13.28
Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Ich darf heute zum Budget des Bundeskanzleramtes Stellung nehmen, und Sie wissen, dazu gehören der Bundeskanzler, zwei Kanzleramtsministerinnen und die Staatssekretärin, die neben mir sitzt, Claudia Plakolm. Wir verwalten in zwei Untergliederungen das Budget, zum einen in der UG 10: Bundeskanzleramt, zum anderen in der UG 25: Familie und Jugend.
Insgesamt geht es da um einen Betrag von 9,6 Milliarden Euro, wobei ich dazusage, dass es alleine im Bereich der Familie und Jugend 8,8 Milliarden Euro sind. Der Großteil entfällt hier auf Familienleistungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Ähnliches.
Für 2024 ist im Budget der UG 10: Bundeskanzleramt ein Betrag von 775,4 Millionen Euro vorgesehen. Um Ihnen einen kleinen Überblick zu geben, was da alles umfasst ist, eine kleine Auflistung:
Zum einen geht es um IT-Personalmanagement, um die Parteien- und Parteiakademienförderung, um die Bezüge der LHs und der Regierungsmitglieder, die Reform des Finanzierungsmodells für den Rundfunk in Österreich, die Förderung der digitalen Transformation, Zahlungen aus dem Zukunftsfonds fallen darunter, Zahlungen aus dem Gesetz über die Absicherung des österreichisch-jüdischen Kulturerbes, der Betrieb des Zentralen Ausweichsystems, Projekte mit internationalem und historischem Bezug, Zahlungen an die Statistik Austria, Zahlungen an die „Wiener Zeitung“, die Presseförderung, Qualitätsjournalismusförderung, das Österreichische Staatsarchiv und Angelegenheiten der Integration, Kultusamt, Volksgruppenangelegenheiten und Frauenangelegenheiten.
Der Budgetentwurf der UG 10 ist daher um rund 220,6 Millionen Euro höher als im Budget 2023.
Auch da darf ich Ihnen die wesentlichen Bereiche dieser Erhöhungsnotwendigkeit darlegen. Alleine für die Reform der Finanzierung des Österreichischen Rundfunks ist es ein Plus von 143,2 Millionen Euro, das vorgesehen ist. Im Bereich der Frauenangelegenheiten sind es rund 10 Millionen Euro mehr. Im Bereich der EU-Wahlwerbungskosten – übrigens für alle im Parlament vertretenen Parteien und die, die antreten – sind es 16,1 Millionen Euro. Im Bereich der IT-Sicherheit, -Sicherheitsarchitektur und -umsetzung sind es 12,9 Millionen Euro mehr. Wir wissen, dass da sehr viele Herausforderungen gemeistert werden müssen.
Die restlichen Steigerungen liegen im Bereich von Beträgen von 0,9 bis 5,9 Millionen Euro und umfassen zum Beispiel Erhöhungen im Bereich der Bezügegesetze, der Parteienförderung, aber auch die Novellierung des Österreichisch-Jüdischen Kulturerbegesetzes mit einer Steigerung von 4 auf 7 Millionen Euro fällt da darunter, oder etwa auch Erhöhungen bei der Parteiakademienförderung, die Valorisierung der Personalkosten und zusätzliche Planstellen, aber auch die Vorsorge für die Energiekostenerhöhungen oder auch die Erhöhung der Mieten aus der Leistungsabgeltungsverordnung, um nur einige zu nennen.
Im Bereich Kultus wurde der feste Betrag auf Basis des Jahres 2022 budgetiert, und die notwendigen Indexierungen erfolgen im Jahr 2024 im laufenden Budgetvollzug über die Rücklage der UG 10.
Für die Sicherung der Sprachförderungsmaßnahmen – auch das ein interessanter Bereich – ist für den Bereich Integration eine Ausgabeermächtigung in Höhe von 67 Millionen Euro vorgesehen, die bei Bedarf beim BMF abgerufen werden kann.
Ich darf auch – weil es erwähnt worden ist, insbesondere schon von mehreren Abgeordneten der FPÖ – auf die Steigerung der Planstellen im BKA hinweisen: Ja, es gibt da ein Plus von 40 zusätzlichen Planstellen, aber nicht, um – wie von Kickl und Hafenecker ausgeführt – irgendwelche Menschen zu versorgen, sondern um den gestiegenen Herausforderungen tatsächlich auch begegnen und diese bewältigen zu können. (Abg. Deimek: Das hört sich nur besser an! Das ist dasselbe! Das hört sich nur viel besser an! Aber es kommt sich aufs Selbe raus! Aber das glaubt ja nicht einmal der „Kurier“!)
Ich sage es Ihnen ganz konkret: Drei davon betreffen die UG 25, also Familie und Jugend, 37 die UG 10, und wenn Sie es wissen wollen, sage ich Ihnen auch gerne, was es sonst noch an Verschiebungen gibt: Zum Beispiel kommt es zu einer Verschiebung oder Übertragung der personellen Ausstattung des Büros der Staatssekretärin Claudia Plakolm betreffend sieben Planstellen, die bisher im BMI entliehen waren, diese kommen nun ins BKA. Also da geht es nicht um mehr Personen, sondern nur um eine Verschiebung.
Zur Umsetzung des Bundes-Krisensicherheitsgesetzes, das mit Jänner 2024 auch seine Aufgaben zu erfüllen hat, gibt es zehn Planstellen – eine ganz notwendige und wichtige Sache, gegen die wohl auch die FPÖ nichts haben wird.
Für zwei neue Mitglieder der KommAustria gibt es zwei Planstellen, um das Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz auch tatsächlich umsetzen zu können. Zur Abdeckung des Mehraufwandes in den Fachsektionen, insbesondere bei der Auswertung von IT-Agenden im Bereich der Frauenrechte und der Integration und in legistischen Angelegenheiten aufgrund aktueller und internationaler Entwicklungen, sind 17 zusätzliche Planstellen vorgesehen, für den Bereich der Gleichbehandlungsanwaltschaft eine Planstelle und für das Österreichische Staatsarchiv, für das auch ich verantwortlich zeichne, gibt es drei Planstellen, insbesondere für die Herausforderungen der digitalen Archivierung.
Ich darf abschließend noch zu vier Bereichen kommen, die mich auch persönlich betreffen, bewegen und die gerade in diesen Zeiten wichtig sind: Zum einen sind es die Dinge, die ich schon angesprochen habe, nämlich die Erhöhung des Betrages für das Österreichisch-Jüdische Kulturerbegesetz von 4 auf 7 Millionen Euro, aber auch die Zusammenarbeit des Bundeskanzleramts mit der Conference on Jewish Material Claims Against Germany – kurz: die Claims Conference –, wobei es für Projektförderungen, für Bildungsprojekte betreffend Holocaustbildung einen Betrag von 500 000 Euro gibt.
Zwei weitere Bereiche, die nicht minder wichtig sind: Wir stehen wenige Monate vor den Wahlen zum Europäischen Parlament und es geht darum, weiterhin Schülerreisen nach Brüssel, aber auch die Reisen von Lehrlingen zu ermöglichen und zu fördern. Wir haben im Jahr 2023 rund 200 000 Euro dafür ausgegeben und knapp 800 Schülerinnen und Schüler und Lehrlinge nach Brüssel oder zu den Institutionen in Straßburg gebracht. Im Budget 2024 sind jetzt 350 000 Euro vorgesehen. Ich kann Ihnen sagen, es gibt da großes Interesse, das ist wesentlich und wichtig, um für das Europaverständnis auch einiges im Bereich der Jugend zu tun.
Der zweite Bereich ist der Europa-Staatspreis, auch das ist eine wichtige Sache, um in Österreich für mehr Verständnis der Europäischen Union beizutragen. Der nächste Europa-Staatspreis wird gerade vorbereitet, die Bewerbungsfrist – das darf ich hier auch sagen – wird von 1. Jänner bis 25. Februar 2024 laufen, und es wird wieder ein Preisgeld geben, diesmal in fünf Kategorien mit je 5 000 Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen an dieser Stelle eines versichern: Das Bundeskanzleramt wird selbstverständlich sparsam mit Steuergeld umgehen und Initiativen fördern und unterstützen, die wichtig und notwendig sind – einige davon habe ich Ihnen jetzt hier genannt. Ich hoffe daher auch auf Ihre Unterstützung bei dieser wichtigen Arbeit in Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christoph Zarits. – Bitte, Herr Abgeordneter.