19.57
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Außenminister! Ich muss mich kurz fassen. Ich möchte über den Themenbereich österreichische Entwicklungshilfe, in den ja auch Milliarden an Steuergeldern hineinfließen – jedes Jahr 1,5 Milliarden Euro, 1,4 Milliarden nächstes Jahr, 2025 sogar 3,9 Milliarden Euro; da sind Schuldennachlässe insbesondere für den Sudan in Milliardenhöhe inkludiert –, sprechen, auch angesichts dieser enormen Budgetdefizite, die es gibt.
Es geht um Steuergelder, und Entwicklungshilfe muss aus freiheitlicher Sicht – und das ist der Inhalt des Entschließungsantrages der Abgeordneten Fürst, Kassegger und Hafenecker – bestimmten Prinzipien folgen, die wir Freiheitliche vorschlagen, nämlich sieben Prinzipien. Ich verlese den Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schluss mit der Steuergeldverschwendung! Es braucht eine Reform der Entwicklungshilfe“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine grundlegende Reform der Entwicklungshilfe anhand folgender sieben Prinzipien vorzunehmen:
1. Entwicklungshilfe muss situationsangepasst sein, d.h. die Zurverfügungstellung von Hilfsgeldern muss von der ökonomischen Lage in Österreich selbst abhängen. Insofern unsere Heimat vor belastenden wirtschaftlichen Herausforderungen steht, sind die Genesung unserer Volkswirtschaft und das Wohlergehen unserer Bürger stets prioritär zu behandeln.“
Zweites Prinzip: „Entwicklungshilfe muss gezielte Hilfe sein: Kein Gießkannenprinzip, sondern die Setzung regionaler Schwerpunkte, welche nachhaltig im Fokus stehen sollen. Inhaltlich ist ein klarer Fokus auf den Ausbildungs- beziehungsweise Bildungsbereich zu legen, von der Grundschule über duale Bildungsmöglichkeiten bis zur Ausbildung von Fachkräften.“
Drittes Prinzip freiheitlicher Entwicklungshilfe: „Die Zurverfügungstellung von Entwicklungshilfe soll einen positiven Beitrag zu den zwischenstaatlichen Beziehungen der Empfängerländer und der Republik Österreich leisten, insbesondere“ – und das ist nichts Unanständiges – „die Wirtschaftsbeziehungen sollen von einer derartigen Kooperation profitieren.“
Viertes Prinzip einer guten Entwicklungshilfe: „Entwicklungshilfe muss Output-orientiert sein: Es handelt sich um Geld der österreichischen Steuerzahler, welches nicht ergebnislos, erfolglos an allen Ecken und Enden des Planeten versickern soll. Deswegen sind umfassende Evaluierungen, insbesondere eine Beurteilung der Relation zwischen Aufwand und Ergebnissen, und absolute Transparenz im Rahmen der Entwicklungshilfe unabdingbar.“
Fünftes Prinzip freiheitlicher Entwicklungshilfe: „Die Mittel der Entwicklungshilfe dürfen nicht bedingungslos verschenkt werden, vielmehr sollen diese einem Interessenausgleich dienen: Die Empfängerländer haben Fortschritte bei der Demokratieentwicklung, insbesondere im Umgang mit der parlamentarischen Opposition, sowie im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption zu leisten.“
Sechstes Prinzip einer guten Entwicklungshilfe: „Länder mit höheren Militärausgaben dürfen kein Zielland unserer Entwicklungshilfe sein.“
Und siebtes Prinzip einer aus unserer Sicht sinnvollen Entwicklungshilfe: „Die Zurverfügungstellung von Mitteln im Rahmen der Entwicklungshilfe ist an die Bedingung zu knüpfen, dass die Empfängerländer all jene Migranten zurücknehmen, welche illegal nach Österreich eingewandert sind und kein Recht darauf haben, in Österreich zu verweilen.“
*****
Also: Wenn Entwicklungshilfe, dann sinnvoll anhand dieser Prinzipien – nicht mit der Gießkanne Milliarden Euro auf der Welt verteilen, denn das ist Steuergeld, und wir sind die Anwälte der Steuerzahler, die, wie wir heute gehört haben, ohnedies über Gebühr belastet werden und die das letztlich zu bezahlen haben. (Beifall bei der FPÖ.)
20.00
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schluss mit der Steuergeldverschwendung! Es braucht eine Reform der Entwicklungshilfe
eingebracht in der 239. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 21. November 2023 im Zuge der Debatte zu TOP 9, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2178 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anlagen (2300 d.B.) – UG 12 Äußeres
Das hart erwirtschaftete Steuergeld der Österreicher wird jedes Jahr in Milliardenhöhe ins Ausland transferiert und kommt dabei mitnichten den Interessen unserer Landsleute zugute. Vielmehr werden internationale Organisationen, NGOs und fragwürdige Regime weltweit finanziert, wobei kein Mehrwert für die Republik entsteht. Allein „2022 leistete Österreich den vorläufigen OECD-Daten zufolge Beiträge in Höhe von 1.034,3 Millionen Euro für bilaterale und 727,9 Millionen Euro für multilaterale Entwicklungszusammenarbeit.“1 2022 versickerte demnach österreichisches Steuergeld in Höhe von über 1,7 Milliarden Euro im Rahmen der Entwicklungshilfe. In der Budgetbeilage 2024 „Entwicklungszusammenarbeit“ werden Prognosen für die Folgejahre angegeben, wobei für 2023 1,5 Milliarden Euro und für 2024 1,4 Milliarden Euro angeführt sind. Für 2025 ist eine Erhöhung auf 3,9 Milliarden Euro geplant, wobei 2,6 Milliarden Euro für Schuldennachlässe, insbesondere für den Sudan, vorgesehen sind.2
Wenn man bedenkt, mit welchen Kostenexplosionen die eigene Bevölkerung zu kämpfen hat, sind diese Summen nicht zu rechtfertigen. Während in Österreich aufgrund der falschen Corona-, Sanktions- und Klimapolitik der schwarz-grünen Bundesregierung eine Rekordinflation eingesetzt hat, sich viele Österreicher ein sorgenfreies Leben nicht mehr leisten können, werden von ebendieser Regierung hunderte Millionen Euro leichtfertig ins Ausland transferiert. In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass die konkreten Zwecke und Endempfänger dieser Gelder sehr oft nicht transparent gemacht werden. Im Gegenteil: Diese Mittel drohen in Verwaltungsapparaten von NGOs zu versickern oder bei autoritären Regimen zu landen. Fehlende Transparenz und mangelnde Zweckdienlichkeit begleiten die österreichische Entwicklungshilfe. Diesen Sommer ist erneut offenkundig geworden, wie schlecht österreichisches Steuergeld im Rahmen der Entwicklungshilfe investiert wird.
Vergegenwärtigt man sich allein die Liste jener afrikanischen Länder3, welche seit 2020 einem Militärputsch zum Opfer gefallen sind, so wird offenbar, dass in sämtliche dieser Staaten – mit der Ausnahme von Gabun – österreichisches Steuergeld über sogenannte Entwicklungshilfe offensichtlich ohne Erfolg, ohne positive Wirkung versickert ist – und zwar in Millionenhöhe. Hervorzuheben ist Burkina Faso, ein Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungshilfe, welches nahezu 100 Millionen Euro erhalten hat.4 Für eine prosperierende Entwicklung sorgten diese Investitionen im „Land der aufrichtigen Menschen“ freilich nicht, der Staat ist nicht nur von zwei Militärputschs, sondern auch weitgehendem territorialen Kontrollverlust gekennzeichnet. Ein anderes Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungshilfe, Äthiopien, wird mit Anfang des nächsten Jahres gar Mitglied des BRICS-Bündnisses und setzt damit ein klares Zeichen gegen die Afrikapolitik europäischer Staaten.5 Dies sind lediglich zwei Beispiele dafür, wie verschwenderisch und, in Kategorien der Realpolitik gedacht, sinnlos Gelder der österreichischen Entwicklungshilfe in Millionenhöhe versickern.
Es ist nicht akzeptabel, dass Milliardensummen an Steuergeld über den gesamten Globus verteilt werden, während längst notwendige Maßnahmen gegen die Teuerung im eigenen Land ausbleiben. Die bisherige Entwicklungshilfe gleicht einer gewaltigen Steuergeldverschwendung. Es ist dringender Reformbedarf gegeben.
Zu guter Letzt ist anzumerken, dass es längst eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass keine Millionenbeträge an österreichischem Steuergeld anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden sollten, welche nicht einmal dazu bereit sind, ihre eigenen Bürger, die illegal nach Österreich eingereist sind, zurückzunehmen. Dies sollte eine Mussbestimmung bei der Vergabe von Entwicklungshilfe sein.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine grundlegende Reform der Entwicklungshilfe anhand folgender sieben Prinzipien vorzunehmen:
1. Entwicklungshilfe muss situationsangepasst sein, d.h. die Zurverfügungstellung von Hilfsgeldern muss von der ökonomischen Lage in Österreich selbst abhängen. Insofern unsere Heimat vor belastenden wirtschaftlichen Herausforderungen steht, sind die Genesung unserer Volkswirtschaft und das Wohlergehen unserer Bürger stets prioritär zu behandeln.
2. Entwicklungshilfe muss gezielte Hilfe sein: Kein Gießkannenprinzip, sondern die Setzung regionaler Schwerpunkte, welche nachhaltig im Fokus stehen sollen. Inhaltlich ist ein klarer Fokus auf den Ausbildungs- bzw. Bildungsbereich zu legen, von der Grundschule über duale Bildungsmöglichkeiten bis zur Ausbildung von Fachkräften.
3. Die Zurverfügungstellung von Entwicklungshilfe soll einen positiven Beitrag zu den zwischenstaatlichen Beziehungen der Empfängerländer und der Republik Österreich leisten, insbesondere die Wirtschaftsbeziehungen sollen von einer derartigen Kooperation profitieren.
4. Entwicklungshilfe muss Output-orientiert sein: Es handelt sich um Geld der österreichischen Steuerzahler, welches nicht ergebnislos, erfolgslos an allen Ecken und Enden des Planten versickern soll. Deswegen sind umfassende Evaluierungen, insbesondere eine Beurteilung der Relation zwischen Aufwand und Ergebnissen, und absolute Transparenz im Rahmen der Entwicklungshilfe unabdingbar.
5. Die Mittel der Entwicklungshilfe dürfen nicht bedingungslos verschenkt werden, vielmehr sollen diese einem Interessenausgleich dienen: Die Empfängerländer haben Fortschritte bei der Demokratieentwicklung, insbesondere im Umgang mit der parlamentarischen Opposition, sowie im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption zu leisten.
6. Länder mit höheren Militärausgaben dürfen kein Zielland unserer Entwicklungshilfe sein.
7. Die Zurverfügungstellung von Mitteln im Rahmen der Entwicklungshilfe ist an die Bedingung zu knüpfen, dass die Empfängerländer all jene Migranten zurücknehmen, welche illegal nach Österreich eingewandert sind und kein Recht darauf haben, in Österreich zu verweilen.“
1 https://www.entwicklung.at/ada/oeffentliche-entwicklungshilfeleistungen
2 Budgetbeilage Entwicklungszusammenarbeit 2024, S. 6
3 Burkina Faso, Gabun, Guinea, Mali, Niger, Sudan und Tschad
4 https://www.entwicklung.at/projekte/alle-projekte?tx_mmcprojectlist_projectlist%5B%40widget_0%5D%5BcurrentPage%5D=1&tx_mmcprojectlist_projectlist%5Bcontroller%5D=Project&tx_mmcprojectlist_projectlist%5BcurrentPage%5D=3&tx_mmcprojectlist_projectlist%5BdemandListFilter%5D%5Bactive%5D=0&tx_mmcprojectlist_projectlist%5BdemandListFilter%5D%5Bcountry%5D=29&tx_mmcprojectlist_projectlist%5BdemandListFilter%5D%5BsearchTerm%5D=&tx_mmcprojectlist_projectlist%5BdemandListFilter%5D%5Btopic%5D=&tx_mmcprojectlist_projectlist%5B__trustedProperties%5D=%7B%22demandListFilter%22%3A%7B%22searchTerm%22%3A1%2C%22country%22%3A1%2C%22topic%22%3A1%2C%22active%22%3A1%7D%7D78aaf3c7f06b04e1766c43f0bc4a03d5606ad34f&cHash=18bc27e4c9732905d2538a5d49a02830
5 https://www.handelsblatt.com/politik/international/brics-gruppe-beschliesst-erweiterung-um-sechs-laender/29351372.html
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, wir müssen nur noch klären, ob die fünf Unterschriften vorliegen (Abg. Kassegger – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Na das hoff’ ich doch!) – das geht aus dem Papier nicht ganz eindeutig hervor (Abg. Kassegger: Das hoff’ ich schon!) –, bevor ich dann sagen kann, ob der Antrag ordnungsgemäß eingebracht ist.
Bitte, Frau Abgeordnete Ernst-Dziedzic, Sie gelangen zu Wort. – Bitte schön.