15.51

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst direkt zum Tagesordnungspunkt: Da werden Beschuldigtenrechte gestärkt. Also der Rechtsstaat ist uns immer ein großes Anliegen, wir haben darauf immer wieder hingewiesen. Wir warten auch schon auf die Reform der Abnahme von elektronischen Geräten: wie das zu handhaben ist, sodass dort der Rechtsschutz besser wird, die richterliche Verantwortung besser gewährleistet ist. Also das ist uns ein großes Anliegen.

Meine Vorrednerin hat das aber schon richtig erkannt.

Es wird ja hier auch das Jugendgerichtsgesetz geändert, und daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, den ich verlesen muss, damit er ordnungsgemäß eingebracht wird:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnennund Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Antrag (3822/A.), in der Fassung des Ausschussberichtes (2482 d.B.), wird wie folgt geändert:

Artikel 2Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988

1. Die neue Ziffer 1 lautet:

Im § 1 Abs. 1 werden die Ziffern 1 und 2 wie folgt geändert:

„1. Unmündiger: wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

2. Jugendlicher: wer das zwölfte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat;“

2. Die Ziffern 1 bis 3 alt werden zu den Ziffern 2 bis 4 neu.

3. Die Ziffer 4 alt wird zur Ziffer 5 neu und lautet:

Dem § 63 wird folgender Abs. 18 angefügt:

„(18) § 1 Abs. 1 Z 1 und 2, § 35 Abs. 4 und § 38 Abs. 1a und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. xxx/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

4. Die Ziffer 5 alt wird zur Ziffer 6 neu.

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So weit der Antrag. Der Kern ist – Sie haben es schon richtig verstanden –: Wir sind dafür, dass das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre herabgesetzt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sind uns dessen vollkommen bewusst, dass wir mit dieser einzelnen Maßnahme nicht das Problem lösen. Also Sie brauchen uns jetzt nicht hier vorzuwerfen, dass wir so naiv wären, das zu glauben.

Wir haben dieses Thema auch nicht erst heute erkannt und in den Wahlkampf eingeworfen (Abg. Lausch: Das stimmt!), sondern wir haben bereits vor etwa einem Jahr einen Initiativantrag eingebracht, und zwar einen sehr fundierten, über den wir auch schon mindestens zwei Mal im Justizausschuss debattiert haben, weil wir darin eben auch klargemacht haben, was unser Anliegen dabei ist: Wir haben in den letzten Jahren festgestellt – und das hat viel mit der Zuwanderung zu tun –, dass es unmündige Minderjährige gibt, die offensichtlich in ihrer persönlichen Entwicklung und in ihrer Sozialisierung so weit sind, dass sie unglaublich arge Straftaten begehen, und zwar Raub, Mord, Vergewaltigung – ich rede nicht von Kaugummidiebstahl –, und dass die Gesellschaft auf dieses Phänomen reagieren muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben ganz klar gemacht, dass wir uns auch dessen bewusst sind, dass das ein heikles Thema ist und dass man sich daher bei jedem konkret zuerst anschauen muss: Ist dieser junge Mensch in der Lage, an sich zu erkennen, dass etwas ein Unrecht ist? Ist er zweitens in der Lage, wenn er das Unrecht an sich erkennt, zu entscheiden, ob er die Tat begeht? Diese zwei Dinge müssen immer konkret geprüft werden. Wenn die aber vorliegen, dann muss auch der unter Zwölfjährige mit massiven Folgen rechnen, wenn er derartige Straftaten begeht.

Wir haben konkrete Hinweise oder sogar Beweise, dass zum Beispiel zwei 13-jährige Mädchen, die in Deutschland ein drittes Mädchen ermordet haben, davor im Internet recherchiert haben, ob sie eh nicht bestraft werden können, wenn sie unter 14 Jahren diese Tat begehen. Da wollen Sie erklären, die sind unmündig, und daher können sie nicht bestraft werden?! – Nein. Man muss da genau differenzieren, und die Gesellschaft muss reagieren.

Es ist ja interessant, dass die ÖVP das jetzt auch erkannt hat, obwohl wir Ihnen das schon vor einem Jahr vorgelegt haben. (Abg. Yildirim: Es ist Wahlkampf!) Damals haben Sie es weggewischt, und jetzt sind Sie mit Bundeskanzler und zwei Ministern ausgerückt und haben plötzlich gemeint, Sie seien auch für diese Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters. Daher gebe ich Ihnen heute die Chance, hier zu reagieren. Es ist ein ganz einfacher Antrag. Man kann also hier im Rahmen dieses Gesetzes diesem Abänderungsantrag einfach zustimmen, und dann können Sie ja zeigen, ob Sie es ernst meinen.

Wie gesagt: Es ist ein wichtiges, ein heikles Thema. Die Gesellschaft muss reagieren können. Wir können nicht sagen, wir schauen weg, weil es irgendwelche ideologischen Scheuklappen gibt, man darf darüber nicht diskutieren. Das ist ein Fehler und vor allem auch unserer Gesellschaft gegenüber völlig unverantwortlich. (Beifall bei der FPÖ.)

15.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 3822/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Finanzstrafgesetz und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (2482 d.B.).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Antrag (3822/A.), in der Fassung des Ausschussberichtes (2482 d.B.), wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988

1.         Die neue Ziffer 1 lautet:

Im § 1 Abs. 1 werden die Ziffern 1 und 2 wie folgt geändert:

„1. Unmündiger: wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

2. Jugendlicher: wer das zwölfte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat;“

2.         Die Ziffern 1 bis 3 alt werden zu den Ziffern 2 bis 4 neu.

3.         Die Ziffer 4 alt wird zur Ziffer 5 neu und lautet:

Dem § 63 wird folgender Abs. 18 angefügt:

„(18) § 1 Abs. 1 Z 1 und 2, § 35 Abs. 4 und § 38 Abs. 1a und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. xxx/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

4.         Die Ziffer 5 alt wird zur Ziffer 6 neu.

Begründung

Die Entwicklung der Jugendkriminalität in den vergangenen 11 Jahren zeigt, dass die Fallzahlen in Bezug auf strafmündige Minderjährige nach einem durch die Maßnahmen in der Corona-Zeit verursachten Rückgang im Jahr 2022 mit 33.442 Anzeigen das Vor-Corona-Niveau überschritten haben. Seitdem halten sich die Anzeigenzahlen stabil. Im Jahr 2023 war bei den strafmündigen Minderjährigen lediglich ein leichter Rückgang um 1,5% festzustellen.

Die Fallzahlen bei Minderjährigen zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr zeigen einen ähnlichen Trend. Bereits vor der und auch nach der Maßnahmenpolitik der Bundesregierung in der Corona-Zeit war und ist ein sukzessiver Anstieg zu verzeichnen. Im Jahr 2013 waren es noch 5.587 Anzeigen, 7.951 Anzeigen im Jahr 2019, im Jahr 2022 10.428 und mit Anzahl von 9.750 Anzeigen im Jahr 2023 knapp unter dem Jahr 2022.

Vor allem in den Ballungsräumen ist eine Zunahme von Diebstahlsdelikten durch mobile, ethnisch gemischte Jugendgruppen festzustellen.

Weiters ist festzustellen, dass diese Jugendgruppen, die stark von Tätern mit politisch-islamischem Hintergrund dominiert werden, die österreichische Gesellschaft und insbesondere Frauen, die sich nicht ihrer kulturellen Gesellschaftsform anpassen, als minderwertig wahrnehmen. Das von diesen Gruppierungen ausgehende Gewaltpotenzial und die Gewaltintensität nimmt massiv zu.

Verbale Auseinandersetzungen eskalieren immer schneller und münden zum Teil in erhebliche Tätlichkeiten, wobei die Opfer dieser Auseinandersetzungen meist selbst Kinder und Jugendliche sind.

Kinder, die in einem der österreichischen Gesellschaftsform fremden kulturellen, familiären und sozialen Umfeld aufwachsen, werden Gewalt als legitimes Mittel ansehen, um ihre Art des Zusammenlebens durchzusetzen. Nicht nur Schlägereien, Messerstechereien, Drogenhandel stehen auf der Tagesordnung dieser Kinder- und Jugendbanden, sondern auch Vergewaltigungen von Mädchen und Frauen. Die Opfer müssen nicht nur dieses Martyrium über sich ergehen lassen, sie werden auch noch zusätzlich gedemütigt, indem mit den Handys der jugendlichen Gewalttäter Videos von den Vergewaltigungen aufgenommen werden, um die Opfer zu erpressen.

Die Zunahme der von Kinder- und Jugendbanden begangenen Straftaten begann mit den ersten durch die EU-Politik ausgelösten Massenmigrationen im Jahr 2015.

Die Maßnahmen der Regierung, während der von ihr ausgerufenen Pandemie, haben die von Gewalt und Verachtung geprägte Energie dieser Kinder und Jugendlichen verstärkt.

Da dieser Welle grausamer Gewalt mit herkömmlichen Maßnahmen nicht mehr wirksam und effizient begegnet werden kann, ist der Staat verpflichtet, für Ordnung und Sicherheit zu sorgen, ohne die Grund- und Freiheitsrechte jenes Teils der österreichischen Staatsbürger einzuschränken, der als Gesellschaft Opfer dieser abscheulichen Gewalt geworden ist.

Mit der Herabsetzung Deliktsfähigkeit auf 12 Jahre ist ein Mehrstufenplan zu entwickeln, der eine Strafhaft als allerletzte Maßnahme vorsieht. Es müssen die Diskretionsfähigkeit, also die Fähigkeit, das Unrecht der eigenen Tat einzusehen, und die Dispositionsfähigkeit, also die Fähigkeit, dieser Einsicht folgend zu handeln, konkret nachgewiesen und dürfen nicht vorausgesetzt werden.

Zusätzlich zu der Herabsetzung der Deliktsfähigkeit und der Strafmündigkeit auf 12 Jahre, sind begleitende Maßnahmen zu entwickeln, die es diesen jungen Menschen ermöglichen, mit sozialer und psychologischer Betreuung einen selbst gewählten oder durch Einfluss älterer Personen angenommen falschen Weg zu verlassen. Richterlich angeordnete, betreute „Schnupperhaft“, Gespräche mit Gefängnisinsassen und gemeinnützige Arbeit sind Möglichkeiten, die jungen Menschen zu einer Rückkehr in ein gutes Umfeld zu motivieren.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scharzenberger. – Bitte.