21.03

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Lassen Sie mich noch ganz kurz, und zwar in aller Kürze, zu drei Berichten Stellung nehmen.

Zunächst zur Liegenschaftsverwaltung der Österreichischen Bundesforste: Wir haben die strategischen Vorgaben und die Ziele, die Organisation und die wirtschaftliche Lage, die Aufgabenwahrnehmung sowie das Compliancemanagementsystem beurteilt und von 2016 bis 2021 geprüft.

Wie Sie alle wissen, verwalten die Österreichischen Bundesforste eine Grundfläche beziehungsweise Liegenschaften im Ausmaß von rund 10 Prozent der Staatsfläche Österreichs. 97 Prozent der verwalteten Flächen standen im Eigentum des Bundes und der Rest gehörte den Bundesforsten selbst.

Der Geschäftsbereich Immobilien ist mit einem Anteil von 22 Prozent am Gesamtumsatz der größte nicht forstwirtschaftliche Geschäftsbereich der Bundesforste. Er ist von steigender Relevanz und hat eine große Bedeutung für das wirtschaftliche Ergebnis der Österreichischen Bundesforste, deren Ergebnis ja auch sehr stark vom Rohstoffpreis für Holz abhängt. So stiegen etwa die Umsatzerlöse im Bereich der Bundesforste von 2016 bis 2021 in der Liegenschaftsgebarung um 24 Prozent, während sie insgesamt nur um 11 Prozent stiegen. Die wirtschaftliche Lage der Bundesforste war stabil, zumal sie trotz bis Herbst 2020 gesunkener Holzpreise und gestiegener Klimawandelkosten jährlich Jahresüberschüsse erzielten.

Wenn wir auch auf den Bericht „Wald im Klimawandel“ eingehen: Es ist so, dass alleine im Jahr 2020 der Klimawandel bei den Bundesforsten Kosten in der Höhe von 48 Millionen Euro verursachte. Aufgrund dieses Ausmaßes der verwalteten Flächen besteht aber nach Auffassung des Rechnungshofes eine besondere Verantwortung der Österreichischen Bundesforste AG für die nachhaltige Bewirtschaftung und die Nutzung der begrenzten Ressource Boden. Diese Verantwortung ist bei der Verwaltung und Weiterentwicklung der Liegenschaften zu beachten.

Die Aufgaben der Bundesforste finden sich im Bundesforstegesetz. Sie bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen ökonomischen und ökologischen Zielen. Was wir kritisiert haben, kritisch festgestellt haben, ist, dass der Bund keine Vorgaben zur Liegenschaftsgebarung gemacht hat. Es fehlte eine Eigentümerstrategie für die Bundesforste. Da geht es um eine koordinierte Umsetzung staatlicher Ziele, und die Eigentümervertretung liegt beim Landwirtschaftsministerium. Mittlerweile hat ja der Minister, der sehr positiv darauf reagiert hat, gesagt, dass sie daran arbeiten.

Wichtig erscheint uns auch, dass die Organisation in Bezug auf die Immobilien weiterentwickelt und professionalisiert wird. Es gibt einen zentralen Geschäftsbereich – Immobilien, Tourismus und Wasser – und es gibt dezentrale Einheiten wie die Forstbetriebe oder die Nationalparkbetriebe. Da ist es eben wichtig, die Mängel, die wir festgestellt haben, zu beheben und die Liegenschaftsverwaltung weiter darauf zu spezialisieren und auch zu standardisieren.

Was die Liegenschaftstransaktionen betraf, so haben wir uns auch angeschaut, wie es mit der nachhaltigen Bodennutzung ausschaut, nämlich wenn Liegenschaften aus der Hand gegeben werden, wenn sie verkauft werden oder wenn ein Baurecht darauf eingeräumt wird. Da haben wir bemerkt, dass die Bundesforste dann nicht mehr auf eine zukünftige nachhaltige Nutzung hinwirken.

So war das auch in der Stadtgemeinde Mittersill, wo eine Liegenschaft veräußert wurde. Da gab es auch das andere Problem der Vervielfachung des Wertes, aber auch jenes der nachhaltigen Nutzung. Es wurde uns berichtet, dass der Aufsichtsrat der Bundesforste im Februar 2020 die zukünftige Vorgehensweise bei Hotel- und Appartementhausprojekten beschlossen hat: dass diese nur dann unterstützt werden sollten, wenn Zweitwohnsitze ausgeschlossen werden, wenn ein mehrheitliches Interesse der lokalen Wohnbevölkerung an diesen Projekten besteht und wenn ökologische Standards umgesetzt werden. Der Beschluss galt aber nicht für den Abgang von Liegenschaften zum Zweck der Realisierung von Hotel- und Appartementhausprojekten.

Was Wertsteigerungen nach der Veräußerung von Liegenschaften betrifft, ist es uns wichtig, dass es – das haben wir im Bericht dann auch bei Ohlsdorf festgehalten; da geht es um das Thema von Nachbesserungsklauseln –, wenn man schon weiß, dass die Absicht besteht, zeitnah weiterzuveräußern, dann auch Konzepte für Baurechtsübertragungen gibt.

Die Reaktion der geprüften Stellen auf den Rechnungshofbericht war positiv, also Eigentümerstrategie, verbesserte Überprüfung von Gebäudezuständen, Mängel in Gutachten, die nicht entsprechend plausibilisiert wurden, eine nachhaltige Vorgehensweise bei Hotel- und Appartementhausprojekten auch auf Flächenabgänge auszuweiten und nachhaltige Konzepte für Baurechtseinräumungen.

Auch beim Thema Wald im Klimawandel, ich habe es schon gesagt, entstehen enorme Kosten.

Was die Lebensmittelversorgungssicherheit betrifft, ist es so, dass auch das eine zentrale Aufgabe des Landwirtschaftsministeriums ist. Österreich zählt ja zu den Ländern mit sehr hoher Versorgungssicherheit und einer hohen Ernährungssicherheit. Die Versorgungssicherheit mit Lebensmittel wird aber von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Es können zum Beispiel Beeinträchtigungen auftreten, wenn es Einschränkungen oder Ausfälle bei notwendigen Importen von Betriebsmitteln gibt. Daher ist es wichtig, dass die Versorgungssicherheit nachhaltig gewährleistet wird. Die Covid-Pandemie hat uns das gezeigt, und da wurden auch entsprechende Handlungen getätigt. Da wurden auch die Aktivitäten vom Landwirtschaftsressort verstärkt.

Wir haben betreffend dieses Thema entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Wichtig erscheint uns, dass wir gut vorbereitet sind, damit man im Ernstfall auf Basis von Daten und Fakten treffsichere Maßnahmen setzen kann. Es geht um Maßnahmen, die nicht überschießend, aber eben vorausschauend sind, um den Spielraum für Stimmungsmache einzuschränken und um einer nachhaltigen Landbewirtschaftung gerecht zu werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

21.10

Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Frau Präsidentin.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.