15.24
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf im Namen der Abgeordneten Irene Neumann-Hartberger die Volkstanzgruppe Payerbach-Reichenau begrüßen und ich darf ganz besonders den Seniorenbund aus Schwaz in Tirol mit Obmann Walter Egger begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich bringe folgenden Antrag ein; es geht dabei um die Anerkennung von Fachhochschulabschlüssen zwischen Österreich und Italien zur weiteren Erleichterung für Studierende:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hermann Gahr, Mag. Selma Yildirim, Peter Wurm, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Bewahrung und Entwicklung der Autonomie Südtirols“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, nach entsprechender Abstimmung mit der Südtiroler Landesregierung diese bei der Wiederherstellung der seit Abgabe der Streitbeilegungserklärung 1992 verloren gegangenen Zuständigkeiten zu unterstützen, sofern diese Kompetenzübertragungen nicht auf Unionsrecht zurückzuführen sind.“
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Ich bedanke mich eingangs schon einmal dafür, dass es möglich war, diesen Entschließungsantrag über alle Parteien hinweg einzubringen.
Worum geht es bei diesem Antrag? – Bereits im Pariser Vertrag vom 5. September 1946 wurde vereinbart, dass Österreich und Italien, sage ich, nach einer leidvollen Geschichte sich gegenseitig bei der Anerkennung von akademischen Titeln unterstützen und sich austauschen. Seit 2009 gibt es ein bilaterales Abkommen zwischen Österreich und Italien, was die Anerkennung von Studientiteln betrifft.
Worum geht es eigentlich? – Es geht eigentlich darum, dass es Erleichterungen gibt, dass wir schneller Studientitel anerkennen können, wenn junge Menschen studieren und ins Berufsleben eintreten. Ich bin vielfach von Südtiroler Studenten darauf angesprochen worden, dass es da Lücken gibt, und diese Lücken betreffen die Fachhochschulen. Mit diesem heutigen Antrag ersuchen wir den Herrn Bundesminister, uns dabei zu unterstützen, dass man auch ausgewählte Fachhochschulstudien anerkennt.
Es gibt ja aktuell in etwa 7 000 Südtiroler und Südtiroler, die in Österreich studieren, die dann wieder nach Südtirol zurückgehen oder sich auch hier weiter beruflich betätigen – und ich glaube, für diese Gruppe schaffen wir damit Erleichterungen und Verbesserungen.
Ich glaube, für die Zukunft geht es einfach auch darum, dass wir die Liste der Anerkennungen ausweiten. Im Jahre 2023 haben wir insgesamt sechs Bachelorstudien, zehn Masterstudien und zehn Master-of-Education-Studien anerkannt. Man sieht also, es wird da aktiv gearbeitet, es wird da zwischen Bildungs-/Wissenschafts- und Außenministerium abgestimmt, dass man Studientitel anerkennt. Es wird im Jahre 2024, Herr Bundesminister, wieder ein Expertenteam zusammentreten, und dabei wird das Thema Fachhochschulabschlüsse besprochen. Unser Ziel und unser Wunsch ist, dass wir diesbezüglich einfach die jungen Menschen unterstützen, dass sie keine komplizierten Verfahren haben und dass sie ihre Studientitel möglichst schnell ins Berufsleben mit einbringen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.28
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hermann Gahr, Mag. Selma Yildirim, Peter Wurm, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend die Bewahrung und Entwicklung der Autonomie Südtirols
eingebracht im Zuge der Debatte in der 262. Sitzung des Nationalrates zu TOP 3 Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 4000/A(E) der Abgeordneten Hermann Gahr, Mag. Selma Yildirim, Peter Wurm, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend gegenseitige Anerkennung von Fachhochschulabschlüssen zwischen Österreich und Italien zur weiteren Erleichterung für Studierende (2537 d.B.)
Die Beziehungen zwischen Österreich und Italien mit besonderem Augenmerk auf Südtirol werden auch im Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 4000/A(E) der Abgeordneten Hermann Gahr, Mag. Selma Yildirim, Peter Wurm, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend gegenseitige Anerkennung von Fachhochschulabschlüssen zwischen Österreich und Italien zur weiteren Erleichterung für Studierende (2537 d.B.) thematisiert.
Im Jahr 2022 jährte sich das Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatuts zum 50. Mal, mit dem Südtirol zum eigentlichen Träger der Autonomie wurde. Am 20. Jänner 1972 ist dieses Statut in Kraft getreten und sichert seither dem Land weitreichende Gesetzgebungskompetenzen. Das Jahr 1972 ist somit der Beginn einer erfolgreichen Autonomiegeschichte, die nicht selbstverständlich war und bis heute auf europäischer und internationaler Ebene als besonderes Vorzeigemodell im Hinblick auf den Umgang mit Minderheiten gilt.
Am 11. Juni 2022 jährte sich auch der 30. Jahrestag der Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien, mit welchem der vor den Vereinten Nationen aufgeworfene Südtirol-Streit formell beendet und die Entwicklung der dynamischen Autonomie in Südtirol vorangetrieben wurde. Wie im jüngsten Bericht des Außenministers an den österreichischen Nationalrat betreffend die Südtirol Autonomieentwicklung festgehalten, ist und bleibt die Streitbeilegung zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik in der Südtirol-Frage im Jahr 1992 ein Vorbild für die Lösung von Konflikten im Umgang mit Minderheiten. Die Streitbeilegung ist nunmehr gemeinsames Gut aller drei in Südtirol lebenden Sprachgruppen und eine Gewährleistung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Südtirols.
Ein Rechtsgutachten von Esther Happacher vom Institut für Italienisches Recht sowie Walter Obwexer vom Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck aus dem Jahr 2017 im Auftrag der Südtiroler Landesregierung analysierte die Entwicklung der Autonomie Südtirols seit der Streitbeilegung 1992. Das Gutachten stellt fest, dass die Entwicklungen der Autonomie Südtirols seit der Streitbeilegung 1992 und der italienischen Verfassungsreform 2001 einerseits positive Erweiterungen der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen Südtirols brachten, andererseits aber auch Verluste von im Autonomiepaket geregelten bzw. zugesicherten Zuständigkeiten zur Folge hatten.
Laut dem aktuellen Regierungsprogramm 2020 ist es „die gemeinsame Verantwortung Österreichs und Italiens, die eigenständige Entwicklung Südtirols zu garantieren und in enger Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der deutsch- und ladinischsprachigen Volksgruppen die Autonomie in Südtirol weiterzuentwickeln“. Dies zeigt, dass der Minderheitenschutz und der Ausbau der Autonomie Südtirols ein wichtiges Anliegen Österreichs ist und versteht sich als Auftrag, dass Österreich seine Schutzfunktion wahrnimmt und die Südtiroler Landesregierung auch künftig dabei unterstützt, die Autonomie zu bewahren und anzupassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, nach entsprechender Abstimmung mit der Südtiroler Landesregierung diese bei der Wiederherstellung der seit Abgabe der Streitbeilegungserklärung 1992 verloren gegangenen Zuständigkeiten zu unterstützen, sofern diese Kompetenzübertragungen nicht auf Unionsrecht zurückzuführen sind.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.