18.16

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr verehrten Zuseherinnen und Zuseher! „Alarmstart der Eurofighter! Zivil-Jet ohne Funkkontakt“. „Ein in Deutschland zugelassener Business-Jet war über Schladming plötzlich ohne Funkkontakt. Das Bundesheer reagierte sofort, schickte Eurofighter.“ – So lauteten die Schlagzeile und der kurze Bericht in einer Internetzeitung am 17. Februar 2024, noch nicht so lange her.

Es war ein Vorfall mitten in Österreich, der von den Eurofightern des österreichischen Bundesheeres rasch geklärt und bereinigt werden konnte, und der Funkkontakt mit dem Flugzeug konnte wiederhergestellt werden.

Kritisch wird es in einem solchen Fall, wenn dieses Flugzeug im Anflug aus zum Beispiel Deutschland ist, vielleicht in Deutschland schon von einem Militärjet begleitet wird, aber dann vor der österreichischen Staatsgrenze ist, denn fremde Militärflugzeuge dürfen nicht ohne Weiteres die österreichische Staatsgrenze überfliegen. Die Landesverteidigung, nicht nur am Boden, sondern vor allem auch in der Luft, ist und bleibt die Aufgabe des österreichischen Bundesheeres. Das ist auch ein Ausfluss der Souveränität Österreichs: die Landesverteidigung durch das österreichische Bundesheer am Boden und auch in der Luft sicherzustellen.

Dass es zu so einem Flugobjekt keinen Funkkontakt gibt, kann mehrere Gründe haben: ein technischer Defekt, es kann aber möglicherweise auch für terroristische Anschläge verwendet werden. Deswegen ist eine rasche Reaktion ebenso wichtig, wie eine nahtlose Überwachung des Flugzeuges notwendig ist.

In diesem Abkommen zwischen Deutschland und Österreich, das wir heute hier genehmigen, geht es genau um solche Fälle. Damit wird nämlich ermöglicht, die Staatsgrenze zwischen Österreich und Deutschland zu überfliegen und ein Flugzeug, zu dem kein Funkkontakt mehr besteht, jeweils an die Fliegerkräfte des anderen Staates zu übergeben. Man spricht von der sogenannten Nacheile, die dann ermöglicht wird, wenn deutsche Militärflugzeuge über die österreichische Grenze auf österreichisches Staatsgebiet fliegen dürfen und damit ein Flugzeug an die österreichischen Streitkräfte, an das österreichische Bundesheer übergeben.

Ein solches Abkommen gibt es bereits, nämlich mit der Schweiz. Heute wird dieses Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft genehmigt.

Im Ausschuss hat es dazu Einstimmigkeit gegeben, und ich gehe davon aus, dass wir auch hier im Plenum dieses Abkommen einstimmig genehmigen werden. Ich bedanke mich dafür. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)

18.19

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Robert Laimer. – Bitte.