13.16

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich erneut zu Wort gemeldet, weil es unter diesen Tagesordnungspunkten um so viele verschiedene Themen geht, dass in meinem ersten Debattenbeitrag nicht alles Platz gefunden hat.

Wir debattieren heute hier auch Änderungen im Apothekengesetz und im Arzneimittelgesetz, auf die ich noch weiter eingehen möchte. Im Apothekengesetz haben wir Änderungen vorgesehen, die eine Abholstation gekoppelt an den Fernabsatz für rezeptfreie Arzneimittel ermöglicht – eine Regelung, die wir grundsätzlich auch unterstützen, die aber nur ein sehr kleines Spektrum, einen sehr kleinen Teil des Bedarfs der Bevölkerung abdeckt. Im Arzneimittelbereich haben wir ein Kumulierungsverbot für Rezeptverordnungen festgeschrieben – auch ein Detailbereich, der durchaus wichtig ist, viel wichtiger wäre es allerdings, die Versorgung mit Arzneimitteln generell sicherzustellen.

Auf diese beiden nicht behandelten Dinge möchte ich eingehen, denn ich finde es schon sehr erstaunlich, dass wir hier extra Tagesordnungspunkte zu kleinen Änderungen im Apothekengesetz und im Arzneimittelgesetz haben, aber die großen notwendigen Novellen, die teilweise schon fertig in der Schublade im Ministerium liegen, seit Jahr und Tag nicht kommen.

Was wäre denn im Apothekengesetz notwendig? – Allein wenn ich mir ansehe, dass wir die Testerlaubnis für Apotheken aus den Covid-Gesetzen weiterführen wollen und können, diese Testerlaubnis in den öffentlichen Apotheken aber auf Covid-19 eingeschränkt ist und für andere Erkrankungen nach wie vor nicht gültig ist, so sehe ich darin einen ersten Punkt.

Ein anderes Thema ist, dass wir auch das Impfen in der Apotheke schon mehrfach als großes Thema im Ausschuss hatten und es einen breiten parlamentarischen Konsens gibt, dass das eine vernünftige, niederschwellige Möglichkeit ist, gerade auch bei bekannten, bewährten Impfungen, die aufgefrischt werden müssen, den Rückstand bei den Impfungen zu reduzieren und die Impfquote in der österreichischen Bevölkerung zu verbessern. – Dazu gibt es keine Vorlagen von Ihnen, Herr Minister. Dazu haben wir heute leider nichts auf der Tagesordnung stehen.

In der Apothekengesetznovelle, die bei Ihnen im Ministerium in der Schublade liegt, sind noch ganz andere wesentliche Dinge enthalten. Da ist zum Beispiel eine Neuregelung der Zustellmöglichkeit für die Apotheken in ihren Versorgungsregionen vorgesehen – etwas, das während Covid auch praktiziert und sogar von der Sozialversicherung bezahlt wurde. Ins Normgesetz können wir das aber offensichtlich nicht überführen; zumindest haben Sie es heute hier wieder nicht vorgeschlagen oder eingebracht.

Ein anderes Thema ist der Punkt der Filialapothekenregelungen und der Bedarfsprüfung – aus zwei wesentlichen Gründen: erstens weil es ja um die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Österreich geht und wir wissen, dass wir da einzelne weiße Flecken haben, die versorgungstechnisch noch nicht optimal versorgt und betreut sind, und auf der anderen Seite weil die Bedarfsregelung ja auch immer die wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Apotheken mitberücksichtigen sollte.

Der Grundgedanke der Bedarfsregelung war ja, dass öffentliche Apotheken durch die aus ihrem Versorgungsbereich entstehenden Umsätze gut überleben können. Diesen Zustand haben wir schon lange verlassen, Herr Minister. Ganz im Gegenteil: Ein Drittel der österreichischen Apotheken erwirtschaftet nicht einmal mehr ein Angestelltengehalt für die selbstständigen Apotheker.

Wenn Sie nicht wollen, dass wir Zustände so wie jetzt in Sachsen-Anhalt haben, wo die Apotheker streiken und die Apotheken einen ganzen Tag lang zusperren, weil sie wirtschaftlich nicht mehr überleben können, dann wird es höchste Zeit, dass Sie handeln.

Handlungsbedarf gibt es auch bei den Arzneimitteln. Sie wissen, dass wir seit Monaten Arzneimittelengpässe in Österreich haben. Sie wissen, ich habe vor Monaten einen Fünf-Punkte-Plan präsentiert, der ohne Weiteres – zu 90 Prozent zumindest – von Ihnen auf Eigeninitiative auf Bundesebene umsetzbar wäre. Die von Ihnen zitierte Taskforce, die es seit 2020 – eigentlich schon fast seit 2019 – gibt, und die Verordnung zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung haben sich nachweislich als ineffektiv erwiesen, denn in den letzten drei Jahren sind wir mit Lieferengpässen und Arzneimittelengpässen konfrontiert gewesen wie nie zuvor, und der Trend, sehr geehrter Minister, ist ein klar negativer.

Im Ausschuss haben Sie gesagt, es gibt in Europa nur ein einziges Land, das nicht wirklich von diesen Lieferengpässen betroffen ist, das ist Finnland. Warum ist das so? – Finnland hat eine gesetzliche Bevorratungsfrist für den pharmazeutischen Großhandel von sieben Monaten. In Österreich haben wir diesbezüglich eine ganz schwammige Lösung, und in Wirklichkeit ist es so, dass wir bei bestimmten Arzneimittelgruppen – zum Beispiel bei den hochpreisigen Arzneimitteln – eine derart geringe Marge haben, dass bei den jetzigen Finanzierungskosten die gesamte Marge nach drei Wochen Lagerung beim Großhandel aufgezehrt ist. Das heißt, Sie können aus wirtschaftlichen Gründen in Österreich im Arzneimittelhandel gar nicht längerfristig bevorraten, weil die Deckungsbeiträge in der österreichischen Vertriebskette dafür nicht vorhanden sind.

Das könnten Sie ganz einfach ändern: Beschließen Sie längere Fristen für die Bevorratung im voll sortierten pharmazeutischen Großhandel! Sorgen Sie dafür, dass der pharmazeutische Großhandel alle Produkte auch tatsächlich bekommt! Sorgen Sie für diese Public Service Obligations, die Zwangsbelieferung der Hersteller an den pharmazeutischen Großhandel, und setzen Sie die Spannen für die österreichische Vertriebskette, den österreichischen Großhandel, aber auch die öffentlichen Apotheken, hinauf! Das können Sie von mir aus auch gerne auf Kosten der Arzneimittelhersteller machen. Das heißt noch lange nicht, dass die Gesamtkosten für die Sozialversicherung höher werden. Man kann Spannen ja auch innerhalb eines Preisgefüges oder eines definierten Preises verschieben.

Fakt ist, dass wir für die österreichische Vertriebskette mehr Geld brauchen. Die Preise oder die Spannen sind gesetzlich geregelt, die Kosten sind in den vergangenen Jahren explodiert. Der Aufwand ist durch die ganzen Lieferschwierigkeiten immens gestiegen. Sie als Minister haben die Verantwortung, dazu auch die gesetzlichen Regulative vorzulegen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.22

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Klubobmann Philip Kucher zu Wort gemeldet. – Bitte.