14.46
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Ja, ich darf mich auch dem schon mehrmals in der Debatte zum Ausdruck gebrachten Dank an die Volksanwaltschaft anschließen. Ich bin seit Beginn meiner Tätigkeit im Nationalrat, seit 2017, Mitglied im Volksanwaltschaftsausschuss und habe nicht nur die Arbeit im Ausschuss schätzen gelernt, sondern vor allem die Arbeit der Volksanwälte sehr, sehr schätzen gelernt. Man spürt auch, wenn man die Berichte debattiert, wie gut die Volksanwaltschaft angenommen ist. Sie ist ein ganz wichtiger Bestandteil unserer Republik und eine wichtige Institution, wie jedes Ranking zeigt, für unsere Bevölkerung.
Es ist heute wahrscheinlich – nicht wahrscheinlich, sondern sicher – der letzte Volksanwaltschaftsbericht, zu dem ich hier sprechen kann, und ich möchte mich wirklich darauf konzentrieren, dass ich Ihnen danke, aber vor allem auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Volksanwaltschaft, die ein enormes Arbeitspensum im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in Österreich leisten. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben im Ausschuss die Möglichkeit gehabt, wieder die komplette Palette und Vielfalt von Themen zu debattieren. Ich habe mich auf den Bereich Sicherheit konzentriert, weil es auch sonst mein Hauptthema hier im Haus ist, und man sieht im Bereich Sicherheit, dass die Anzahl der Beschwerden gestiegen ist, dass das aber natürlich auch mit ein Effekt davon ist, dass wir sowohl bei der Polizei als auch bei der Justiz von einem sehr starken Personalmangel und einer Unterbesetzung in vielen Bereichen geprägt sind, und das führt dann in weiterer Folge auch zu Problemen und Herausforderungen. Darum ist es wichtig, dass man da in Zukunft auch wirklich aktiv wird.
Bedauerlicherweise – und das ist auch ein zentraler Punkt gewesen – hat man die Anregungen und die Empfehlungen der Volksanwaltschaft nicht wahrgenommen, sondern ignoriert, als es um die Installierung dieser unabhängigen Beschwerdestelle bei Missbrauchsfällen im Rahmen von Polizeieinsätzen gegangen ist. Sie wurde weder im Vorfeld eingebunden noch dann im Rahmen der Stellungnahme, in der die Volksanwaltschaft sehr viele Punkte durchaus kritisiert hat und eigentlich angeregt hat, sie im Gesetzwerdungsprozess noch zu ändern – das wurde leider von dieser Bundesregierung ignoriert. Jetzt ist nur zu hoffen, dass die Zusammenarbeit gut funktioniert, dass wir da dann wirklich eine Qualitätssteigerung haben, denn ich nehme an, dass sich nach wie vor auch viele Menschen an sie wenden werden, wenn es solche Probleme gibt.
Meine Damen und Herren, jetzt komme ich aber noch zu einem weiteren Punkt, und zwar zum Entschließungsantrag, den Kollege Lausch eingebracht hat, betreffend „Durchführung von Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien“. Meine Damen und Herren, man sieht schon wieder ein bisschen, wenn man nur in die Reihen der FPÖ schaut, wie die Seriosität ist, wie sehr sie dieses Thema wirklich interessiert. Es ist wieder einmal alles halb leer. Was dieser Antrag wirklich ist, ist wieder ein politisches Spielchen – ein taktisches Spielchen, das Sie hier treiben. Das ist eigentlich das Unseriöse. Das ist die unseriöse FPÖ-Politik, wie sie immer und immer wieder bei diesem Thema gemacht wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Amesbauer: Warum?)
Sie stehen nicht für Lösungen. Sie stehen für politische Spielchen, Sie stehen für Verunsicherung und Sie missbrauchen ein ganz wichtiges Thema hier herinnen – und das ist eigentlich das Traurige, was zu unterstreichen ist. Eines ist nämlich sicherlich nicht der Fall: Mit Polemik und mit so durchsichtigen Anträgen wie jenem, den Sie hier heute vorgelegt haben, löst man dieses Problem auf keinen Fall. Es braucht da eine inhaltlich starke Positionierung, und die muss gemacht werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Was habt denn ihr schon gemacht? Was habt ihr den Leuten schon alles versprochen? – Ihr habt versprochen, die Mittelmeerroute zu schließen: Nichts ist passiert. (Abg. Amesbauer – in Richtung ÖVP weisend –: Das waren die! Das war der Kurz!) Ihr habt versprochen, mit einem Innenminister Kickl wird alles besser, aber: Nichts ist passiert in der Amtszeit von Innenminister Kickl, außer dass in Traiskirchen ein Türschild gewechselt wurde und dass er Pferde bestellt hat, die 2,3 Millionen Euro Steuergeld gekostet haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Amesbauer: Das sind ja Peanuts!)
2,3 Millionen Euro verbrannt, Steuergeld verbrannt, und nichts ist passiert. In der Asylpolitik ist nichts passiert, in der Migrationspolitik ist nichts passiert – das ist die Bilanz von Innenminister Kickl.
Meine Damen und Herren, so kann man Politik machen. Nur, wenn man so wie die FPÖ Politik macht, dann führt es zu keinen Lösungen. Es ist wie so oft bei diesem Thema: Die FPÖ ist nicht an Lösungen interessiert, die FPÖ ist eigentlich ein Teil des Problems und nicht ein Teil der Lösung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Amesbauer: Was ist deine Lösung?)
Meine Damen und Herren, weil uns dieses Thema wichtig ist und weil es notwendig ist, dass es da auch eine Klarstellung gibt, bringe ich einen Entschließungsantrag ein. Ich muss mich jetzt schon entschuldigen, ein komplexes Thema passt halt nicht in einen Einzeiler, wie es die FPÖ glaubt (Beifall bei der SPÖ), sondern es wird jetzt beim Entschließungstext ein bisschen länger, weil es ein Entschließungstext ist, der die entsprechende Qualität mitbringt.
Daher bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „wehrhafte Demokratie gegen extremistische Gewalt“
Der Nationalrat wolle beschließen – und ich werde den Text jetzt vorlesen –:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend auf die prekäre Personalsituation bei der Polizei zu reagieren und dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket zuzuleiten, das mindestens 4.000 zusätzliche Polizist:innen garantiert.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert sicherzustellen, dass Personen, die terroristische und sonstige schwere Straftaten begehen, sich daran beteiligen oder diese öffentlich gutheißen und damit zeigen, dass sie unsere offene Gesellschaftsordnung, deren Ziel die Sicherheit und die freie Entfaltung jeder und jedes Einzelnen innerhalb der Gemeinschaft ist, zerstören wollen, harte Konsequenzen unseres Rechtsstaats tragen müssen.
Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, zu prüfen, ob im Strafgesetzbuch Lücken bezüglich terroristischer, extremistischer oder religiös motivierter Gewalttaten bestehen und wie diese effizient und effektiv geschlossen werden können.
Ausländische Gefährder und Straftäter, von denen nach wie vor Gefahr für unseren Rechtsstaat und die öffentliche Ordnung und Sicherheit von Menschen ausgeht, sollen nach Verbüßung ihrer Haftstrafe unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze abgeschoben werden.
Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht zuzuleiten, der alle Aktivitäten der Republik betreffend den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen betreffend die Rückführung bzw. Rücknahme ausreisepflichtiger Personen in das Herkunftsland darstellt und die einzelnen seit 2017 bis heute abgeschlossenen Rückführungsabkommen inhaltlich anführt.
Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, dem Nationalrat über die Ergebnisse ihrer Prüfung bis längstens 1. September 2024 einen Bericht zuzuleiten, der die Prüfungsergebnisse und allfällige legistische Entwürfe beinhalten soll.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, umgehend tätig zu werden und konkrete Schritte zum Abschluss weiterer Rückführungsabkommen zu setzen.“
*****
(Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, so geht verantwortungsvolle Politik. Ein komplexes Problem kann man nicht mit einem Husch-Pfusch-Entschließungsantrag, wie es die FPÖ gerne machen würde, lösen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.54
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Julia Herr, Ing. Reinhold Einwallner, Genossinnen und Genossen
betreffend wehrhafte Demokratie gegen extremistische Gewalt
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7 Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 47. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2023) (III-1135/2578 d.B.)
Der Bericht der Volksanwaltschaft über die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung 2023 beschäftigt sich intensiv mit Problemen des Fremden- und Asylwesens, der öffentlichen Sicherheit sowie Themenstellungen der Justiz und des Strafvollzuges.
Jede Woche eine neue Nachricht über einen politischen Gewaltanschlag auf Andersgesinnte: Zuerst das Attentat von einem Rechtsextremen auf den slowakischen Regierungschef. Zuletzt das Attentat von einem religiösen islamistischen Fanatiker in Mannheim. Auch die rechtsextreme Prügelattacke auf den SPD-Politiker Matthias Ecke, der Mord an der britischen Labour-Abgeordneten Jo Cox durch einen Rechtsextremen, der Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke durch Neonazis und der Terroranschlag in Wien 2020 zeigen uns, dass wir entschlossene Maßnahmen gegen politische Extremisten setzen müssen. Ein gemeinsames Vorgehen im Rahmen der EU wäre wünschenswert.
Ob politische Extremisten oder religiöse Fanatiker: Je extremer, desto gewaltbereiter. Wer die Meinung anderer nicht akzeptiert und sie mit Gewalt verstummen lassen will, ist eine Gefahr für die Demokratie. Diese Gefahr gehört gebannt. Eine Demokratie wird Demokratiefeinde nicht dulden. Auch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) nennt den Rechtsextremismus und den islamistischen Extremismus als die größten Gefahren für die österreichische Sicherheit. Hier hat der Rechtsstaat klar und hart durchzugreifen.
Sicherheit ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis. In Österreich gibt es allerdings gerade im Bereich der Polizei mittlerweile eine prekäre Personalsituation. Der dienstbare Personalstand der Polizist:innen in Österreich ist, wie parlamentarische Anfragen der SPÖ aufgezeigt haben, von 2020 bis 2023 um 4.000 Personen auf rund 24.600 Beamt:innen gesunken. Dies hat die von ÖVP und Grünen geführte Bundesregierung zu verantworten.
Das Regierungsübereinkommen von ÖVP und Grünen kündigte unter anderem den Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen an. Ebenso vorgesehen war die konsequente Abschiebung von Drittstaatsangehörigen, denen der Schutzstatus aberkannt wurde. Die bestehenden Lücken im Umgang mit gefährlichen Personen im derzeitigen Rechtssystem sollten geschlossen werden. Diese Ankündigungen wurden faktisch nicht umgesetzt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend auf die prekäre Personalsituation bei der Polizei zu reagieren und dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket zuzuleiten, das mindestens 4.000 zusätzliche Polizist:innen garantiert.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert sicherzustellen, dass Personen, die terroristische und sonstige schwere Straftaten begehen, sich daran beteiligen oder diese öffentlich gutheißen und damit zeigen, dass sie unsere offene Gesellschaftsordnung, deren Ziel die Sicherheit und die freie Entfaltung jeder und jedes Einzelnen innerhalb der Gemeinschaft ist, zerstören wollen, harte Konsequenzen unseres Rechtsstaats tragen müssen.
Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, zu prüfen, ob im Strafgesetzbuch Lücken bezüglich terroristischer, extremistischer oder religiös motivierter Gewalttaten bestehen und wie diese effizient und effektiv geschlossen werden können.
Ausländische Gefährder und Straftäter, von denen nach wie vor Gefahr für unseren Rechtsstaat und die öffentliche Ordnung und Sicherheit von Menschen ausgeht, sollen nach Verbüßung ihrer Haftstrafe unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze abgeschoben werden.
Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht zuzuleiten, der alle Aktivitäten der Republik betreffend den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen betreffend die Rückführung bzw. Rücknahme ausreisepflichtiger Personen in das Herkunftsland darstellt und die einzelnen seit 2017 bis heute abgeschlossenen Rückführungsabkommen inhaltlich anführt.
Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, dem Nationalrat über die Ergebnisse ihrer Prüfung bis längstens 1. September 2024 einen Bericht zuzuleiten, der die Prüfungsergebnisse und allfällige legistische Entwürfe beinhalten soll.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, umgehend tätig zu werden und konkrete Schritte zum Abschluss weiterer Rückführungsabkommen zu setzen.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Herr Volksanwalt, ich müsste Sie um 15 Uhr unterbrechen. (Volksanwalt Achitz schüttelt den Kopf.) – Das heißt, wir warten dann? (Volksanwalt Achitz nickt.)
Gut, dann unterbreche ich die Sitzung bis 15 Uhr.