14.41

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist mir wirklich eine außerordentliche Freude, dass wir mit dem Ihnen vorlie­genden Initiativantrag eines machen, nämlich die Gewaltambulanzen aus der Pilotphase herauszuholen und dauerhaft abzusichern. Und es ist mir deswe­gen eine große Freude, weil wir – vier Ministerien: das Frauenministerium, das Innenministerium, das Gesundheitsministerium und das Justizministerium – uns schon vor längerer Zeit gemeinsam dazu bekannt haben, dass wir Ge­waltambulanzen wollen und dass wir sie in Österreich brauchen.

Die Verurteilungsquote in Österreich ist viel zu niedrig, gerade wenn es um den Bereich häusliche Gewalt oder um Gewalt gegen Frauen geht. Genau des­wegen brauchen wir Gewaltambulanzen, damit Beweise so festgemacht werden können, damit sie in einem späteren Gerichtsverfahren auch verwendet werden können.

Wir haben eine Pilotphase gestartet, wir vier haben gesagt, wir werden unsere Budgets zusammentun und einmal ein Pilotprojekt starten. Es freut mich umso mehr, dass wir jetzt aus dieser Pilotphase rauskommen und mit diesem Gesetz eine Grundlage schaffen, um die Gewaltambulanzen dauerhaft abzusichern. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Erst vor Kurzem haben wir das erste Pilotprojekt für die Modellregion Süd, die Gewaltambulanz in Graz, eröffnet. Eine Gewaltambulanz in Graz hat es schon gegeben, aber nicht so, wie wir uns das ausgemacht haben, nämlich eine Gewaltambulanz, die rund um die Uhr zugänglich ist, wo man sich nieder­schwellig kostenlos untersuchen lassen kann, wo es mobile Teams gibt, die zu Einrichtungen fahren können, die in Spitäler fahren können, die zu den Frauen, zu den Hausärzten fahren können. All das ist notwendig, damit eine Ge­waltambulanz flächendeckend funktionieren kann.

Die nächste Gewaltambulanz – und da freue ich mich auch sehr – wird für die Modellregion Ost folgen und soll hoffentlich im Sommer eröffnet werden.

Die Gewaltambulanz ist aus meiner Sicht wirklich ein großer Meilenstein und ein Erfolg, denn: Ziel muss es sein, dass wir Frauen und Mädchen besser vor Gewalt schützen. Ziel muss es sein, dass wir die Verurteilungsquote in Öster­reich heben. Gewalt gegen Frauen ist leider nach wie vor eine traurige Realität in Österreich. Gewalt betrifft Frauen unabhängig von ihrer sozialen Schicht, unabhängig vom Alter, von der Religion, von der Herkunft. Jede dritte Frau in Österreich wird im Laufe ihres Lebens psychischer, physischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt. Und das, meine Damen und Herren Abgeord­nete, ist ein klarer Auftrag an die Politik und ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, Maßnahmen zu setzen, um möglichst präventiv zu wirken, damit wir die Gewaltspirale endlich durchbrechen können! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Traurige ist ja eigentlich, dass die Studien, die wir in Auftrag gegeben haben, ein klares Bild zeichnen. Das Bild ist, dass sich ein Großteil der Opfer zuvor nicht an Behörden gewandt hat, obwohl die Frauen, die nachher leider sterben mussten, bereits Gewalt in der Beziehung erfahren hatten. Daher braucht es dringend niederschwellige Möglichkeiten, dass Frauen sich möglichst früh un­tersuchen lassen können, möglichst früh Unterstützung bekommen, damit wir diese Gewaltspirale, die dann in einem Femizid endet, endlich durch­brechen können. Und dafür braucht es Beweise! (Beifall bei den Grünen.) Dafür braucht es Beweise, damit diese für ein späteres Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen.

Ich glaube, dass jetzt mit diesem Gesetz ein wichtiger Schritt gesetzt wird, und darüber freue ich mich, und ich hoffe wirklich auf breite Zustimmung hier im Parlament. Damit der Schritt zum flächendeckenden Ausbau, also nicht nur in der Region Ost-Süd, sondern wirklich flächendeckend, in ganz Österreich auch wirklich gelingt, braucht es eine gesetzliche Grundlage. Es ist näm­lich ein Paradigmenwechsel: Eine Gewaltambulanz wirkt präventiv, verringert die Dunkelziffer und sorgt dafür, dass Betroffenen in einem Gerichtsverfahren geglaubt wird, weil es auch klare Beweise gibt.

An dieser Stelle möchte ich mich auch ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Frauenministeriums, des Innenministeriums, des Sozialministeriums und natürlich auch des Justizministeriums bedanken, die viele, viele Stunden – auch unter persönlichem Einsatz – dafür gearbeitet haben, dass wir dieses Projekt auf den Weg bringen können und jetzt diesen Ge­setzesantrag zum Beschluss vorliegen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.46

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Johanna Jachs. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.