14.35

Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir schaffen mit diesem Gesetzentwurf heute die wichtigste Veränderung und Verbesserung für subsidiär Schutzberechtigte und andere Schutzberechtigte in den letzten zehn Jahren.

Mit der Erweiterung des Personenkreises beim Zugang zur Nachbeurkundung um eine weitere Gruppe von in Österreich Schutzberechtigten schaffen wir eine bedeutende Vereinfachung deren Lebens, deren Alltags hier in Österreich und auch eine Verbesserung von Integrationsperspektiven. Behördenwege, die bislang die Vorlage einer Geburtsurkunde verlangten, waren bislang für viele Geflüchtete gar nicht möglich oder mit sehr vielen und sehr großen Schwierigkeiten verbunden. Dabei geht es um Wege wie die Geburtsbeurkun­dung von in Österreich geborenen Kindern sowie Anträge auf die Familienbeihilfe, im Bereich des Aufenthaltsrechts oder bei der Einbürgerung. Mit dieser Änderung kann nun ein viel größerer Kreis von Geflüchteten – bislang waren das nur anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlings­konvention – die Ausstellung einer Geburtsurkunde über die in Afghanistan, in Somalia oder im Irak erfolgte Geburt bei einem Standesamt in Österreich beantragen.

Das ist ein großer Schritt, das ist eine sehr wesentliche Verbesserung, ebenso wie die anderen Verbesserungen in diesem Bereich, die wir über die letzten Jahre geschafft haben: Reformen in der Grundversorgung, die Berücksichtigung des Kindeswohls im Asylverfahren, die ausgezeichnete Rechtsberatung über die BBU oder auch Verbesserungen im Staatsbürgerschaftsrecht für staa­ten­los in Österreich geborene Kinder. Vor allem gibt es mit grüner Regie­rungsbeteiligung in den letzten 20 Jahren keine Verschärfungen im Asylrecht, und auch der heutige Gesetzentwurf ist ein Beitrag dazu. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Kaufmann.)

14.37

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Ing. Manfred Hofinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.