12.11
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Grundsätzlich möchte ich noch darauf eingehen, was Kollegin Bogner-Strauß gesagt hat. Ich möchte schon einmal betonen: Die SPÖ war und ist der Garant für ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem. (Beifall bei der SPÖ.) Und: Der Grundstein auch für die aktuelle Gesundheitsreform wurde mit dem Verabschieden des Primärversorgungsgesetzes, auf dem wir hier heute auch aufbauen, unter Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser 2017 gelegt.
Natürlich steht unser Gesundheitssystem derzeit auf dem Prüfstand. Wir wissen, es gibt lange Wartezeiten bei Fachärzt:innen, die Wartezimmer bei den Hausärztinnen und Hausärzten sind ebenfalls überfüllt. In den Krankenhäusern werden die Aufenthaltszeiten der Patient:innen massiv gekürzt, notwendige Operationen werden immer wieder verschoben, weil es an Pflegekräften mangelt. Auch bei der Medikamentenversorgung gibt es immer wieder Engpässe.
Wie schaut es jetzt aus? – Die privaten Zahlungen nehmen überhand, zurzeit kippt unser System in Richtung Kreditkarte vor E-Card, was eigentlich in Österreich – gemessen daran, wie wir unser System kennen – nicht sein sollte. Kurz zusammengefasst: Unser Gesundheitssystem selbst ist zum Patienten geworden.
Im Hinblick darauf begrüßen wir natürlich die geplante Gesundheitsreform, die im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich verhandelt worden ist. Dass man neue Planstellen rascher umsetzen kann, ist natürlich ein Vorteil, denn wir brauchen weiterhin große Gesundheitsreformen, um unsere Zweiklassenmedizin endlich abzubauen und nicht weiter einzuzementieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Was uns jedoch schon fehlt, ist, dass es besonders im niedergelassenen Bereich natürlich auch weiter Verbesserungen bei den Leistungen für die Menschen, für die Patienten gibt. Ich finde es legendär, dass Kollege Kaniak gesagt hat: Unser Gesundheitssystem geht den Bach hinunter! – Ihr wart es, unter Hartinger-Klein, die die Patientenmilliarde versprochen – wir fragen uns noch immer, wo sie ist – und die Krankenversicherungslandschaft zerschlagen haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir fordern nach wie vor die Schaffung eines Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenversicherungsträgern und eine echte Leistungsharmonisierung. Auch die Unfallversicherung – das möchte ich kurz ansprechen – wird ausgehungert. Der Beitragssatz wurde in den vergangenen neun Jahren dreimal gesenkt, das heißt, es gab dreimal Geschenke für die Arbeitgeber und weniger Geld für Arbeitnehmer:innen, um für die Herausforderungen der heutigen Arbeitswelt neue Leistungen einsetzen zu können.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ausreichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der ein Finanzierungspaket für den größten Krankenversicherungsträger, die ÖGK, mit folgenden Inhalten umgesetzt wird:
- Rückabwicklung des mit dem SV-OG erfolgten Entzuges der finanziellen Mittel für die ÖGK
- Schaffung eines Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenversicherungsträgern
- Ausschüttung der versprochenen Patientenmilliarde in Tranchen zu je 200 Mio. Euro für 5 Jahre
- Unfallversicherungsbeitrag auf sein ursprüngliches Niveau von 1,4 Prozent anheben
- Hebesatz für die Pensionist:innen in der ÖGK anheben.“
*****
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.15
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher,
Genossinnen und Genossen
betreffend ausreichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2178 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anlagen (2300 d.B.) UG 24
Der Notwendigkeit, um die Spitäler zu entlasten den niedergelassenen Bereich auszubauen um auf die Herausforderungen der nächsten Jahre angemessen reagieren zu können, wird mit dem Budget 2024 nicht Rechnung getragen. 140 Mio. Euro aus dem Gesundheitsreformpaket und 300 Mio. Euro aus dem FAG für den niedergelassenen Bereich reichen dafür nicht aus. Unabdingbare Verbesserungen einzelner Bereiche in der niedergelassenen Versorgung (wie zB. der Ausbau von Disease-Management-Programmen für chronisch Kranke oder weitere Verbesserungen im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit usw) können damit nicht finanziert werden.
Den zu geringen zusätzlichen Geldern für den niedergelassenen Bereich stehen die Mittelkürzungen bei der ÖGK im Rahmen des Umbaus der SV ab 2019 gegenüber. Für 2023 sind es rund 200 Mio. € und ab 2024 zumindest 220 Mio. € jährlich. Diese Kürzungen werden auch mit diesem Budget nicht zurückgenommen.
Wenn man nunmehr die Kürzungen den zusätzlichen Mitteln gegenrechnet, bleiben der ÖGK nur rund 100 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Diese Mittel reichen nicht aus um die erforderlichen Maßnahmen im Kampf gegen die bereits bestehenden und die künftigen Versorgungslücken finanzieren zu können.
Die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der ÖGK ist daher unbedingt erforderlich. Es braucht die Rückabwicklung des mit dem SV-OG erfolgten Entzuges der finanziellen Mittel für die ÖGK und Schaffung eines Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenversicherungsträgern um die Leistungsharmonisierung und den Leistungsausbau zu finanzieren sowie die Ausschüttung der versprochenen Patientenmilliarde in Tranchen zu je 200 Mio. Euro für 5 Jahre um die ambulante Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Des Weiteren werden seit Jahren für Arbeitnehmer:innen erforderliche Leistungsverbesserungen im Bereich der Unfallversicherung nicht umgesetzt, während der Beitragssatz in den vergangenen neun Jahren dreimal gesenkt wurde. Die dem System entzogenen Mittel wären jedoch dringend erforderlich, um etwa eine moderne Berufskrankheitenliste, die den Herausforderungen der heutigen Arbeitswelt gerecht wird, umsetzen zu können. Dies brächte nicht nur Vorteile für jene Arbeitnehmer:innen, die von einer Berufskrankheit betroffen sind. Es hätte positive Effekte für alle, wenn Präventionsaktivitäten erhöht werden, um eine arbeitsbedingte Erkrankungen gar nicht entstehen zu lassen.
Auch können und sollen die Arbeitnehmer:innen die demografische Last nicht alleine tragen. Der Bund muss seine Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Pensionsbezieher:innen auch im Bereich der ÖGK wieder wie früher wahrnehmen und den Hebesatz in der ÖGK anheben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der ein Finanzierungspaket für den größten Krankenversicherungsträger, die ÖGK, mit folgenden Inhalten umgesetzt wird:
• Rückabwicklung des mit dem SV-OG erfolgten Entzuges der finanziellen Mittel für die ÖGK
• Schaffung eines Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenversicherungsträgern
• Ausschüttung der versprochenen Patientenmilliarde in Tranchen zu je 200 Mio. Euro für 5 Jahre
• Unfallversicherungsbeitrag auf sein ursprüngliches Niveau von 1,4 Prozent anheben
• Hebesatz für die Pensionist:innen in der ÖGK anheben.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alexandra Tanda. – Bitte.