12.58
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben von den Vorrednern schon gehört, worum es geht. Ich versuche, das jetzt klarzumachen – ich versuche es –: Es geht um die gesetzliche Fiktion, dass der Samen, der zur Zeugung eines Kindes führt, bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Partnern bei der nicht medizinischen Fortpflanzung von der Partnerin stammt (Abg. El-Nagashi: Es geht um die Gleichbehandlung!) und sie daher der andere Elternteil ist. Jetzt schauen alle ein bisschen verwundert, aber das ist laut Gesetzentwurf tatsächlich so.
Es ist schon gesagt worden, die Natur regelt nicht alles; ja, offenbar regelt die Natur da nicht alles. Da merkt man schon, dass man da - - (Abg. El-Nagashi: Es geht um die Gleichbehandlung mit der medizinisch unterstützten Fortpflanzung!) – Es geht um die nicht medizinische Fortpflanzung und es geht um die Gleichbehandlung. (Abg. Stögmüller: Ja, genau, Sie sind gegen Gleichbehandlung!) Jetzt reden wir über Gleichbehandlung (Abg. Prammer: Ja, genau, richtig!) von medizinisch induzierter Fortpflanzung und nicht medizinisch unterstützter Fortpflanzung.
Das will ich Ihnen ganz kurz erklären, weil ich glaube, dass da tatsächlich ein Fehler passiert ist – obendrein, abgesehen von der gesellschaftspolitischen Problematik –: Wenn man bei einer – unter Anführungszeichen – „künstlichen Befruchtung“, also einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung – das heißt, ein Paar, entweder gleichgeschlechtlich oder verschiedengeschlechtlich, kann auf natürlichem Weg aus irgendeinem Grund kein Kind bekommen, und dann gibt es die Möglichkeit, dass man sich medizinische Unterstützung holt –, einen fremden Samen verwendet – bei weiblichen gleichgeschlechtlichen Paaren muss das natürlich so sein, bei verschiedengeschlechtlichen könnte es ja auch anders sein –, dann braucht man derzeit für die Zustimmung einen Notariatsakt, weil es eine gewisse Warnfunktion gibt, damit der Zustimmende darauf hingewiesen wird, welche Konsequenz das hat – nämlich dass er jetzt der Vater oder der andere Elternteil wird. (Abg. El-Nagashi: Nein, der Notariatsakt besteht zwischen den Paaren, es gibt keinen Notariatsakt mit dem Spender!) – Doch, tut mir leid!
Die Zustimmungserklärung muss also gegeben werden. Bei dieser Zustimmungserklärung – ich mache es oft genug, Sie brauchen es mir wirklich nicht zu erklären, danke (Beifall bei der FPÖ) – werden die Partner und vor allem derjenige, der die Zustimmung gibt, darauf hingewiesen, dass sie nachher alle Konsequenzen haben: unterhaltsrechtlich, namensrechtlich, erbrechtlich und so weiter. Es hat große Konsequenzen, Vater oder anderer Elternteil zu werden.
Bei der nicht medizinisch unterstützten Fortpflanzung – das heißt, wenn sich ein gleichgeschlechtliches weibliches Paar dazu entschließt, den Samen von jemandem anderen, aber nicht mit medizinischer Unterstützung, zu holen; ich weiß nicht genau, wie das funktioniert, aber das kann man sich ja in etwa vorstellen (Abg. Wurm: Das kann ... erklären! – Heiterkeit des Abg. Lukas Hammer) – genügt die reine Zustimmung dazu, dafür braucht man keinen Notariatsakt. Das finde ich wirklich problematisch, weil die Konsequenz ja die gleiche ist. (Abg. Shetty: ... Notariatsakt machen!)
Das heißt, der andere Elternteil erteilt dann eine bloße Zustimmung, die ja schwer nachweisbar ist: War das jetzt mündlich, hast du gesagt, das passt, bist du einverstanden oder nicht? – Das ist eine Ungleichbehandlung, die auch verfassungsrechtlich problematisch ist (Abg. Prammer: Haben Sie einen Notariatsakt gemacht, bevor Sie Vater geworden sind?), weil man dann ja nachher darüber streiten kann: Gab es jetzt diese Zustimmung oder nicht, wurde die Zustimmung widerrufen?, mit all diesen Konsequenzen.
Ich denke, das ist einfach ein Fehler, der da passiert ist. Auch die Universität Graz etwa hat das ganz massiv kritisiert. Wahrscheinlich ist es auch verfassungsrechtlich bedenklich, aber vielleicht können Sie das noch reparieren.
Insgesamt sieht man aber, wo man sich hinbewegt hat: Man hat mit den gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaften begonnen, dann kam die gleichgeschlechtliche Ehe, dann kamen Adoption, künstliche Befruchtung und so weiter. Man sieht halt, dass man sich in ein Feld hineinbegeben hat, das höchst kompliziert und aus unserer Sicht auch gesellschaftspolitisch höchst problematisch ist. Auch da ist die ÖVP wieder dabei und daher unglaubwürdig, wenn es darum geht, gesellschaftspolitisch konservative Positionen zu vertreten. (Beifall bei der FPÖ.)
13.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag.a Michaela Steinacker. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.