13.56.03

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ich melde mich als Sprecherin der NEOS zur Volksanwaltschaft kurz zu Wort. Ihr Budget wird um 5,5 Prozent erhöht. Das sehen wir als korrekt an, weswegen wir bei dieser UG auch zustimmen werden.

In Wahrheit spart die Volksanwaltschaft ja, denn es tritt gemessen am Inflationswert ein realer Verlust ein, aber dennoch ist mit Blick auf die geplanten Ausgaben klar, dass die VA mit diesem Budget ihrer Kontrollfunktion und ihrer Aufgabe, Menschenrechte zu schützen, nachkommen kann. Dafür, dass sie das bisher schon getan hat, möchte ich insbesondere den Mitarbeiter:innen der Volksanwaltschaft sehr herzlich danken.

Ich möchte auf einen Punkt zu sprechen kommen, den hier – leider wie immer, wenn es um die Volksanwaltschaft geht – sonst niemand mehr erwähnt: Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zahlen ja auch die Volksanwält:innen selbst, und daher haben sie einen Anspruch darauf, dass die Besten in diese Position kommen. Ich nehme wahr, dass Sie, sehr geehrte Frau Volksanwältin, und Sie, sehr geehrte Herren Volksanwälte, sich sehr bemühen und engagiert Ihr Amt ausüben. Es ist das gute Recht der drei mandatsstärksten Parteien, Vorschläge zu machen, wen sie gerne als Volksanwält:innen für die Menschenrechte in Österreich kämpfen sehen wollen. Die Frage ist nur, was die drei Parteien mit dieser Macht, mit diesem Pouvoir tun.

Nun gibt es in der Politikbubble schon den Schmäh: Schicken Sie ihn zur Volksanwaltschaft oder nach Brüssel! – Und es stimmt im Ergebnis: In den letzten Jahren ist, auch wenn die Grünen jemanden benennen konnten, immer eine Person mit starker politischer Verfestigung Volksanwalt beziehungsweise Volksanwältin geworden. Das steht aber nicht in der Verfassung. In der Verfassung steht als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Volksanwaltschaft auch, dass man „Kenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte“ mitbringen muss. Diese Kompetenz sollte doch bei einem kompetitiven Verfahren, bei dem man gegeneinander antreten kann, im Vordergrund stehen, damit nicht jemand, der eh schon einmal etwas mit Menschenrechten gemacht hat, sondern der oder die Beste Volksanwalt beziehungsweise Volksanwältin wird. Und die Besten haben nicht immer Parteinähe. Die Welt ist größer als die Welt der Parteien.

Wie steht es mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit? – Da wird es wirklich schwierig, wenn es auch noch um systematische Unabhängigkeit geht. Offenkundig tritt das Problem zutage, wenn Sie, sehr geehrter Herr Volksanwalt Rosenkranz, während Sie Volksanwalt sind, bei der Bundespräsidentenwahl für die FPÖ antreten und damit eine Partei vertreten, die sehr groß darin ist, gerade die Menschenrechte von Asylwerberinnen und Asylwerbern und Fremden, wie es im Gesetz heißt, am liebsten abschaffen zu wollen, und sogar damit kokettiert, aus der EMRK auszutreten. Nun sind Sie in der VA gerade für Missstände im Bereich Polizei, Asyl und Fremdenrecht zuständig.

Personen, die davor beruflich im Bereich der Menschenrechte gearbeitet haben, würden als Volksanwält:innen berufliche Netzwerke, Kontakte zu Institutionen und NGOs, die sich in diesem Bereich für Menschenrechte engagieren, mitbringen.

Bei Ihnen ist es eher andersherum. Mit Ihnen wurde jemand Volksanwalt, der, als die UNO sich kritisch über die schlechte Qualität von Asylverfahren unter Innenminister Kickl äußerte, als Klubobmann des freiheitlichen Parlamentsklubs völlig abwehrend reagierte. Sie meinten, das sei eine völlige Fehleinschätzung, offensichtlich glaube die UNO, genauso wie manche NGOs, dass es ein Menschenrecht auf illegale Einwanderung gäbe – was nie das Thema war, sondern die Menschenrechte.

Parteinähe der Volksanwält:innen tut der Institution nicht gut, jedenfalls nicht in der Wahrnehmung und potenziell auch nicht in der inhaltlichen Arbeit. Es bleibt daher unsere Forderung im Sinne einer starken Volksanwaltschaft aufrecht: Wir sollten für unser Steuergeld die kompetentesten und unabhängige, auch systematisch unabhängige Personen als Volksanwält:innen haben! Dafür braucht es einen neuen und vor allem transparenten Bestellungsvorgang mit öffentlichen Hearings oder zumindest klaren öffentlichen Qualitätskriterien, die dann auch zu erfüllen sind.

Jede der drei großen Parteien, die ein Nominierungsrecht haben, denen es ein Anliegen ist, eine starke Volksanwaltschaft zu haben, sollte sich für solch einen Prozess starkmachen. Sie, sehr geehrte Frau Volksanwältin, sehr geehrte Volksanwälte, könnten sich da natürlich bewerben, und ich würde viel Glück wünschen. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Brandweiner.)

14.00

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Ulrike Fischer. – Bitte, Frau Abgeordnete.