14.08

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt zum zweiten Anlauf hier. Danke, geschätzte Regierungsmitglieder, für die Ausführungen! Ich darf vielleicht gleich auch das, was Herr Gesundheitsminister Anschober gesagt hat, für mich persönlich noch einmal unterstreichen: dass es in einer derartigen Krise und Situation, in der wir alle uns jetzt befinden, keinesfalls um Parteipolitik gehen darf und dass es für alle, glaube ich, zentral ist, dass wir diese Coronakrise auch gemeinsam und miteinan­der lösen.

Mir persönlich geht es also nicht um irgendwelche parteipolitischen Hackelschmeiße­reien – das ist völlig umsonst, schade um die Zeit –, sondern darum, dass wir ge­mein­sam diese Coronakrise lösen können.

Egal, ob Herbert Kickl jetzt einen Vorschlag einbringt oder Beate Meinl-Reisinger, egal ob es Sebastian Kurz macht oder ob Sigi Maurer einen einbringt: Wenn es gute Ideen für die Menschen gibt, dann werden wir doch alle miteinander mitgehen. Das ist, glaube ich, die zentrale Idee, die wir alle miteinander als Klammer annehmen sollten.

Was mir aber nahegegangen ist, ist der Einstieg in diese heutige Debatte. Folgendes kann, obwohl es jetzt vielleicht irgendwie drunter und drüber geht, nicht sein: Gestern wurden vonseiten der Regierung über Nacht 92 Anträge eingebracht – 92 Anträge! Allen Oppositionsparteien, uns allen geht es irgendwie gleich: Wir haben auch nicht megaviel Personal, es ist wirklich hart, wir schlafen wenig und sind wirklich rund um die Uhr im Einsatz. Es werden also 92 Anträge eingebracht, aber zu den vier Anträgen – da kann ich nur von der SPÖ reden –, die wir gestern extra noch fertig gemacht haben, sagt man: Dafür haben wir keine Zeit! – Wir müssen also alle 92 Anträge lesen und diskutieren, aber für unsere vier Anträge hat man keine Zeit!

Mir geht es dabei nicht um die SPÖ – überhaupt nicht! –, sondern es geht um die Men­schen, die uns geschrieben haben, die gehofft haben, dass wir etwas weiterbringen. Und so kann man mit diesen Menschen eben nicht umgehen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf Ihnen einige ganz konkret aus dem Leben gegriffene Beispiele zur Frage: Wie gehen wir mit Risikogruppen, mit Menschen, die selbst chronisch krank sind, und deren Angehörigen um?, bringen: Ein Beispiel ist eine Frau, die als Reinigungskraft arbeitet, deren Mann schwer herzkrank ist. Solche Menschen wenden sich an uns und sagen: Ich möchte mich doch nicht zwischen dem Verlust meiner Arbeit und der Gefährdung der Gesundheit meines Ehemanns entscheiden müssen! – Was ist denn mit dem Zivildiener, der bei der Oma daheim lebt, der tagsüber im Einsatz beim Arbeiter-Samariter-Bund oder beim Roten Kreuz ist und durch seine Tätigkeit vielleicht die Oma in Gefahr bringt? Die Leute schreiben uns doch! Genau in diese Richtung gehen unsere Anträge.

Mir schrieb gestern – da kann man irgendwie echt persönlich dazuplärren – eine Frau aus Oberösterreich, die in der Altenpflege tätig ist:

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich habe nach der heute gelaufenen Pressekonferenz kein gutes Gefühl mehr. Herr Minister Anschober sagte, dass „nur“ – unter Anführungs­zeichen – Menschen mit schwerem Krebsleiden, mit schwerem Diabetes und Organ­transplantierte befreit werden sollten. Da wird man auf Menschen wie mich nicht wirk­lich Rücksicht nehmen wollen. Auch fehlen mir leider adäquate Informationen, um mir selbst helfen zu können. Ich kann nur hoffen, dass alles gut gehen wird und mir meine jahrlange Cortisoneinnahme nicht doch noch ein Bein stellen wird. Wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Liebe und Gesundheit! – Zitatende.

Ich glaube nicht, dass es zu diesem Thema eine einfache Lösung gibt. Das alles sind Probleme, vor denen wir stehen; da geht es um Menschen, die zu Risikogruppen gehören, und um deren Angehörige. Wir bringen einen Antrag ein, weil wir hoffen, dass wir das gemeinsam lösen können, und dann wird einfach gesagt: Wir kümmern uns nicht darum, wir reden nicht darüber! – Da geht es doch immer um menschliche Schicksale! Ich bitte Sie wirklich, über Parteigrenzen hinweg: Nehmen wir uns gegen­seitig ernst! Jeder Mensch, der uns schreibt, hat doch ein Recht darauf, dass wir ordent­lich mit diesen Themen umgehen.

Ich bitte wirklich darum, dass ihr beim Entschließungsantrag der Abgeordneten Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise“, den ich hiermit einbringe, mitgeht, damit wir das Ganze auch lösen können. Konkret geht es darum, dass wir all die Menschen, die jetzt von dieser Coronakrise ganz hart getroffen werden, nicht im Stich lassen: Menschen, die ein Überbrückungsgeld brauchen, weil sie für die Woh­nung – Miete, Gas und Wasser – zahlen müssen; Menschen, die arbeitslos geworden sind, die von einem Tag auf den anderen keinen Job mehr haben – denkt nach, die sitzen jetzt zu Hause, haben eine Familie, wissen selber nicht, wie es weitergehen soll, sollen aber den Kindern gegenüber Optimismus ausstrahlen! Da geht es doch um menschliche Schicksale! Ich bitte wirklich um Zustimmung, denn egal ob es das Arbeitslosengeld ist, das wir erhöhen sollten, ob es der Überbrückungsfonds ist, den wir errichten sollten, ob wir sagen, es darf keinen Wucher und keine Geschäfte­mache­rei mit menschlichen Schicksalen geben – das alles sind Themen, die wir in den Griff kriegen sollten. Ich bitte also wirklich um Unterstützung des SPÖ-Antrages.

Abschließend noch ein ganz, ganz zentraler Punkt, der mir persönlich wichtig wäre, nämlich eine große Bitte an Sie alle: Ich denke an Klagenfurt, an den Supermarkt, in dem ich war, und an die Gesichter der VerkäuferInnen, daran, wie sie in schwierigen Zeiten, obwohl sie Angst gehabt haben, immer ein freundliches Wort für die KundInnen und ein Lächeln auf den Lippen gehabt haben, wie sie da waren und gekämpft haben. Ich denke an die Leute, die in den Krankenhäusern arbeiten, im medizinischen Bereich, in der Pflege, an die Leute bei den Sicherheitsfirmen, die geschaut haben, dass die Leute geordnet in die Gebäude gehen, an die Buschauffeure, an all die Men­schen, die unser Land Tag und Nacht am Laufen gehalten haben. Bitte vergessen wir nicht, was diese Menschen auch in diesen schwierigen Zeiten für uns alle geleistet haben!

Gerade hier im Hohen Haus – ich erinnere mich daran – hat es ganz, ganz oft ge­heißen: Die Leistungsträger sind eigentlich nur die Leute, die viel Geld am Konto haben. Jetzt merkt man aber, dass es eigentlich genau die Menschen sind, die oft unter schwierigsten Verhältnissen arbeiten, die nicht viel verdienen, auf die wir bauen sollten. Deswegen: Bitte vergessen wir auch nach der Krise nicht auf diese Menschen! Österreich ist doch nur dann stark, wenn es wirklich allen Menschen in Österreich gut geht! (Beifall bei der SPÖ.)

14.14

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rendi-Wagner, Leichtfried, Kucher, Muchitsch, Matznetter, Krainer, Lercher,

Genossinnen und Genossen

betreffend Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2

Die größte Gesundheitskrise unserer Zeit fordert enormen Tribut. Nicht nur die ge­sundheitlichen Auswirkungen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen, sind derzeit noch gar nicht zu beurteilen. Daher braucht es ein Bündel an Maßnahmen um den sozialen Zusammenhalt zu erhalten und die wirtschaftlichen Folgen zu meistern.

1. Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise („Corona-Krise“) auf den Arbeitsmarkt sind dra­matisch. Die Arbeitslosenzahlen explodieren, allein vom 15. bis zum 31. März ist die Arbeitslosigkeit in Österreich um fast 194.000 Personen gestiegen. Und AMS (Arbeits­marktservice)-Chef Kopf hat davor gewarnt, dass Anfang April eine weitere Kündi­gungswelle droht. Die Regierung darf nicht tatenlos zuschauen, wie die Arbeitslosigkeit im Land steigt und steigt und immer mehr Menschen in existenzbedrohende Situ­ati­onen schlittern.

Die Aussage von Bundeskanzler Kurz: „Koste es was es wolle!“ darf nicht zur hohlen Phrase verkommen, sondern muss mit Leben erfüllt werden.

Arbeitslose Menschen und ihre Familien brauchen jetzt eine bessere finanzielle Absicherung, weil es in Zeiten wie diesen nahezu unmöglich ist, wieder Arbeit zu fin­den. Umso wichtiger sind jetzt rasche Hilfen, welche die wirtschaftlichen bzw. sozialen Bedrohungen durch Corona für die ArbeitnehmerInnen abfedern.

Zum einen ist es daher notwendig, dass die Dauer des Anspruches auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung um die Zeit der Krise verlängert wird. Es soll also in dieser Krisenzeit niemand z.B. vom Arbeitslosengeld in die Notstandshilfe abrutschen, damit eine geringere Leistung erhalten, obwohl zur Zeit niemand auf einen Job vermittelt werden kann.

Zum zweiten ist es notwendig, zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung, also Arbeitslosengeld, Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge, einen Zuschlag in der Höhe von 30 Prozent auszuzahlen. Damit ist eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 Prozent des bisherigen Einkommens gesichert.

Es braucht einfach eine bessere finanzielle Absicherung der von Arbeitslosigkeit Be­troffenen, unbürokratisch und ohne das AMS (Arbeitsmarktservice) noch mehr zu belas­ten, als es jetzt schon ist. Daher soll dieser Zuschlag aus einem Krisenüber­brückungsfonds geleistet und automatisch (ohne Antrag) über die Finanzämter abge­wickelt werden.

Dieser Zuschlag ist auch für die Zeit nach Corona notwendig, denn auch nach der Corona-Krise wird die Arbeitslosigkeit hoch bleiben – es braucht ausreichend Binnen­nachfrage, damit insbesondere die kleinen Unternehmen wieder Aufträge bekommen.

Wichtig ist aber auch, dass alle Anträge auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeit rasch bearbeitet werden können, damit die betroffenen ArbeitnehmerInnen und auch Arbeit­geberInnen rasch ihre Leistungen bekommen.

Es soll aber schon jetzt der Blick auf die Zeit nach der Gesundheitskrise gerichtet werden. Dann müssen die vielen hunderttausenden Arbeitslosen gut beraten und betreut werden, damit sie auch rasch wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Daher muss der von schwarz/blau eingeschlagene Weg des Abbaues von Mitar­beiterInnen des AMS korrigiert werden. Es braucht jetzt mehr Personal in den AMS-Geschäftsstellen und nicht weniger.

2. Errichtung eines Überbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen

Die ersten Quarantäne-Wochen brachten bereits rund 194.000 Arbeitslose mehr und tausende Firmen beantragen Kurzarbeit für ihre MitarbeiterInnen. Für Selbständige gibt es finanzielle Hilfe. Aber nicht nur UnternehmerInnen, auch ArbeitnehmerInnen haben jetzt, in der größten Gesundheitskrise unserer Zeit und in Folge wirtschaftlichen Krise, finanzielle Probleme.

• ArbeitnehmerInnen, die z.B. geringfügig beschäftigt waren, haben derzeit weder Anspruch auf Kurzarbeit noch auf Arbeitslosengeld.

• AlleinerzieherInnen müssen vielfach ihre Arbeitszeit – und damit ihr Entgelt – ver­ringern, um ihre Kinder betreuen zu können. Damit werden aber Zahlungen wie Miete, Strom und Gas fast unleistbar.

• ArbeitnehmerInnen verlieren oftmals ihren Arbeitsplatz, weil sie die Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen oder Angehörigen mit Behinderungen übernehmen müssen, weil die bisherigen Betreuungspersonen ausfallen. Dabei reicht dann das vorhandene Geld oftmals nicht aus, um alle Verbindlichkeiten zu zahlen.

• Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bedeuten Einkommensverluste, möglicherweise kön­nen zur Zeit Kredite oder Leasingraten nicht bedient werden.

All das sind finanzielle Belastungen, die zu den gesundheitlichen Problemen und Ängsten hinzukommen.

Ein Überbrückungsfonds über 1 Milliarde Euro, der bei höherem Bedarf aufzustocken ist, könnte einen Großteil dieser Belastungen abdecken. Antragstellung und Abwick­lung müssen unbürokratisch und rasch erfolgen können, die Auszahlungen sollten über die Finanzämter erfolgen. Bei der Antragstellung soll eine kurze Darstellung der finanziellen Probleme erfolgen (Jobverlust, drohende Delogierung, Exekutionen etc.) und daraufhin sollen rasch nicht rückzahlbare Zuschüsse für z.B. Mieten, Strom- und/oder Gasrechnungen oder Kredit- und Leasingraten gewährt werden.

Aus den Mitteln des Fonds soll aber auch eine temporäre Einkommensersatzleistung für geringfügig Beschäftigte und ArbeitnehmerInnen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (zu wenig Vordienstzeiten) und die seit Anfang März gekündigt wurden, ausbezahlt werden.

3. Keine Preistreiberei beim täglichen Einkauf

In Zeiten der Corona-Krise, die zu Recht als Pandemie bezeichnet wird, sollte es in der Gesellschaft um ein koordiniertes Vorgehen aller gehen, in der jede oder jeder jenen Beitrag leistet, der ihr oder ihm zur Bewältigung der Krise möglich und zumutbar ist.

Gerade in solchen Zeiten sollte es mit allen rechtlich gebotenen Mitteln verhindert werden, dass verantwortungslose Personen oder Organisationen die Notlage oder Zwangslage Anderer dazu ausnützen, um ganz überproportional hohe Gewinne zu lukrieren und Menschen im eklatanten Ausmaß auszubeuten (zum Beispiel durch willkürliche drastische Steigerungen der Gewinnspannen bei Arzneien und Medika­menten, durch Wucher bei Atemschutzmasken oder Toilettenpapier etc.).

Insbesondere in Bereichen des täglichen Bedarfs, beim täglichen Lebensmitteleinkauf etwa, aber ebenso bei dem Kauf von Arzneien oder Hygieneartikeln, dürfen in der jetzigen Situation keine zusätzlichen Belastungen entstehen.

In Italien gibt es Medienberichte, wonach Atemmasken dort zum sündteuren Luxus­artikel werden. In der Zeitung „Österreich“ wurde berichtet, dass in einer Salzburger Apotheke Desinfektionsmittel zum Wucherpreis verkauft wird.

Die Regierung muss rasch handeln, damit es nicht zu einer breiten Verunsicherung der Bevölkerung kommt.

4. Maßnahmen gegen wirtschaftliche Folgen verstärken

Die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung sind leider aus vielerlei Gründen miss­lungen. Zunächst hat man ohne Not kurz vor der Zwangsschließung von Geschäften und Lokalen die vorgesehenen Entschädigungszahlungen nach dem Epidemiegesetz ausgehebelt. Das hatte einen Anstieg der Arbeitslosigkeit binnen zwei Wochen von fast 200.000 Personen zur Folge. Die Opposition hat vor diesem Vorgehen gewarnt. Danach hat man die Betriebe zwei Wochen im Unklaren gelassen über Fragen wie: Bekomme ich überhaupt eine Entschädigung? Mit wie viel Geld kann ich rechnen? Man hat sich dann entschieden hunderttausende Betriebe in Österreich zur Bittstellern bei der Wirtschaftskammer zu machen, wo man sich zunächst für 1.000 Euro anstellen konnte. Darüber hinaus waren viele Betriebe zunächst von der Regelung ausge­nom­men, etwa Betriebe, die sich erst Anfang 2020 gegründet hatten oder auch Menschen mit Mehrfachversicherung, wie Künstlerinnen und Künstler. Schließlich hat es zwei Wochen gedauert, bis eine entsprechende Verordnung erlassen wurde. Da die Aufre­gung darüber groß war, musste die Regierung bereits einen Tag später Verbesserun­gen ankündigen.

Wir stehen vor der größten Wirtschaftskrise seit den 1930-iger Jahren. Die Betriebe bräuchten Klarheit sowie eine rasche, unbürokratische Hilfe und das in einer Größenordnung, die es ihnen möglich macht, wieder aufzusperren sobald wir das Virus wieder halbwegs im Griff haben.

Zudem wird von Seiten der Bundesregierung behauptet, dass Österreich – im Ver­gleich zu anderen Ländern – die größten Wirtschaftspakete schnürt. Allerdings ist diese Behauptung nicht richtig. Man muss dazu nur den Blick nach Deutschland richten. In Deutschland wurde ebenfalls einen Härtefallfonds für Betriebe bis 10 Mitar­beiterInnen (die gleiche Gruppe wie in Österreich) geschaffen. Dieser Fonds ist aber in Deutschland mit 50 Mrd. Euro dotiert. Das ist das 50-fache vom österreichischen Wert. In Deutschland erhalten Unternehmen aus diesem Fonds maximal 15.000 Euro für drei Monate. In Österreich erhalten die Unternehmen maximal lediglich 6.000 Euro für drei Monate. Die Entschädigung in Deutschland ist also 2,5-mal so hoch wie in Österreich.

Auch der Nothilfefonds für größere Unternehmen (Haftungen, Liquidität) ist in Öster­reich mit 15 Mrd. Euro vergleichsweise gering dotiert. Deutschland hat einen Rettungs­schirm von 600 Milliarden Euro für seine größeren Betriebe aufgespannt. Auch hier handelt Deutschland viel entschlossener.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen, der Bezug der aktuellen Leistung um die Dauer der Krise, mindestens jedoch bis 31. Dezember 2020 verlängert wird

2. zusätzlich ein „COVID-19-Ausgleich“ für Arbeitslose in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Arbeitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Not­standshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird. Dieser Zuschlag soll über die Finanzämter, bei denen alle Daten aller Erwerbs­tätigen vorhanden sind, automatisch, also ohne formale Antragstellung ausgezahlt werden

3. den Personalstand beim Arbeitsmarktservice rasch um bis zu 500 Planstellen aufzustocken, damit diese außerordentlichen Belastungen bewältigt werden können

4. umgehend einen Krisenüberbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen zu schaffen, der mit mindestens einer Milliarde Euro dotiert ist, bei höherem Bedarf aufgestockt werden kann und aus dem nicht rückzahlbare Leistungen gewährt werden sollen. Unter anderem:

a. Zuschüsse für, durch die Corona-Krise in finanzielle Bedrängnis geratene, ArbeitnehmerInnen z.B. zur Zahlung von Mietrückständen, Kreditraten, Strom- oder Gasrechnungen usw. sowie

b. temporäre Einkommensersatzleistung für geringfügig Beschäftigte, die keinen Arbeitslosengeldanspruch haben und ArbeitnehmerInnen, die aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (z.B. aufgrund von zu wenig Vordienst­zeiten) und die seit Anfang März gekündigt wurden.

5. dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zur Festlegung von temporären Preisobergrenzen für Endverkaufspreise von Grundnahrungsmitteln, Hygieneartikeln (z.B.: Desinfektionsmittel, Seife) sowie Arzneimitteln und Heilbehelfen (inkl. Atem­schutzmasken) vorzulegen

6. dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, in dem die Be­stimmungen des StGB gegen Wucher für Fälle einer allgemeinen Notsituation, wie es eine Zwangslage durch Pandemie darstellt, adaptiert werden und dafür ein qualifi­zierter Tatbestand, der strengere Strafen vorsieht, geschaffen wird

7. bei den Wirtschaftshilfen vorzusehen, dass:

a. alle KMUs bis 25 MitarbeiterInnen, die von den behördlichen Schließungen betroffen sind, die volle Entschädigungszahlung nach dem Epidemiegesetz erhalten

b. für indirekt betroffene EPUs und Kleinstunternehmen (Betriebe bis zu 10 Mitar­beiterInnen) der Härtefallfonds – nach dem deutschen Modell – auf Fünf Mrd. Euro aufgestockt wird. Wie in Deutschland soll eine Maximalauszahlung von 15.000 Euro (statt dzt. 6.000 Euro) pro Betrieb für drei Monate vorgesehen werden

c. für größere Betriebe, die Unterstützung aus dem Nothilfefonds beantragen, drei zentrale Voraussetzungen für eine Unterstützungsleistung gegeben sein müssen:

i) Kurzarbeit statt Kündigungen

ii) ein Managerboni-Verbot für 2020 und 2021

iii) ein Verbot von Gewinn-/Dividendenausschüttungen im Jahr 2020

8. für Geschäftslokalmieten gesetzlich klarzustellen, dass gemäß § 1104 ABGB für den Zeitraum der behördlichen Schließungen (Betretungsverbot) für die betroffenen Flächen kein Miet- oder Pachtzins zu entrichten ist

9. ein zinsenloses Moratorium zumindest bis Ende des Jahres für Steuern, Sozial­ver­sicherungsbeiträge, Strom-/Gaslieferungen und Versicherungsprämien vorzusehen.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, ist nach § 53 der Geschäftsordnung verteilt worden und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.