19.08

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Auch ich widme mich heute dem Erdölbevorratungsgesetz und möchte gerne einen Schwenk zurück machen. Viele von uns sind in einer Zeit geboren, aus der wir uns noch daran erinnern können, dass Bevorratung etwas ganz Normales war. Meine Eltern haben noch wöchentlich eine Fassung nach Hause bekommen. Diese Fassung beinhaltete eine gewisse Menge an Zucker und Salz, an Mehl und so weiter, einfach damit man einen Vorrat hatte, um gut durch die Zeit zu kommen. Ich nenne das jetzt einmal altes Wissen, weil wir ja jetzt in einer Zeit leben, in der alles on demand verfügbar ist, alles sofort erhältlich ist und die Menschen die Bevorratung eigentlich nicht mehr brauchen.

Der Zivilschutz weist uns regelmäßig darauf hin, dass es eigentlich notwendig wäre, auch im zivilen Bereich, in der Gesellschaft wieder mehr acht auf die Bevorratung zu geben, an die Bevorratung zu denken, um durch möglicherweise schwierige Zeiten zu kommen.

Im selben Sinne ist es, dass auch Dinge, die die Menschen selbst nicht bevor­ra­ten können, durch übergeordnete Instanzen bevorratet werden. Wir alle können uns an Situationen in diesem Haus erinnern, als wir zähneknirschend einer Gasbevorratung zugestimmt haben, als wir um viel Geld teures Gas gekauft haben, um den Menschen in einer schwierigen Phase Sicherheit zu geben.

Dasselbe, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt für die Erdölbevorratung. Auch diese können die Menschen zu Hause nicht garantieren; also braucht es den Staat, der gewährleistet, dass Unternehmen, die das können, diese Bevorratung übernehmen. Das ist die Erwartungshaltung, die die Menschen an uns haben, und dieser Erwartungshaltung kommen wir heute nach, weil es offenbar für manche Unternehmen billiger war, eine Strafe zu bezahlen, als einer vielleicht teuren Bevorratung nachzukommen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann es nicht sein! Es braucht offenbar doch hin und wieder eine verschärfte Strafdrohung, um Unternehmen und Menschen dazu zu bewegen, gewisse Handlungen zu setzen. Das tun wir heute, indem wir die Strafdrohung für eine Nichtbevorratung drastisch erhöhen: auf 116 000 Euro Strafe pro Monat. Da zahlt sich das dann nicht mehr aus. Wir gehen daher davon aus, dass dieses Gesetz den Menschen wieder ein Stück Sicherheit zurückgibt, das wir in diesen Zeiten brauchen.

Am Ende schließe ich mich den Gebetsmühlen meiner Kolleginnen Blimlinger und Tanja Graf an. Ich weise darauf hin, dass Vorrat auch etwas mit Vorsorge zu tun hat, und schlage in dieselbe Kerbe wie Kollegin Graf. Liebe Frau Ministerin, wir müssen die Netzbetreiber dabei unterstützen, die Netze auszubauen! Das hat mit Vorsorge zu tun. Es hat allerdings auch mit Bevorratung im weitesten Sinne zu tun, denn ohne diese Vorsorgehandlungen und ohne die Netzverstär­kung werden wir energietechnisch in eine schwierige Zeit kommen – und darum braucht es in dieser schwierigen Frage alle Kraftanstrengung und auch die Mithilfe des Bundes. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.11

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag.a Ulrike Fischer. – Bitte, Frau Abgeordnete.