17.02

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Hohen Haus und zu Hause! Es geht um die 35. Novelle zur Straßenverkehrs­ordnung, ein Rechtsgebiet, das uns ja alle als Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer betrifft.

Ich möchte Ihnen zu diesem Thema und insbesondere zum Thema der Möglich­keit der zukünftigen Radarmessungen aus meiner Profession als Bürgermeister etwas berichten. Ich denke, ich spreche da für ganz, ganz viele Bürgermeis­terinnen und Bürgermeister quer durch Österreich, wenn ich sage, dass kaum eine Woche vergeht, in der nicht Menschen zu mir ins Büro kommen, um darüber zu klagen, wie sich das Verkehrsverhalten einiger Verkehrsteilnehmer, Verkehrsteilnehmerinnen in ihrem Umfeld darstellt. Das sind Menschen, die Kinder haben, die vielleicht ältere Angehörige haben. Es sind Menschen, die sich einfach darüber Sorgen machen, ob die Verkehrssicherheit in ihrem unmittel­baren Lebensumfeld noch gewährleistet bleibt. Diese Sorgen sind ernst und authentisch, und diese Sorgen begleiten die Menschen Tag für Tag.

Was können die Gemeinden bisher machen? – Die Gemeinden können die Ursachen dieser Sorgen durch Messungen, die zu keiner Verfolgung führen, verifizieren und diese Messungen dann der Polizei mit der Bitte weitergeben, das entsprechend zu kontrollieren, um auch entsprechende Konsequenzen daran zu knüpfen. Mehr ist für die Gemeinden bislang nicht drinnen, und seit 20 Jahren kämpfen die Gemeinden da um eine andere Möglichkeit.

Nun wird diese Möglichkeit geschaffen. Warum? – Weil rund 63 Prozent aller Verkehrsunfälle auf Gemeindestraßen passieren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, weil 26 Prozent aller getöteten Menschen – das sind 80 Menschen im Jahr! – ihr Leben auf Gemeindestraßen durch Verkehrsunfälle, durch Regel­verstöße verlieren. 72 Prozent aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil­nehmer ignorieren den 30er und fast ebenso viele den 50er. Das führt dazu, dass die Polizei, die nicht alles überwachen kann und damit bei Weitem überfor­dert ist, letztes Jahr rund sechs Millionen Verkehrsübertretungen angezeigt hat. Meine Damen und Herren, da besteht Handlungsbedarf.

Diese StVO-Novelle ermöglicht es den Gemeinden, wenn es die Verkehrssicher­heit erfordert – Rufzeichen: wenn es die Verkehrssicherheit erfordert! –, Messungen zu beauftragen, die dann zu konkreten behördlichen Verfolgungen führen. Das halte ich im Sinne der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger für eminent wichtig.

Meine Damen und Herren, wir stehen damit an der Seite unserer Mitmenschen, an der Seite jener, die sich Sorgen machen, die ihre Kinder wohlbehütet auf­wachsen sehen wollen und die sich um die Verkehrssicherheit Sorgen machen.

In diesem Sinne bitte ich euch herzlich um eure Zustimmung. Wir schaffen damit eine gute gesetzliche Grundlage, auch im Sinne der 30-km/h-Verordnung. Ich bedanke mich bei Kollegen Weratschnig und bei Andreas Ottenschläger, die das verhandelt haben. Wir führen jetzt, nach 20 Jahren, endlich eine Regelung herbei, die der Verkehrssicherheit wieder dienen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.05

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Bitte.