18.54

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich beginne mit folgendem Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses 2441 der Beilagen über den Antrag 3813/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz geändert wird (TOP 15)

Das betrifft den jetzigen Tagesordnungspunkt: Es geht dabei um eine Spezifikation, Detailregelung, wie und in welcher Höhe die Zuschüsse erfolgen und wie das Bundesgeld dabei verwendet wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe als junger - -

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie dürfen den Abänderungsantrag nicht nur in seinen Grundzügen erläutern, sondern Sie müssen ihn verlesen, sonst ist er nämlich nicht eingebracht. (Abg. Steinacker: Oi ..., Präsidentin!)

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (fortsetzend): Ich bin davon ausgegangen, dass er verteilt worden ist; dann verlese ich ihn:

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„a) Die Z 1 lautet:

„1. Nach § 2 wird folgender § 2a samt Überschrift eingefügt:

„HIV-Präexpositionsprophylaxe

§ 2a. Die Träger der Krankenversicherung leisten den nach den Bundesgesetzen krankenversicherten Personen und deren anspruchsberechtigten Angehörigen zur Prävention einer Infektion mit einem Human Immunodeficiency Virus (HIV)

1. einen Zuschuss zu den Kosten für den Monatsbedarf an antiviralen Medikamenten in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal aber 60 €, wobei als Monat einheitlich ein Zeitraum von 30 Tagen angenommen wird; wurde eine Packungsgröße bezogen, die den Monatsbedarf unterschreitet oder übersteigt, so verringert bzw. erhöht sich der Maximalbetrag aliquot;

2. ein Mal im Quartal einen Zuschuss zu den Kosten für eine ärztliche Beratung in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal aber 25 €.

Die Zuschüsse sind zu leisten, solange ausreichende Mittel nach § 3 Abs. 3 Z 2a, Abs. 4 Z 2 oder Abs. 5 Z 2 zur Verfügung stehen.““

b) § 3 Abs. 5 Z 2 in der Fassung der Z 5 lautet:

„2. 5 Mio. € und verbliebene Mittel nach Abs. 6 Z 4 für die HIV-Präexpositionsprophylaxe nach § 2a;““

*****

Ich habe vor vielen Jahren als junger Arzt erlebt, wie Aids aufgekommen ist – das war furchtbar. Ich habe noch die Diskussion erlebt, ob das überhaupt eine eigenständige Erkrankung ist. Ich habe erlebt, wie wir den Menschen, die von einem absolut tödlichen Schicksal betroffen waren, völlig machtlos gegenübergestanden sind. Das hat sich glücklicherweise deutlich gebessert und verändert: Entdeckung des HI-Virus, Analyse der Vermehrungsmechanismen desselben, Entwicklung zahlreicher verschiedener Medikamentengattungen, die es heute HIV-infizierten Personen wirklich ermöglichen, bei guter Lebensqualität eine beinahe normale Lebenserwartung zu haben. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Nun gehen wir einen Schritt weiter: Was können wir denn noch tun, um nach all den Antiaidskampagnen und Safer-Sex-Kampagnen, die gemacht worden sind, einen weiteren Schritt in Richtung Prophylaxe zu gehen? – Es gibt jetzt eben auch die medikamentöse Möglichkeit, Risikopersonen vor der Ansteckung zu schützen.

Für uns sind es drei essenzielle Gründe, warum wir das für etwas sehr Vernünftiges halten: Erstens schützt es die unmittelbar betroffenen Risikopersonen; zweitens reduziert es die Viruszirkulation in der Bevölkerung allgemein und schützt damit auch die Gesamtheit der Bevölkerung, und drittens machen die Kosten für eine Präexpositionsprophylaxe nur etwa ein Zwanzigstel dessen aus, was allein die HIV-Medikamente für eine infizierte Person im Jahr ausmachen.

Ich möchte ganz herzlich Danke sagen an dich, lieber Mario Lindner. Du hast das so richtig gepusht, hast viele von uns ins Boot geholt, und ich freue mich auf eine breite Zustimmung. –Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

18.58

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses 2441 der Beilagen über den Antrag 3813/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz geändert wird (TOP 15)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

a) Die Z 1 lautet:

„1. Nach § 2 wird folgender § 2a samt Überschrift eingefügt:

„HIV-Präexpositionsprophylaxe

§ 2a. Die Träger der Krankenversicherung leisten den nach den Bundesgesetzen krankenversicherten Personen und deren anspruchsberechtigten Angehörigen zur Prävention einer Infektion mit einem Human Immunodeficiency Virus (HIV)

1. einen Zuschuss zu den Kosten für den Monatsbedarf an antiviralen Medikamenten in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal aber 60 €, wobei als Monat einheitlich ein Zeitraum von 30 Tagen angenommen wird; wurde eine Packungsgröße bezogen, die den Monatsbedarf unterschreitet oder übersteigt, so verringert bzw. erhöht sich der Maximalbetrag aliquot;

2. ein Mal im Quartal einen Zuschuss zu den Kosten für eine ärztliche Beratung in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal aber 25 €.

Die Zuschüsse sind zu leisten, solange ausreichende Mittel nach § 3 Abs. 3 Z 2a, Abs. 4 Z 2 oder Abs. 5 Z 2 zur Verfügung stehen.““

b) § 3 Abs. 5 Z 2 in der Fassung der Z 5 lautet:

„2. 5 Mio. € und verbliebene Mittel nach Abs. 6 Z 4 für die HIV-Präexpositionsprophylaxe nach § 2a;“

Begründung

Da antivirale Medikamente zur Prävention einer Infektion mit HIV („PrEP“) in unterschiedlichen Packungsgrößen erhältlich sind, erfolgt eine Konkretisierung der Zuschusshöhe. Für den Monatsbedarf (30 Tage) wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 60 Euro geleistet. Dies entspricht einem Zuschuss von 2 Euro pro Dosis. Wird eine Packungsgröße bezogen, die den Monatsbedarf unterschreitet oder übersteigt, so verringert bzw. erhöht sich der maximale Zuschuss entsprechend. Wird beispielsweise eine Packung bezogen, die 90 Dosen beinhaltet, so beträgt der maximale Zuschuss 180 Euro. Durch das Abstellen auf den Bedarf soll ausgeschlossen werden, dass Zuschüsse für den persönlichen Bedarf übersteigende Medikamente geleistet werden.

Um die Träger finanziell nicht zu belasten, sollen die Zuschüsse für die Medikamente und für das ärztliche Beratungsgespräch nur gewährt werden, solange eine Deckung durch die vom Bund zu diesem Zweck an den Gesundheitsreformmaßnahmenfonds geleisteten Mittel besteht. Darüber hinaus können entsprechende Leistungen von den Trägern der Krankenversicherung als freiwillige Leistung gewährt werden.

Weiters erfolgt die redaktionelle Klarstellung, dass auch ab dem Jahr 2026 aus den Vorjahren verbliebene Mittel für die HIV-Präexpositionsprophylaxe zu verwenden sind.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.