13.02

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Frau Abgeordnete Baumgartner von der ÖVP hat behauptet, dass nach der aktuellen Rechtslage eine Annahmeverpflichtung für Bargeld besteht, und hat hier § 61 Abs. 2 Nationalbankgesetz zitiert.

Das ist nicht richtig. Das ist ein zahnloses Gesetz. Wie wir von sämtlichen Experten im Expertenhearing gehört haben – es war auch ein Vertre­ter der OeNB im Finanzausschuss –, muss dieses Gesetz nachgeschärft werden. (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.) Das heißt, das Ergebnis des Experten­hearings im Finanzausschuss war, dass die Bestimmung des § 61 Abs. 2 Natio­nalbankgesetz nachgeschärft werden muss, weil sie zahnlos ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Baumgartner: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Abg. Krainer: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! Das ist eine rechtliche Be­merkung! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

13.03

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Ing. Reinhold Einwallner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Abg. Krainer: Aber Herr Präsident, Sie hätten schon feststellen können, dass das keine tatsächliche war!)

Herr Abgeordneter, ich kann natürlich feststellen, wenn etwas nicht einer tatsächlichen Berichtigung entspricht. Aus meiner Sicht war das eine. Ich kann Ihnen auch sagen, dass es im Haus sehr oft zu Redebeiträgen kommt, die den Vorgaben der Geschäftsordnung nicht entsprechen.

Bitte, Herr Abgeordneter.