14.01

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Außenminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, im nächsten Antrag geht es darum: Es soll ein Internationales Impfstoffinstitut nach Österreich kommen, und es ist auch wenig verwunderlich, dass sich die Herrschaften von der Bundesregierung dafür aussprechen. Ich meine, vom Herrn Bundesminister erwartet man gar nichts anderes, seine Aussagen in der Coronazeit sind leider Gottes noch hinlänglich bekannt. Impfpflicht, das war ja sein Baby, das hat er am Achensee verkündet – als einziges europäisches Land im Übrigen, Herr Bundesminister. Zum Glück sind die Österreicher Ihnen aber nicht auf den Leim gegangen und haben diese Impfpflicht zu Fall gebracht; das war gut so, meine Damen und Herren.

Jetzt kommt dieser Außenminister wieder daher und möchte ein internationales Impfinstitut nach Österreich holen. Wir haben heute zwar schon gehört, wie wichtig internationale Zusammenarbeit sei. Das mag in vielen Bereichen auch durchaus wichtig und richtig sein, aber da geht es darum, ein Impfinstitut nach Österreich zu holen, das uns pro Jahr einen Mitgliedsbeitrag von 800 000 Euro abverlangt und für das wir die Miete von monatlich noch einmal in etwa 5 500 Euro übernehmen; das sind im Jahr circa 60 000 Euro alleine an Mietkosten.

Meine Damen und Herren! Da muss man schon einmal hinterfragen: Haben wir wirklich so viel Geld für so ein Impfinstitut über und was ist die Aufgabe eines solchen Institutes? Ich meine, in fünf Jahren, Herr Außenminister, sind das 5,5 Millionen Euro, die da einfach für ein Institut wohlfeil weggegeben werden.

Was steht denn da noch drinnen? – Das ist ja das wirklich Besorgniserregende, bei Ihnen aber wie gesagt natürlich weniger überraschend: Es können sich dort auch Private einkaufen, das heißt, beispielsweise Unternehmungen oder Stiftungen, Industriebetriebe, Pharmaindustrie. Die haben dann, wenn sie sich dort einkaufen, natürlich auch einen entsprechenden Einfluss darauf. – Sehen Sie, Herr Außenminister, das ist etwas, das wir nicht wollen. Wir wollen nicht den Einfluss der Konzerne erhöhen, sondern wir wollen schon die Souveränität unserer Staatsbürger gewahrt wissen.

Wir wissen, derzeit ist es ja so, dass es von der WHO ausgehend Verhandlungen gibt; es soll ein WHO-Abkommen, der sogenannte Pandemievertrag, ausgearbeitet werden, der dann über Österreich – wenn es nach Ihnen geht, wenn es nach dieser Bundesregierung geht – drübergestülpt werden soll. Das bedeutet wieder ein Stückchen weniger Souveränität. Die WHO braucht dann sozusagen nur auf ein Knopferl zu drücken, bildlich gesprochen, und zu sagen: So, in Österreich gibt es jetzt einen Lockdown, weil wir das so wollen!, oder: In Österreich gibt es eine Impfpflicht, weil wir das so wollen! – Das ist etwas, das wir nicht wollen. (Abg. Pfurtscheller: Sie wissen ganz genau, dass das ein totaler Quatsch ist, was Sie da sagen!) – Es sei Ihnen unbenommen, Frau Kollegin, Sie können das alles gerne gut finden. Wir finden das nicht gut, ganz im Gegenteil: Wir glauben, dass es für die Souveränität unserer Staatsbürger nicht gut ist, und die müssen das ja letzten Endes auch noch bezahlen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist immer das Spielchen: Die Österreicher, die Steuerzahler werden zur Kasse gebeten, damit man dann mit dem Geld, das sie bezahlen, auch noch gegen sie Politik machen kann; daher, meine Damen und Herren, stelle ich folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablehnung des ‚WHO-Pandemievertrags‘ sowie der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Vorbereitungen für die Ablehnung des sogenannten ‚WHO-Pandemievertrags‘ sowie der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu treffen und dem Nationalrat monatlich über den aktuellen Verhandlungsstand dieser Gegenstände zu berichten.“

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Auch das ist nämlich etwas, wovon die Österreicher:innen nichts erfahren. Es wird immer im stillen Kämmerlein verhandelt, es werden im stillen Kämmerlein Impfverträge ausverhandelt. Die Österreicher dürfen es zwar bezahlen, aber sie dürfen nicht wissen, wie viel sie dafür bezahlt haben. – Das ist keine Politik, wie wir sie uns vorstellen, mit Transparenz hat das nichts zu tun.

Es wäre endlich an der Zeit, dass Sie aus diesem Paralleluniversum aufwachen (Abg. Michael Hammer: Genau, das war im Hotel Wimberger, dieses Paralleluniversum!), dass Sie auch endlich wieder bereit sind, Politik für die Bürger, für die Steuerzahler in unserem Land zu machen und nicht jedes Mal gegen sie. (Beifall bei der FPÖ.)

14.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ablehnung des „WHO-Pandemievertrags“ sowie der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)

eingebracht in der 259. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. April 2024 im Zuge der Debatte zu TOP 7, Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (2410 d.B.): Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts (2507 d.B.)

Die WHO forciert derzeit zwei Initiativen, die geeignet sind, ihren Einfluss auszudehnen. Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie sorgen diese für Aufsehen. Viele Bürger fürchten, dass die Souveränität Österreichs ausgehebelt werden soll.

1.         WHO-Abkommen („Pandemievertrag“)

Gem. Artikel 19 der WHO-Verfassung1 ist die Weltgesundheitsversammlung befugt, Vereinbarungen zu allen in die Zuständigkeit der Organisation fallenden Fragen zu erarbeiten. Es wird erwartet, dass das im Dezember 2021 eingerichtete zwischenstaatliche Verhandlungsgremium (INB)2 auf der 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 einen Entwurf für ein Pandemieabkommen zur Prüfung vorlegen wird.3

Für den Beschluss derartiger Übereinkommen auf WHO-Ebene ist zunächst eine Zweidrittelmehrheit der Weltgesundheitsversammlung notwendig, die aus den Vertretern der 194 Mitgliedstaaten4 besteht. Die Abstimmungen erfolgen dabei nach dem Prinzip „ein Mitgliedstaat, eine Stimme“.5 Die Europäische Union hat bei der WHO einen informellen Beobachterstatus und ist nicht stimmberechtigt.6

Selbst die österreichische Bundesregierung geht davon aus, dass das WHO-Abkommen („Pandemievertrag“) so weitgehend ist, dass der Nationalrat befasst werden muss: „Das geplante Instrument wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs 1 Z 1 B-VG bedürfen.“7 Es wird sohin im Nationalrat debattiert und abgestimmt werden. Sofern er auch in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder eingreift, bedarf es auch der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art 50 Abs 2 Z 2 B-VG.

Es ist Sache der Mitgliedstaaten im Rahmen der Verhandlungen festzulegen, ob und welche Einhaltungsmechanismen in das neue Abkommen aufgenommen werden sollen. Sobald das Abkommen in Kraft ist, ist es für die Vertragsparteien verbindlich.8

2.         Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)

Die aktuell gültigen Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) traten im Juni 2007 in Kraft und wurden im Jahr 2008 in die österreichische Rechtsordnung integriert.9 Die Annahme der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) erfolgte durch Kundmachung des Bundeskanzlers am 12. August 2008.10 Vorab wurden diese auf der 58. Weltgesundheitsversammlung am 23. Mai 2005 durch die WHO-Mitgliedstaaten einstimmig angenommen.11

Bereits bei den Änderungen 2005 bestand eine geteilte Zuständigkeit zwischen EU und den EU-Mitgliedstaaten:

Die IGV [Internationalen Gesundheitsvorschriften] sind ein internationales Rechtsinstrument für Bereiche, in denen sowohl die einzelstaatlichen Regierungen als auch die Europäische Gemeinschaft (EG) zuständig sind. Viele IGV-Artikel beziehen sich auf Angelegenheiten, die unter das Gemeinschaftsrecht fallen. Je nachdem, fallen diese Vorschriften entweder in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft oder in die gemeinsame Zuständigkeit der einzelstaatlichen Regierungen und der Gemeinschaft. […] Andere IGV-Artikel sind ausschließlich Sache der einzelstaatlichen Regierungen, weil es im jeweiligen Zusammenhang keine gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften gibt.12

Es ist davon auszugehen, dass dieses Szenario erneut eintreten wird. Eine zumindest teilweise Rechtssetzung in Bezug auf die Internationalen Gesundheitsvorschriften durch die EU wäre die Folge.

Die WHO selbst gibt an, dass die Regierungen selbst alle Maßnahmen unter Berücksichtigung ihrer eigenen nationalen Gesetze und Vorschriften treffen müssten.13 Das steht in Einklang mit Artikel 22 der WHO-Verfassung, wonach eine neue WHO-Verordnung nicht für jene WHO-Mitgliedstaaten in Kraft tritt, welche in angegebener Frist eine Ablehnung oder Vorbehalte mitteilen.14 Dasselbe galt schon 2005:

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften werden ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme für jedes Mitglied der Weltgesundheitsorganisation rechtsverbindlich sein, es sei denn, das Mitglied lehnt diese Vorschriften ab oder legt gemäß den geltenden Verfahren einen Rechtsvorbehalt dagegen ein.15

Wenn Österreich jedoch kein Veto einlegt, gelten die Regeln für unsere Heimat unmittelbar und werden, wie die ursprüngliche Fassung selbst, im österreichischen Bundesgesetzblatt kundgemacht, ohne dass es eines anderen Aktes auf österreichischer Ebene bedarf. Sie stehen dann im Rang von Durchführungsverordnungen zur WHO-Satzung, der in Österreich Gesetzesrang zukommt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Vorbereitungen für die Ablehnung des sogenannten ‚WHO-Pandemievertrags‘ sowie der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu treffen und dem Nationalrat monatlich über den aktuellen Verhandlungsstand dieser Gegenstände zu berichten.“

1 https://apps.who.int/gb/bd/PDF/bd47/EN/constitution-en.pdf, S. 7

2 https://www.who.int/news-room/questions-and-answers/item/pandemic-prevention--preparedness-and-response-accord

3 https://www.who.int/news-room/questions-and-answers/item/pandemic-prevention--preparedness-and-response-accord; https://www.consilium.europa.eu/de/policies/coronavirus/pandemic-treaty/

4 https://www.bundestag.de/resource/blob/645812/e382539acdd205358b958cb7a9e8ba53/WD-2-013-19-pdf-data.pdf, S. 4

5 https://www.bundestag.de/resource/blob/645812/e382539acdd205358b958cb7a9e8ba53/WD-2-013-19-pdf-data.pdf, S. 5

6 https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2021/05/20/eu-supports-start-of-who-process-for-establishment-of-pandemic-treaty-council-decision/

7 MRV vom 24.03.2023 53/9

8 https://www.who.int/news-room/questions-and-answers/item/pandemic-prevention--preparedness-and-response-accord; https://www.consilium.europa.eu/de/policies/coronavirus/pandemic-treaty/

9 https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2022-18_Pandemiemanagement.pdf, S. 21

10 https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005937&FassungVom=2021-01-03&Artikel=&Paragraf=0&Anlage=&Uebergangsrecht=; https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2008/98

11 https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005937&FassungVom=2021-01-03&Artikel=&Paragraf=0&Anlage=&Uebergangsrecht=

12 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52006DC0552&qid=1681980707434&from=DE, S. 4

13 https://www.who.int/news-room/questions-and-answers/item/pandemic-prevention--preparedness-and-response-accord

14 https://apps.who.int/gb/bd/PDF/bd47/EN/constitution-en.pdf, S. 7

15 https://intranet.parlament.gv.at/dokument/eulim/XXII/EU/50835/imfname_10255787.pdf, S. 1

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß. – Bitte, Frau Abgeordnete.