Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Bundesminister, seit 2005, seit Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes, hätten die Landwirtschafts­minister:innen Österreich zu einem Tierschutzmusterland machen können. Das Gegenteil ist passiert. Die Minister:innen haben sich regelmäßig gegen höhere Standards ausgesprochen und die niedrigen Standards weiterhin mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler errichten lassen. Der sogenannte strukturierte Vollspaltenboden ist nicht mehr der richtige Weg. Dass das genau so ist, wurde ja bewiesen: dass auch dieser zu Tierleid führt.

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„Warum haben Sie es verabsäumt, Planungssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern zu ermöglichen und rechtzeitig den Weg zu gehen, dass die österreichi­sche Landwirtschaft mit hohen Tierstandards ohne Tierleid produziert?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Herr Abgeordneter, vielmehr ist richtig, dass Österreich nachhaltig und vorausschauend Tierschutzpolitik betreibt. Ich nenne nur als Beispiel: Verbot der Käfighaltung, mehr Platz in der Tierhaltung. Wenn ich die Geflügelwirtschaft anschaue: Kein Land hat da so strenge Bestimmungen wie wir. Wir haben im Bereich der Tiertransporte Verschärfungen beschlossen, zum Beispiel hinsichtlich der Schlachtrinder: Verbot des Verbringens von Schlacht­rindern in Drittstaaten. Wir sind da also an der Spitze.

Der Animal Protection Index weist – auf Basis des Jahres 2020 – Österreich als eines jener Länder aus, das sich in der Spitzengruppe befindet, was das Tierwohl anbelangt, gemeinsam mit der Schweiz, Dänemark, den Niederlanden, Groß­britannien und Schweden. Wir sind gemeinsam mit diesen Ländern an der Spitze. Das heißt, das Gegenteil ist der Fall: Wir schauen voraus, wir tun sehr viel für das Tierwohl und sichern gleichzeitig die Produktion, die landwirtschaftliche Lebensmittelproduktion in Österreich.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Bei Vollspaltenböden ist das aber genau nicht der Fall, und auf die sind sie nicht eingegangen. Vor Kurzem war auch ein Artikel in der Zeitung, dass bei einer österreichischen Handelskette bereits mehr als 50 Prozent des von ihr verkauften Frischfleisches aus Haltung mit höchsten Tierschutzstandards stammt. Warum setzt man dennoch auf Vollspaltenböden? Warum setzt man das nicht früher um, was jetzt von Ihnen gewünscht wird? Die Konsumenten wollen das.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Herr Abgeordneter, wir haben 2022 eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen, und das betrifft auch die Vollspaltenböden: Verbot im Neu- und Umbau ab 2023. Da sind wir auch an der Spitze in Europa – das zur Korrektur.

Wenn man den Verbrauch von Schweinefleisch im Lebensmitteleinzelhandel anschaut, dann sieht man: 2 Prozent des verkauften Fleisches ist Biofleisch, also wenn die Schweine auf Stroh gehalten werden. Mit den Tierwohlprogrammen sind wir bei 5, 6 Prozent, und der Rest ist normal, konventionell hergestelltes Schweinefleisch. Die Zahl, dass 50 Prozent aus Tierwohlhaltung kommt, kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Ich werde mich gerne danach mit Ihnen darüber austauschen, woher die Zahl kommt, aber das sind die Zahlen, die uns vorliegen, die auch bestätigt sind.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Bundesminister, anschließend an die vorigen Fragen: Welche konkreten Maßnahmen haben Sie eben zum Thema Tierwohl in Österreich noch gesetzt, obwohl wir wissen, dass wir ohnehin von wahnsinnig hohen Standards ausgehen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Ich habe vorhin die Novelle des Tierschutz­gesetzes 2022 angesprochen, die wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner ausgearbeitet haben. Die Eckpunkte sind zum Beispiel ein Verbot des Schredderns von Kücken ohne nachweisbaren Verwendungszweck. Wir haben den Vollspaltenboden im Um- und Neubau mit Jänner 2023 verboten.

Wir haben darüber hinaus beim Tiertransport Einschränkungen beschlossen, Verbot des Verbringens von Schlachttieren in Drittländer, Verbot der Anbinde­haltung ab 1. Jänner 2030. Und wir haben zuletzt wieder ein Tierwohlpaket beschlossen: 50 Millionen Euro mehr für Investitionen in Tierwohl. Das zeigt, wir setzen auf Tierwohl, wir wollen, dass es den Tieren gut geht, den Bäuerinnen und Bauern gut geht und dass die Konsumentinnen und Konsumenten Waren in höchster Qualität verfügbar haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Rauch. – Bitte.