12.10
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass Diskussionen über Rechnungshofberichte am Beginn einer Tagesordnung stehen, ist eher ungewöhnlich. Heute ist es wieder einmal so weit, wir diskutieren insgesamt neun Berichte. Der erste betrifft die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur mit den Schwerpunkten Risikomanagement und Finanzierung von Rechtsträgern und Ländern.
Was ist eigentlich die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur? – Sie hat die Aufgabe, die Finanzschulden des Bundes aufzunehmen, sozusagen das gesamte Schuldenmanagement der Republik Österreich durchzuführen. Was zählt dazu? – Das ist die Emission von Anleihen der Republik, das sind die Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, das ist die Emission von Bundesschatzscheinen und vieles mehr.
Wie gesagt, Ziel der Überprüfung durch den Rechnungshof war es, das Risikomanagement zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2016 bis 2020 und das erste Halbjahr 2021, um auch die Veränderungen durch die Covid-Krise entsprechend mitberücksichtigen zu können.
Positiv bewertet wurde vom Rechnungshof die langfristige Absicherung gegen einen Anstieg der Zinsen sowie die Tatsache, dass das Kreditrisiko im Hinblick auf die Auswirkung der Covid-19-Pandemie für den Bund begrenzt wurde.
Im Vergleich zu anderen Staaten der Eurozone hat das Finanzschuldportfolio des Bundes eine der längsten Restlaufzeiten, aktuell sind es 11,7 Jahre. Eine weitere Absicherung gegen den Anstieg der Zinsen erfolgt über einen hohen Fixzinsanteil. Ende 2022 waren das 91,4 Prozent. 91,4 Prozent der Schulden wurden also über einen Fixzins sozusagen finanziert.
Aus diesen Gründen stieg die Effektivverzinsung im zehnjährigen Bereich der Bundesanleihen wesentlich geringer an als die allgemeine Zinsentwicklung. Angesichts der steigenden Zinsen hat die Bundesfinanzierungsagentur da sehr weitsichtig gehandelt.
Insgesamt hat der Rechnungshof 40 Empfehlungen ausgesprochen, die inzwischen fast alle umgesetzt wurden. Themen waren zum Beispiel die Aktualisierung der Marktrisikorichtlinien, die Konzeption der Stresstests, die Unabhängigkeit des Geldwäschebeauftragten und die eindeutige Festlegung von Leitlinien für die Rechtsträgerfinanzierungen durch das Finanzministerium.
Sehr geehrte Damen und Herren, noch ein Wort zur Finanzierung von Rechtsträgern und Ländern: Fast alle Bundesländer nutzten die Möglichkeit der Schuldaufnahme durch die Bundesfinanzierungsagentur. Durch die Eins-zu-eins-Weitergabe der Bundeskonditionen belief sich der Vorteil der Bundesländer im Überprüfungszeitraum auf über 2 Milliarden Euro.
Zusammenfassend kann festgehalten werden: Die Anregungen des Rechnungshofes wurden aufgenommen und umgesetzt, und die Bundesfinanzierungsagentur hat sich gegen den Anstieg der Zinsen entsprechend abgesichert. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)
12.14
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Michael Seemayer zu Wort. – Bitte.