19.19
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! – Also ich glaube, die zukünftigen Koalitionspartner SPÖ und ÖVP sind schon in heftiger Diskussion, ob es Steuererhöhungen geben wird oder nicht.
Ich glaube, wir sollten wieder zum Kernthema Abgabenänderungsgesetz zurückkehren. Das Abgabenänderungsgesetz 2024 als Jahressteuergesetz ist grundsätzlich positiv zu sehen (Zwischenrufe bei der SPÖ), deshalb werden wir diesem Gesetz auch unsere Zustimmung erteilen.
Man hätte aber mit diesem Abgabenänderungsgesetz mehr umsetzen können, aber da hat wohl der Mut oder der Koalitionswille gefehlt. Bei der nationalen Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuergesetz wurde zwar der Betrag von 35 000 durch 42 000 Euro ersetzt, was aber nur scheinbar eine Erhöhung darstellt. Da wurde in Wirklichkeit aus einer Nettobemessungsgrundlage eine Bruttobemessungsgrundlage gemacht, das heißt, die Höhe der nationalen Kleinunternehmergrenze bleibt unverändert.
Da hat man es sehr zum Leidwesen der Kleinunternehmer verabsäumt, die nationale Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuergesetz auf maximal 85 000 Euro zu erhöhen, was ab 1.1.2025 auch EU-rechtlich möglich gewesen wäre. Im Lichte der Inflation der letzten Jahre, aber auch der erzielbaren Vereinfachung für viele weitere Unternehmen, aber natürlich auch der Finanzverwaltung hätte man diese EU-rechtliche Möglichkeit auch tatsächlich ausnützen müssen. Spiegelbildlich hätte man ab 1.1.2025 dann auch die Pauschalierungsgrenzen im Einkommensteuergesetz erhöhen können.
Bedauerlicherweise gibt es natürlich zahlreiche Beträge des Einkommensteuergesetzes, die noch immer nicht valorisiert beziehungsweise an die Inflation angepasst wurden. Da geht es aber vielfach auch um Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts, und ich darf diesbezüglich ein paar Beispiele anführen.
Erstes Beispiel: Die Umsatzgrenze für die gesetzliche Basispauschalierung im Einkommensteuergesetz, die sogenannte Betriebsausgabenpauschalierung, ist seit 1994 unverändert. Die Höchstbeträge für das Pauschale sind seit 2004 unverändert. Diese Pauschalierungsform wird von vielen Klein- und Kleinstunternehmen in Anspruch genommen. Eine Erhöhung der Umsatzgrenzen, aber auch der Pauschalen, wäre ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung.
Zweites Beispiel, von mir schon oft im Ausschuss erwähnt: Das Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer in der Höhe von 132 Euro wurde seit 1988 nicht erhöht. Als Entbürokratisierungsmaßnahme sollte man das Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer auf mindestens 300 Euro erhöhen. Alleine durch diese Entbürokratisierungsmaßnahme müssten 60 000 Arbeitnehmer keine Arbeitnehmerveranlagung mehr machen.
Drittes Beispiel: Der Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro wurde seit 1988 nicht erhöht. Wir ändern heute auch die Bestimmung, mit der der Veranlagungsfreibetrag geregelt wird, und hätten diese Gelegenheit nutzen können, diesen Veranlagungsfreibetrag im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung, aber auch im Sinne einer Entkriminalisierung auf zumindest das Doppelte anzuheben.
Viertes Beispiel – auch schon oft erwähnt –: Das amtliche Kilometergeld für Pkw in Höhe von 42 Cent wurde seit 1.7.2008, also seit 15 Jahren, nie erhöht. Heute hätten wir da mindestens 65 Cent. Auch das Pendlerpauschale wurde seit 1.1.2011, abgesehen von einer befristeten Minierhöhung, nie erhöht, und in Anbetracht der von Schwarz-Grün mit 1.10.2022 eingeführten CO2-Strafsteuer ist das eigentlich unfassbar. Ich darf hier nochmals in Erinnerung rufen: 2024 besteht der Dieselpreis zu 48 Prozent aus Steuern und Abgaben, beim Benzin sind es sogar 55 Prozent.
Wir haben da dringenden Handlungsbedarf, um die Arbeitnehmer und die Pendler zu entlasten. Herr Finanzminister, Sie können ja noch gemeinsam mit Ihrem Koalitionspartner über das letzte Progressionsdrittel verfügen. Ich hoffe, dass dieses Drittel auch im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und der Entbürokratisierung genutzt wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
19.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dipl.-Ing.in Olga Voglauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.