19.38

Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kassegger von der FPÖ, wenn dir der Standort so wichtig ist und die Energiesicherheit so wichtig ist, dann verstehe ich nicht, warum du dich dagegen stellst, dass wir un­sere Gasversorgung diversifizieren und dass wir uns endlich unabhängig von russischen Gaslieferungen machen. (Abg. Kassegger: Ich habe es gerade er­klärt!) Dass die Gaslieferungen aus Russland nicht sicher sind, dass es nicht sicher ist und keine gute Idee für die Wirtschaft und den österreichischen Wirtschaftsstandort ist, dass wir von Diktator Wladimir Putin abhängig sind, das haben wir in den letzten zweieinhalb Jahren schmerzlich gesehen. (Bei­fall bei den Grünen. – Abg. Kassegger: Ihr macht ja nichts!)

Wenn es dir wirklich um Energiesicherheit geht, dann stimmst du da zu und stellst dich nicht gegen Gasdiversifizierung und Konzepte, die, wie wir heute beschließen werden, Gasversorger verpflichtend erstellen müssen, in denen sie nämlich darlegen müssen, wie sie ihre Kund:innen weiterhin versor­gen werden, wenn ihre größte Bezugsquelle ausfällt. Das ist Versorgungssicher­heit. (Abg. Kassegger: Nein, das ist Bürokratie!) Du tust das als – wie hast du gesagt? – Bürokratie ab. (Abg. Kassegger: Das ist Bürokratie! Damit erhöhst du um keinen Millimeter die Versorgungssicherheit!) Wenn Gasversorger darlegen müssen, wie sie ihre Endkund:innen in Österreich, wie sie Haushalte und Betriebe weiter versorgen werden, wenn ihre wichtigste Hauptbe­zugsquelle ausfällt, ist das keine Bürokratie, da geht es genau um die von dir zitierte Versorgungssicherheit. (Beifall bei den Grünen.)

Man hat wirklich langsam das Gefühl, dir geht es nicht um Versorgungssicher­heit, dir geht es darum, dass du eben nicht willst, dass wir von Putins Gasleine endlich loskommen.

Kurz zu dem Paket, das die Ministerin sicherlich noch weiter ausführen wird: Wir haben seit Beginn des Krieges zahlreiche Maßnahmen für die Versorgungssi­cherheit und für die Diversifizierung unserer Gasversorgung getroffen; eine davon war, dass wir eine staatliche Gasreserve anlegen – das hatten wir im Gegensatz zum Öl vorher nicht –, und die verlängern wir heute.

Das andere ist eben, dass wir Gasversorger verpflichten, Versorgungssicher­heitskonzepte zu erstellen, und diesbezüglich darf ich auch einen Ab­änderungsantrag einbringen, und zwar den Abänderungsantrag der Abgeordne­ten Hammer (Abg. Michael Hammer: Lukas!), Graf, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 4074/A der Abgeordneten Schwarz, Graf, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Gasdiversifizierungsgesetz 2022 und das Energielenkungsgesetz 2012 geändert werden, in 2576 der Beilagen.

Ich erläutere es ganz kurz: Im Endeffekt geht es vor allem darum, dass diese Versorgungssicherheitskonzepte auch von Gasimporteuren zu erstellen sind, sprich von der OMV.

*****

Wir haben hier mit der Sozialdemokratie Gespräche geführt, diese Anregung kam von ihr. Ich bitte hier um breite Zustimmung.

Ich möchte allerdings meinen Ausführungen noch zwei Anmerkungen anschließen – darüber haben wir auch schon gesprochen, und Kollege Kassegger hat es angesprochen –: Ja, wir haben Schritte zur Gasdiversifizierung gesetzt, aber ich bin immer noch der Meinung, dass wir, wenn wir uns wirklich von Putins Gasleine lösen wollen, eine gesetzliche Verpflichtung für Gas­versorgungsunternehmen brauchen. (Abg. Kaniak: Vielleicht eine Förderung in Ös­terreich?) Die Ministerin hat einen solchen Vorschlag für einen schritt­weisen gesetzlichen Ausstieg aus russischem Gas auf den Tisch gelegt, und ich bedaure es, dass wir unseren Koalitionspartner bisher noch nicht davon überzeugen konnten, diesen Weg hier gemeinsam mit uns zu gehen. (Abg. Egger: Schade, dass die Periode schon vorbei ist!)

Das andere, was ich sagen möchte: Es geht natürlich nicht nur darum, dass wir von russischem Gas unabhängig werden, sondern wir müssen uns generell von Öl- und Gasimporten unabhängig machen – nicht nur, weil es langfristig eine wirtschaftliche Belastung ist, weil es solche Krisen immer wieder gibt, sondern natürlich auch, weil es da um eine ganz zentrale Frage unserer Lebens­grundlagen geht, nämlich um den Klimaschutz.

Wie wichtig das ist – und das ist heute von vielen Kolleginnen und Kol­legen angesprochen worden –, sehen wir an den letzten Tagen und Wochen in Österreich, in Deutschland, aber auch, wenn wir weiter schauen: In Indien gibt es unglaubliche Hitzewellen, in Mallorca ist gerade der Flughafen abgesoffen. Die Klimakrise ist da, und das, was wir tun können, ist, die Klimakrise so einzudämmen, dass sie nicht zur kompletten Klimakatastrophe wird. (Abg. Wurm: Der heißeste Frühling ever!) Darum geht es! Ich bitte um Zustim­mung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Schnabel.)

19.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 4074/A der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Tanja Graf, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011), das Gasdiversifizierungsgesetz 2022 und das Energielenkungsgesetz 2012 geändert werden (2576 d.B) – TOP 12

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts 2576 d.B. wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Z 3 lautet:

„3. Nach § 121 wird folgender § 121a samt Überschrift eingefügt:

„Pflicht zur Erstellung eines Versorgungssicherheitskonzepts

§ 121a. (1) Versorger mit mehr als 20.000 Zählpunkten oder einer jährlichen Ab­gabemenge von mehr als 300 GWh haben Konzepte zur Vorbereitung des unmittelbaren Ausfalls ihrer größten einzelnen Bezugsquelle zu erstellen und diese an die Regulierungsbehörde zu übermitteln.

(2) Die Konzepte gemäß Abs. 1 haben zu enthalten:

       1.  eine detaillierte und leistungs- sowie mengenmäßige Darstellung aller getroffenen und geplanten Maßnahmen, die dafür erforderlich sind, dass bei unmittelbarem langfristigem Ausfall der größten einzelnen Bezugsquelle die übrigen Bezugsquellen dazu in der Lage sind, die Deckung der jeweiligen gegenüber österreichischen Endkunden eingegangenen vertraglichen Versorgungsverpflichtungen erfüllen zu können,

       2.  eine detaillierte und mengenmäßige Darstellung aller getroffenen und geplanten Maßnahmen, die dazu dienen, den Anteil an Gasmengen mit Ursprung in Staaten, die von einer aufrechten Maßnahme im Sinne der Verord­nung (EU) Nr. 833/2014, ABl. Nr. L 229 vom 31.07.2014, S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2024/745, ABl. Nr. L 745 vom 23.02.2024, S. 1, betroffen sind, zu reduzieren sowie

       3.  eine Darstellung über die Herkunft aller Gasmengen, die nicht über virtuelle Handelspunkte bezogen wurden, wobei Gasmengen unbekannter Her­kunft als solche auszuweisen sind.

(3) Die Konzepte sind jährlich bis zum 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr an die Regulierungsbehörde zu übermitteln.

(4) Versorger können ihre jeweiligen Konzepte gemäß Abs. 1, auch auszugs­weise, im Internet veröffentlichen. Soweit die Konzepte veröffentlicht wurden, hat die Regulierungsbehörde diese auch auf ihrer eigenen Website zu veröffentlichen und in ihrem Bericht gemäß § 28 Abs. 3 E-ControlG darzustellen.

(5) Die Pflicht zur Erstellung der Konzepte gemäß Abs. 1 entfällt, sofern ein Versorger gegenüber der Regulierungsbehörde nachweist, dass

       1.  die Gasmengen seiner größten einzelnen Bezugsquelle ihren Ursprung in Staaten haben, die nicht von einer aufrechten Maßnahme im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, ABl. Nr. L 229 vom 31.7.2014, S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2024/745, ABl. Nr. L 745 vom 23.02.2024, S. 1, betroffen sind,

       2.  es sich nicht um Gasmengen unbekannter Herkunft handelt oder

       3.  die jährliche Liefermenge seiner größten einzelnen Bezugsquelle, bezogen auf das Gasjahr, weniger als 25 % der jeweils von ihm insgesamt im vorher­gehenden Gasjahr an seine österreichischen Endkunden gelieferten Gasmengen beträgt.

(6) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes hat die Regulierungsbehörde bei allen in Öster­reich tätigen Versorgern, sofern nachvollziehbar, das Herkunftsland der Gas­mengen bei bilateralen Verträgen oder die Börse, über welche Gasmengen beschafft werden, abzufragen. Versorger sind dazu verpflichtet, die hierfür notwen­digen Daten und Informationen in schriftlicher Form innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Anfrage durch die Regulierungsbehörde an diese zu übermitteln.““

2. Artikel 2 Z 2 lautet:

„2. Dem § 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Für die Jahre 2026 und 2027 stehen für die Diversifizierung des Bezugs von Erdgas sowie für die Umrüstung von Anlagen auf den alternativen Betrieb mittels anderer Energieträger jene Mittel zur Verfügung, die gemäß Abs. 1 in den vorausgegangenen Jahren nicht zugesagt oder durch Auftragserteilungen gebunden oder in Anspruch genommen wurden.““

3. Artikel 2 Z 3 lautet:

„3. § 8 lautet:

„§ 8. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Tag nach der Kundmachung in Kraft und mit 31. Dezember 2027 außer Kraft.

(2) § 2 Abs. 1 und 3 sowie § 8 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““

Begründung

Zu Z 1 (§ 121a):

Es wird festgelegt, dass Versorger (auch Importeure) von der Pflicht zur Erstellung von Konzepten zur Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Absicherung des Ausfalls der größten einzelnen Bezugsquelle sowie der Reduzierung des Anteils an Gasmengen mit Ursprung in Staaten, die von einer aufrechten Maßnahme im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, ABl. Nr. L 229 vom 31.07.2014 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2024/745, ABl. Nr. L 745 vom 23.02.2024 S. 1, betroffen sind, umfasst sind.

Es wird zudem klargestellt, dass auch die Bestimmungen des Abs. 4, 5 und 6 für Versorger (auch Importeure) gelten.

Zu Z 2 (§ 2):

Nicht zugesagte oder durch Auftragserteilungen gebundene oder nicht in Anspruch genommene Mittel eines Jahres können auch in Folgejahren zugesagt oder vergeben werden.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dipl.-Ing.in Karin Dop­pelbauer.

Ich darf noch ergänzen, dass der Abänderungsantrag ordnungsgemäß einge­bracht ist und somit auch in Verhandlung steht.

Bitte schön, Frau Abgeordnete.