13.09

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuseher! Hohes Haus! Ich will aus meinem Herzen keine Mördergrube machen. Ich bin erschüttert, wieder einmal erschüttert, wenn ich den Redebeiträgen der Abgeordneten dieser vier Fraktionen zuhöre, und sage jetzt ganz deutlich: Es kann zwei Gründe dafür geben, der eine ist mangelnde Intelligenz und der andere ist schamlose Unehrlichkeit. (Abg. Prinz: Das sagt genau der Richtige! Ja, mangelnde Intelligenz, das sagt der Richtige!) Es gibt nur diese zwei Lösungs­ansätze, wenn ich mir das anhöre, was Sie da heute von sich geben. (Abg. Krai­ner: Ist das eine Selbstreflexion?)

Es ist jetzt schon deutlich, es haben ja – noch einmal – über 530 000 Menschen unterschrieben, und das ist auch nicht das erste Volksbegehren, es laufen ja mehrere. Ich kann nur jeden auffordern, der das unterschrieben hat und dem dieses Thema wichtig ist, dann auch eindeutig die Konsequenz zu ziehen und diese vier Parteien nicht zu wählen, sondern das Kreuz bei der FPÖ zu ma­chen. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Abg. Zarits.) Eine andere Alterna­tive wird es nicht geben. Und wenn das passiert, dann haben wir, die FPÖ, die 40 Prozent, die wir auch brauchen werden, um bei diesem Thema endlich einmal klar Schiff zu machen. (Abg. Schmidhofer: Und dann munter werden! Im Träumerland bist, heast!)

Vielleicht noch einmal: Wenn man sich das angehört hat, und es war ja ein öf­fentliches Hearing der Experten, weiß man, alle fünf Experten haben alle Argumente, die für das Bargeld sprechen, wiederholt. Auch Sie von ÖVP, NEOS, Grünen und sogar der Sozialdemokratie haben eindeutig alles wiederholt, haben aufgezeigt, welche Vorteile Bargeld hat und dass eigentlich alle in Öster­reich es haben wollen. Der Minister sagt es ja auch immer.

Aber dann nehmen Sie nicht zur Kenntnis, dass wir in den letzten Jahren über ein Dutzend Anträge betreffend diesen Kontrahierungszwang, den es eben nicht gibt, eingebracht haben!? Es gibt keine Annahmepflicht von Bargeld in Österreich. Wer das abstreitet, und ich wiederhole es, ist entweder intellektuell minderbemittelt und kann nicht Gesetze lesen oder schamlos unehrlich. Das haben die Experten wiederholt, Experten der Grünen, der Sozialdemokratie, der NEOS, der ÖVP – alle Experten waren sich da ja einig.

Wir haben, glaube ich, ein Dutzend Anträge in den letzten Jahren eingebracht, und alle vier Parteien, Sozialdemokratie, Grüne, NEOS, ÖVP, stimmen im­mer dagegen. Ihr hättet heute die Chance gehabt, einen eigenen Antrag einzu­bringen. Ich muss in Richtung Sozialdemokratie auch sagen: Ihr tut mir ja bald schon leid. Ihr schafft es nicht einmal da, als Sozialdemokratie eine klare Li­nie zu fahren, Herr Kollege Krainer. Noch einmal: Logisch, wir brauchen Bankomaten, aber ganz eindeutig zu sagen: Wir wollen Bargeld!, und unsere Anträge mit zu unterstützen, das schafft ihr nicht. Ihr tut so drumherum, auch beim Bargeld, ein bissel so: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!

Noch einmal: Wir haben auch die Bargeldobergrenzen diskutiert, auch europaweit. Sie wissen das. Es sind in Griechenland 300 Euro, in Belgien, glaube ich, 3 000 Euro. Es gibt sie schon lange in der Hälfte der Staaten, aber das ändert genau überhaupt nichts an der sogenannten Drogenkriminalität! Die Frau Kollegin der Grünen hat von Südamerika gesprochen. Da geht es um Dollar, bitte schön, davon reden wir hier ja gar nicht.

Also noch einmal: Ich bin einfach erschüttert, weil mir das wehtut, wenn ich mir das anschaue, wie sich da eine halbe Million Menschen mit ihrer Unter­schrift wirklich für etwas einsetzt, worin sich ja grundsätzlich alle einig sind, nämlich: Freiheit, selber entscheiden zu können, Sicherheit, all diese Argumente – ich könnte sie wiederholen. Bei der Nationalbank bitte schön kann man sie nachlesen, all die Argumente, die für Bargeld sprechen, für den Erhalt, und auch, dass es eben nicht gottgegeben ist, dass Bargeld auch in fünf oder zehn Jahren noch das Zahlungsmittel ist.

Es ist klassenlos, Herr Kollege Krainer, Bargeld ist klassenlos. Ein behinderter Mensch kann damit umgehen, einer, der blind ist – das geht alles. Man ist nicht angewiesen auf die großen Banken, man muss nicht internetaffin sein, man braucht keinen Zugang. Es ist klassenlos. Das müsste euch ja wichtig sein, aber ihr helft seit Jahren auf europäischer Ebene, hier im Nationalrat mit, genau das kaputtzumachen. Fahrt einmal eine gerade Linie, helft den Menschen!

Kollege Drobits weiß es: Natürlich wollen wir in den ländlichen Gemeinden auch Bankomaten haben. Wir könnten die Banken auch dazu zwingen. Die Banken in Österreich haben letztes Jahr, 2022, 4 Milliarden Euro Mehreinnahmen gehabt, 4 Milliarden Euro an Zinsen; 2023 sind es wahrscheinlich 10 Milliarden Euro. Da mache ich mir keine Sorgen. Sagt einmal klar, was ihr als Sozialdemo­kratie wollt!

Zur ÖVP: Kollege Haubner hat jetzt 6 Minuten lang über das Bargeld gespro­chen, darüber, wie super das sei. Dann kommt ein Antrag – und die ÖVP stimmt dagegen. Das nimmt euch ja keiner mehr ab. Ich bin erschüttert. Noch ein­mal: Wenn jemand ehrlich sagt, er will es abschaffen, ist das ein Argument, da kann man diskutieren. Aber das Bargeld quasi in den Himmel zu loben und es dann nicht wirklich zu schützen!?

Magistrat Wien: Es gibt in Wien einige Magistrate, wo man nicht mit Bargeld zahlen kann. Es gibt Supermarktkassen ohne Bargeld. Das gibt es alles schon, haben wir ja diskutiert. (Abg. Schmuckenschlager: ... Magistratsbeamten eher in Kuverts annehmen!)

Es ist also erschütternd. Ich bin eigentlich wirklich sprachlos, weil ich dieser mehr als einer halben Million Unterschreibern nicht erklären kann, was hier im Nationalrat passiert. Es wäre ganz einfach: Wir könnten heute Gesetze betref­fend diesen Kontrahierungszwang beschließen; Herr Kollege Krainer, Sie wissen es.

Noch einmal: Ich kann sagen, man hat das vielleicht nie genau durchgelesen, aber spätestens nach dem Expertenhearing sollte jeder intellektuell halb­wegs sattelfeste Abgeordnete wissen, dass das nicht gesetzlich abgesichert ist. Also machen wir es bitte! Geht einfach mit bei unseren Anträgen!

Ich versuche es noch einmal, abschließend, und bringe wieder einen Antrag der Freiheitlichen Partei ein (Abg. Eßl: Noch einmal! Einmal geht’s noch!):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ja zum Schutz des Bargeldes und der uneingeschränkten Bargeldzahlung – Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in Österreich und der EU“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf österreichischer und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass

- die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben,

- keine Aufrundung von Preisen für Waren und Dienstleistungen im Zuge der Abschaffung von Cent-Bargeldmünzen erfolgt,

- die verfassungsrechtliche Verankerung einer Beibehaltung des uneinge­schränkten Bargeldzahlungsverkehrs in Österreich und Europa erfolgt,

- der verfassungsrechtliche Schutz des Bargeldes als Zahlungsmittel und Ver­mögensform in Österreich und Europa ohne Obergrenzen sowie

- ein verfassungsrechtlich festgelegter Kontrahierungszwang für den Waren- und Dienstleistungsverkehr im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel in der österreichischen Rechtsordnung festgelegt werden.“

*****

Ganz simpel, ganz einfach. Ich kann nur noch einmal wiederholen (Abg. Eßl: Tu’s noch einmal wiederholen!): Bitte, liebe Abgeordnete der anderen vier Parteien, wenn ihr irgendwie Hilfestellung braucht, das noch einmal erklärt zu bekommen, von mir, dann mache ich das gerne. (Abg. Eßl: Zugabe! Einmal noch wieder­holen!) Wenn ihr weiterhin unehrlich bleiben wollt, kann ich euch nicht helfen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.17

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ja zum Schutz des Bargeldes und der uneingeschränkten Bargeldzahlung – Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in Österreich und der EU

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Finanzausschusses über das Volksbegehren (1794 d.B.) "FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG" (2032 d.B.) in der 213. Sitzung des Nationalrates am 24. Mai 2023

Der Masterplan der Bargeldabschaffung schreitet in der Europäischen Union offensichtlich weiter voran. Nach der Beseitigung der 500 Euro-Geldscheine geht es jetzt den 1-Cent- und 2-Cent-Münzen durch die Eurokraten in Brüssel an den Kragen. Aus der EU-Kommission heraus hört man, die Cent-Münzen seien unbeliebt. In Wahrheit soll im Zuge dieser Cent-Abschaffung auch gleich eine Aufrundung bei Preisen und Dienstleistungen erfolgen.

Am Ende des Tages freut sich wieder der EU-Budgetkommissar in Brüssel, dessen Ein­nahmen ja auf der Grundlage von Steuereinnahmen der Mitgliedsländer beruhen. Steigen die Preise durch Aufrundung wegen Wegfall von 1-Cent- und 2-Cent-Münzen, dann erhöhen sich etwa auch Mehrwertsteuereinnahmen auf Waren und Dienstleistungen. Geht es nach Brüssel, dann sollen alle Preise auf 5-Cent-Be­träge aufgerundet werden. Das bringt in der Masse für den einfachen Mann und die einfache Frau im Volk einen ordentlichen Preisschub nach oben.

Bereits seit 2001 gab es immer wieder Vorstöße aus der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank für die Cent-Abschaffung. Kritiker der EU und ih­rer Bargeldpolitik sind sich einig: Am Ende des Tages will man alle Cent-Geldstücke abschaffen. Einerseits möchte man Konsumenten und Wirtschaft in den bar­geldlosen Zahlungsverkehr drängen, andererseits soll kein Produkt und keine Dienstleistung mehr billiger als 1 Euro sein.

Aber nicht nur die schrittweise Abschaffung des Bargeldes, sondern auch die Ab­schaffung der Bargeldzahlung an sich ist in Österreich und der EU ein reales Bedrohungsszenario. Die Einschränkung bzw. Abschaffung der Grund- und Freiheitsrechte während des Corona-Regimes und der parallel dazu aufgerüs­tete Überwachungsstaat bedingten auch die Abkehr von Bargeldzahlungen und den Einsatz von Corona-Apps und weitestgehender Digitalisierung des Alltagslebens.

Aktuell hat eine Bürgerinitiative beherzter Idealisten ein entsprechendes Volksbe­gehren gestartet, um eine „uneingeschränkte Bargeldzahlung“ in Österreich bundesverfassungsrechtlich abzusichern.

Dieses Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: 1

Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schüt­zen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesver­fassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.

Ergänzend dazu wäre auch ein Kontrahierungszwang für den Waren- und Dienstleistungsverkehr im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel in der österreichischen Rechtsordnung vorzusehen.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf österreichischer und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass

•    die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben,

•    keine Aufrundung von Preisen für Waren und Dienstleistungen im Zuge der Abschaffung von Cent-Bargeldmünzen erfolgt,

•    die verfassungsrechtliche Verankerung einer Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs in Österreich und Europa erfolgt,

•    der verfassungsrechtliche Schutz des Bargeldes als Zahlungsmittel und Vermö­gensform in Österreich und Europa ohne Obergrenzen sowie

•    ein verfassungsrechtlich festgelegter Kontrahierungszwang für den Waren- und Dienstleistungsverkehr im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel in der österreichischen Rechtsordnung festgelegt werden.“

1       Volksbegehren 'FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG' (bmi.gv .at)

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag.a Ulrike Fischer. – Bitte, Frau Abgeordnete.