren parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie unterstützen uns, damit wir insgesamt eine qualitativ gute Arbeitsleistung erbringen können. (Bei­fall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Zusammenfassend, sehr geehrte Damen und Herren: Ich freue mich, dass wir über Fraktionsgrenzen hinweg in dieser Frage eine gute Lösung haben finden können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

18.35

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.