14.22

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf aufgrund der Debatte vielleicht noch zwei Dinge den vorliegenden Gesetzentwurf betreffend klarstellen. Es geht darum, dass Inhalte, wenn sie zur Anbahnung von terroristischen Aktivitäten im Internet verbreitet werden, so rasch als möglich gelöscht werden.

Der Weg, den wir hierfür gewählt haben, ist der folgende: Es braucht eine Stelle, die unmittelbar mit den Kommunikationsplattformen wie Facebook, Google, Meta et cetera kommuniziert. Auf der anderen Seite braucht es aber natürlich eine Einrichtung, die die Qualität der Inhalte überprüft, die feststellt, ob es sich wirklich um einen terroristischen Inhalt handelt oder nicht.

Dementsprechend haben wir folgenden Prozess aufgesetzt: Die Polizei, also der Verfassungsschutz in Form der Direktion für Staatsschutz, wird ermitteln, ob es sich um einen terroristischen Inhalt handelt. Die KommAustria als sozusagen übergeordnete und weisungsfreie Meldebehörde, die ohnehin immer auch mit den Internetplattformen in Kontakt ist, wird zur Löschung auffordern. Die Internet­plattformen müssen dieser Löschungsanordnung nachkommen. Das heißt, dass es selbstverständlich nicht die KommAustria ist, die diese Inhalte prüft, sondern die DSN. (Abg. Matznetter: Da sind wir beruhigt, dass das die DSN ist!)

Zum Zweiten: Ja, natürlich bekommt die KommAustria dafür zusätzliche, neue Personalressourcen, so ist es auch in der Regierungsvorlage vorgesehen. – Vie­len Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.23

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.