16.30
Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Gäste auf der Galerie – schön, dass wieder viele Besucher im Haus sind – und Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Nach einer etwas hitzigen Debatte zum Thema Energieeffizienz kommen wir nun zu einer anderen Materie des Umweltrechts, konkret zur Abfallwirtschaft.
Abfallwirtschaft ist etwas, was die Menschen eigentlich täglich berührt. Wozu brauchen wir eine gute Abfallwirtschaft? – In erster Linie um Schäden an der Umwelt zu vermeiden, aber auch um Recycling zu verbessern. Die Wiederverwendung, Wiederverwertung von Gütern ist die Grundlage für eine ressourcen- und energiesparende Kreislaufwirtschaft, und das ist wieder ein wichtiger Hebel in Richtung Klimaschutz, um natürlich Umweltschäden zu vermeiden.
Weiters geht es dabei um das Thema Abfallvermeidung, und da sticht natürlich – und das ist der Gegenstand dieser relativ kleinen Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz – das Thema Abfallvermeidung von Lebensmitteln ins Auge: 800 000 bis 1 Million Tonnen – sagen wir 800 000 Tonnen – an Lebensmitteln landen im Abfall, und der Großteil davon ist tatsächlich noch genusstauglich.
Die Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 ist eines der Ziele, die wir uns im Regierungsprogramm gesetzt haben, aber auch eines der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, der SDGs – Sustainable Development Goals –, und dieses Ziel zu erreichen ist gar nicht so einfach. Deshalb gibt es bereits den Aktionsplan zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen mit mehreren Teilen.
Das eine ist, dass die Koordinierung mehrerer Fachbereiche, Ministerien bereits geregelt ist. Diese Koordinierungsstelle ist wichtig, um die Maßnahmen zwischen Landwirtschaft und Wirtschaft abzustimmen, aber auch den Bereich Bildung einzubinden, wenn es etwa um die Frage geht: Wie kann ich jungen Menschen, Familien jedes Alters vermitteln, dass Lebensmittelabfälle im Haushalt tatsächlich reduziert werden können, zum Beispiel durch bessere Kenntnisse über das Kochen, über Verwertung von Resten und so weiter?
Es braucht also die Kooperation auf Ebene der Ministerien, es ist aber auch notwendig, den Handel zu motivieren, denn der Handel ist – neben den Haushalten – schon auch ein wichtiger Bereich bei der Vermeidung von Abfällen, etwa durch Weitergabe von Lebensmitteln an Tafeln und Sozialmärkte. Hier gibt es eine Kooperation, und das ist tatsächlich etwas, an dem auch weitergearbeitet wird, und das ist der Gegenstand der Novelle.
Wir brauchen bessere Datengrundlagen, um das Potenzial an Lebensmitteln, die noch weitergegeben werden können, zu kennen – und darum geht es in dieser Bestimmung, über die wir heute reden: Transparenz zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung, um also genusstaugliche Lebensmittel weiter verwenden zu können. Das ist sozusagen der Inhalt des heutigen Antrages.
In diesem Antrag gibt es ein kleines Hoppala, ein redaktionelles Versehen – ein Buchstabe zu viel wurde eingefügt. Daher bringe ich zur Berichtigung dieses redaktionellen Versehens folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Dr. Astrid Rössler, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
In Ziffer 5 wird die Bezeichnung „Kundmachtung“ durch die Bezeichnung „Kundmachung“ ersetzt.
*****
Ein t ist also zu viel. – Diesen Antrag möchte ich hiermit einbringen.
Ich habe noch ein paar Sekunden Zeit.
Die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist ein wichtiger, großer Hebel für den Klimaschutz, und – für alle Zuseherinnen und Zuseher – wir präsentieren im Parlament seit einem Jahr an jedem Plenartag eines der 17 SDGs.
Heute ist Klimaschutz dran, und natürlich war auch da der Bezug zwischen Lebensmittelabfällen, Ernährung, Landwirtschaft und Klimaschutz zu sehen. Es ist etwas, was mich sehr freut, dass wir mit Uninetz und den Partnern die Wissenschaft ins Parlament hereinholen. Im Foyer, das zwar nicht öffentlich zugänglich ist, bietet sich für uns Abgeordnete die Möglichkeit, dass wir uns wirklich intensiv mit diesen SDGs auseinandersetzen, und ich möchte mich an dieser Stelle wirklich ganz herzlich bedanken: einerseits bei den Partner:innen Uninetz, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die uns da begleiten, und andererseits auch für die großartige Unterstützung durch die Parlamentsdirektion, die uns in der Ausstattung, aber auch in der Abwicklung sehr gut unterstützt. Es freut mich, dass wir jetzt schon ein Jahr lang diese gute Aktion zur Vermittlung interdisziplinärer politischer Debatte fortführen.
Abschließend – letzter Satz –: In den 4 Minuten meiner Redezeit sind wieder 6 000 Kilo Lebensmittel im Abfall gelandet. Das müssen wir ändern. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
16.34
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Dr. Astrid Rössler,
Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 3374/A der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Dr. Astrid Rössler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Ziffer 5 wird die Bezeichnung „Kundmachtung“ durch die Bezeichnung „Kundmachung“ ersetzt.
Begründung
Es handelt sich um die Beseitigung eines redaktionellen Versehens.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.