13.57

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister, Sie haben mir mit der Erklärung jetzt fast die Hälfte meiner Rede weggenommen.

Wieso stimmen wir der Rettungshubschrauber-Bewilligung für Zivilflughäfen zu? – Es ist ganz einfach: weil die Betriebszeiten der Zivilflugplätze meistens mit Einbruch der Dunkelheit so etwa um 17, 18 Uhr enden, und dann keine Landung mehr möglich gewesen wäre. Auch wenn die Rettungshubschrauber modernste Nachtflugsichtgeräte haben, hätten sie dort nicht landen dürfen, weil sie dafür eine Bewilligung gebraucht hätten. Das dafür notwendige Verfahren dauert aber immens lange, weil es dann wieder Einsprüche gibt. Dieses Verfahren wird vereinfacht.

Mit der Bewilligung ist es dann möglich, dass die allenfalls erforderlichen Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können und jene Bodeneinrichtung, die für den medizinischen Hubschraubernoteinsatzbetrieb außerhalb der Betriebszeiten erforderlich ist, sicher genutzt werden können. Es wird keine Rettungskette unterbrochen oder sonst irgendetwas, und es wird für Pilotinnen und Piloten einfacher, auf Flughäfen zu landen, wo sie das bis jetzt nicht machen durften, obwohl angesucht werden müsste.

Das Zweite ist dann die Steuerung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung. Um es einfach zu erklären: Aufgrund der Lichtemissionen, die wir haben, soll bei allen Nachtkennzeichnungen das Licht ausgeschaltet werden, wenn gerade kein Flugbetrieb ist. Die Austro Control schaltet es ein, wenn gerade ein Flugzeug über diese Gegend fliegt, und schaltet es wieder aus, wenn das Flugzeug weg ist. Auch das ist im Sinne von Einsparungsmaßnahmen notwendig, daher stimmen wir dem auch zu. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Disoski.)

13.58

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.