18.42
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Klar, wenn ein Gesetz 101 Jahre alt ist, dann muss man ganz einfach etwas Neues auf die Füße bringen. – Das haben wir an sich begrüßt.
Wenn aber dieses neue Gesetz offen gesprochen nicht im Jahr 2024 ankommt, dann ist es einfach nicht gut. Das sagen nicht nur wir, sondern das sagen 118 Stellungnahmen aus, die oftmals unglaublich vernichtend waren. Es ist einfach ein Problem, ich sage es Ihnen ganz ehrlich, wenn man ein Gesetz grundlegend novellieren möchte und die Stakeholder und Stakeholderinnen überhaupt nicht einbindet.
Wir kennen das von der aktuell noch größten Fraktion im Haus, aber überraschen tut es mich offen gesprochen bei einem grünen Ressort schon, dass man ein Gesetz auf die Füße bekommt und im Vorfeld mit niemandem redet – nicht mit der Gruppe der Wissenschaft, nicht mit der Gruppe der Vereine, mit niemandem. Dann kommt halt so etwas dabei heraus, das wirklich vernichtend ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben einiges schon gehört. Es ist einmal gut und positiv, eine besondere Erhaltungspflicht auf den Weg zu bringen, keine Frage. Der Vollzug ist aber in vielen Fällen unklar. Kollegin Heinisch-Hosek hat es ausgeführt. Der Gemeindebund hat eine wirklich unglaubliche Kritik von sich gegeben und hat etliche Fragen aufgeworfen, die offen gesprochen bis heute nicht beantwortet sind. Was macht man denn, wenn die Gelder – bis zu 10 Millionen Euro sollen es jetzt sein – irgendwann einmal ausgeschöpft sind? Wer zahlt denn das? Was machen denn, ganz ehrlich, die Eigentümerinnen und Eigentümer dann? – Vieles ist unbeantwortet.
Ein zweiter Kritikpunkt: Ja, die Verankerung des Unesco-Weltkulturerbes ist ganz, ganz zentral, aber bitte nicht im Bundesdenkmalamt. Das ist ein ganz großer Kritikpunkt, nicht nur von der Unesco-Kommission, sondern international betrachtet. Das muss im Ministerium bleiben und soll nicht in einer ausgelagerten oder untergeordneten Stelle sein. (Beifall bei der SPÖ.) Offen gesprochen: Weltkulturerbe ist mehr als Denkmalschutz, auch das gehört meiner Meinung nach, unserer Meinung nach gesagt.
Dritter Kritikpunkt, er wurde schon angeführt: die Archäologinnen und Archäologen. Frau Kollegin Blimlinger, wir alle können sehr gut lesen, vor allem können wir die Stellungnahmen von Expertinnen und Experten lesen. (Zwischenruf der Abg. Blimlinger.)
Ich darf ganz kurz das Wiener Archäologieinstitut zitieren: „Durch die bereits bestehende wie auch die in der Novelle enthaltene weiter verschärfte Bewilligungspflicht“ (Abg. Blimlinger: ... nicht Stellungnahme ...!) „für eingriffs- und zerstörungsfreie archäologische Nachforschungen wird die Forschungsfreiheit zweifelsohne rechtswidrig verletzt.“ – Ehrlich, das ist verheerend, wirklich verheerend! (Beifall bei der SPÖ.)
Es hat sich nichts geändert. Ausgeschlossen sind künftig auch, ich sage das sehr offen, interessierte Laien, die Bevölkerung. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Blimlinger.) Partizipation im Rahmen der archäologischen Denkmalschutzforschung findet nicht statt und findet keinen Niederschlag im Gesetz. Im Übrigen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und der ÖVP, werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen nur sehr gering berücksichtigt.
Zusammengefasst: Nach 101 Jahren haben Sie, werte ÖVP und Grüne, die Chance wirklich vertan (Abg. Michael Hammer: Nachdem ihr 50 Jahre nichts getan habt!), den so wichtigen Denkmalschutz ins Jahr 2024 zu führen. Sehr, sehr, schade, deshalb lehnen wir das ab. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Tun selber 50 Jahre nichts, und dann quaken! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Blimlinger und Heinisch-Hosek.)
18.45
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte.