20.21

Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bin meiner Kollegin Andrea Holzner sehr dankbar, dass sie die Petition zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst in den Ausschuss gebracht hat, weil es beim grenzüberschreitenden Rettungsdienst nicht nur um die Frage von Deutschland geht, sondern insgesamt um die Frage von Menschenle­ben. Es ist in der Tat so, dass es dafür auch Staatsverträge benötigt, um wirklich auf Grundlage von Rechtssicherheit und der eingesetzten Ressourcen vorgehen zu können.

Es ist zwar so, dass Niederösterreich und Oberösterreich die innerstaatlichen Kompetenzen haben, das zum Teil abschließen zu können. Deshalb ist es auch zu einem guten Ende für die Patientinnen und Patienten in Oberösterreich betreffend Deutschland gekommen. Tatsache ist allerdings, dass der Staatsver­trag mit Deutschland nach wie vor zur Unterschrift daliegt, da diese noch nicht gegeben worden ist. Ich darf mich recht herzlich auch bei Siegfried Weinert vom Notruf Niederösterreich bedanken, der sich dieser Sache sehr annimmt.

Der einzige Staat, mit dem wir einen Staatsvertrag haben – bei dem es wirklich funktioniert –, ist die Tschechische Republik. Demnächst wird ein Vertrag mit der Slowakei abgeschlossen. Für Ungarn liegen die Ver­träge ebenfalls auf.

Um welche bürokratischen Argumente – Killerargumente – geht es da? – Es geht zum Beispiel um die Frage der Sprachbarriere, es geht um die Frage der unterschiedlichen Systeme der Rettungsdienste, um unterschiedliche fachliche Kompetenzen, darum, dass ausländische, sprich billige, gewerbliche Patienten- und Krankentransporteure den heimischen Anbietern Konkurrenz ma­chen, oder um Patientenflucht ins Nachbarland. Das sind alles Argu­mente, die einem Patienten nicht wirklich nützen, wenn es um Leben oder Tod geht.

Was die bilateralen Abkommen der einzelnen Bundesländer anbelangt, hat Niederösterreich schon einige abgeschlossen, ebenfalls Oberösterreich und das Burgenland. In anderen Bundesländern liegen keine ähnlichen Koope­rationen vor.

Wir haben es in der EU geschafft, Sachen wie freien Warenverkehr, freie Ar­beitsplatzwahl, Reisefreiheit et cetera umzusetzen, wir haben es aber 2024 noch immer nicht geschafft, dass Rettungs- und Notarztdienste bei Not­fällen, nicht im Bereich des gewerblichen Krankentransports, über die Staatsgrenze fahren dürfen, um bei Erfordernis nachbarschaftliche Hilfe bei Notfällen zu leisten.

Der Grundsatz des Roten Kreuzes heißt: der Mensch im Mittelpunkt. – Es ist höchste Zeit, diese notwendigen Staatsverträge auch umzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.23

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Michael See­mayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.