13.19
Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucherinnen, Besucher und all jene, die uns zuhören oder auf den Bildschirmen verfolgen! Gewalt hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! Gerade wegen der Diskussion in der Aktuellen Stunde möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Gewalt findet in allen Gesellschaftsschichten statt – in allen Gesellschaftsschichten! Deshalb gilt mehr denn je: Gewalt ist keine Privatsache.
Genau diese Ratifizierung ist wieder ein Meilenstein, ein Puzzleteil mehr, um Gewalt zu bekämpfen, und zwar geht es um die Bekämpfung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Damit wird die Bundesregierung einen weiteren Schritt in einem großen Maßnahmenpaket gegen Gewalt setzen, für das ich mich bedanken möchte. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Kucharowits.)
Worum aber geht es in diesem Übereinkommen? – Konkret verlangt es etwa eine Definition und „ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung“, „die Annahme einer umfassenden Strategie, um Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung umzusetzen“, „Sanktionen“ und „die Einrichtung von oder Stärkung bestehender Durchsetzungs- und Überwachungsmechanismen“. Auch sollen „Opfer Zugang zu Abhilfemaßnahmen und zur Unterstützung haben“, und es sollen wirksame „Vorkehrungen für die Aufsicht und Untersuchung in Fällen von Gewalt und Belästigung“ in der Arbeitswelt getroffen werden.
Wen schützt dieses Übereinkommen? – Das ist sehr breit aufgesetzt. Das Übereinkommen schützt alle Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, unter anderem aber auch Freiwillige, Praktikantinnen beziehungsweise Praktikanten und auch Arbeitssuchende, Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer aller Art. Es gilt für alle Orte, an denen die Arbeit verrichtet wird, darüber hinaus beispielsweise auch für Orte, an denen Pausen abgehalten werden, an denen Weiter- und Ausbildungen gemacht werden und an denen arbeitsbezogene gesellschaftliche Aktivitäten stattfinden.
Sie sehen, das ist ein Übereinkommen, das wirklich sehr breit aufgestellt ist. Das Ministerium – so weit darf ich das sagen – hat eine Ratifikationsprüfung durchgeführt, und ich glaube, Österreich kann stolz sein: Wir haben bereits ausreichende Bestimmungen in Gesetz und Praxis, und deshalb steht einer baldigen Ratifizierung auch nichts im Wege.
Es ist also ein weiterer Schritt, um Gewalt in Österreich zu bekämpfen, ein weiterer Schritt von vielen, die in den letzten Jahren gesetzt wurden und weiterhin werden. Ich möchte jetzt wirklich die Schritte, die schon gesetzt wurden, nicht unerwähnt lassen, vor allem einige davon, weil heute eben das Thema Gewalt ein großes Thema war. Es wird leider ein großes Thema bleiben, und deshalb gilt es, da Schritte zu setzen:
Frau Ministerin, die Gewaltambulanzen starten jetzt – ich bin stolz darauf, gerade in der Steiermark –; Mädchenberatungsstellen, Frauenberatungsstellen werden wesentlich besser finanziert; die Frauenhäuser werden gestärkt; die Gewaltschutzzentren wurden ausfinanziert, ein großes Danke; auch bei Männerberatungsstellen – Herr Minister Rauch ist nicht mehr da – gibt es natürlich eine Ausweitung, wir wissen, wir müssen natürlich auch in die Täterarbeit investieren, mit den Tätern arbeiten; auch ein großes Dankeschön an den Innenminister, aber auch an den Bildungsminister für den Kampf gegen Cybermobbing, den Kampf gegen Hass im Netz.
Eines aber möchte ich zum Schluss noch sagen: Zu all diesen Maßnahmen möchte ich Sie um eines bitten – um Zivilcourage, wo immer Sie Gewalt sehen oder Gewalt vermuten. Hinschauen, nicht wegschauen! Hinhören, nicht weghören! Ermutigen und helfen! Ich weiß, dafür braucht man Mut. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)
13.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.